Wartung Wärmepumpe; Wartungsvertrag

Hallo zusammen,
ähnliche Fragen gab es zwar bereits, aber nicht bzgl. eines solch speziellen Falles.
Eine Vermieterin schließt einen Wartungsvertrag für eine Wärmepumpe (jährliche Wartung) ab. Dass der Mieter diese Kosten tragen muss, ist bekannt. Jedoch hat die Vermieterin die Firma ohne Rücksprache mit den Mietern beauftragt. Dies ist wahrscheinlich ebenso noch rechtens. Jedoch glänzte diese Firma in der Vergangenheit mit derber Inkompetenz bzgl. der Anlage. Darauf hatte der Mieter die Vermieterin auch in der Vergangenheit mehrfach hingewiesen. Dennoch hat sie diese Firma ohne Rücksprache beauftragt. Hat der Mieter - da er ja die Wartung zu zahlen hat - kein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der FACHfirma? Es geht hier nicht um ein möglichst billiges Angebot, sondern darum, Geld für eine KOMPETENTE Leistung zu zahlen. Hat der Mieter hier eine Handhabe?

Besten Dank für alle Antworten!

Nein, wenn der Preis nicht derb überzogen ist.
Der Mieter hat ein Anrecht auf eine vertragsgemäße Funktion. Wenn die Firma das Gerät zerstört, muss der Vermieter halt ein neues kaufen (wenn es der Firma nicht nachgewiesen werden kann).

vnA