Wartungen durch Hausratsversicherung abgedeckt?

Hallo!

In einer Hausratsversicherung sind üblicher Weise Schäden durch Leitungswasser abgedeckt.
Wenn sich nun ein Schaden anzubahnen begänne, wenn also zum Beispiel eine Frischwasserleitung Rostflecken zeigte und vereinzelte Tropfen austreten. Dann wäre der eigentlichen Schaden durch das Wasser marginal. (Eben nur ein paar feuchte Tropfen, die sich leicht entfernen lassen.)
Oder würde die Versicherung auch den Schaden am Rohr selbst - sprich eine Wartung/Reparatur - zahlen, bevor das austretende Wasser einen größeren Schaden verursacht hat?
Kurz: Ist der Schaden am Rohr selbst auch versichert, oder muss das Wasser das Rohr verlassen, und außerhalb des Rohres einen Schaden verursachen, damit die Versicherung den Schaden bezahlen müsste?

Herzliche Grüße,
Kay

Hallo!

In einer Hausratsversicherung sind üblicher Weise Schäden
durch Leitungswasser abgedeckt.

Wenn sich nun ein Schaden anzubahnen begänne, wenn also zum
Beispiel eine Frischwasserleitung Rostflecken zeigte und
vereinzelte Tropfen austreten. Dann wäre der eigentlichen
Schaden durch das Wasser marginal. (Eben nur ein paar feuchte
Tropfen, die sich leicht entfernen lassen.)

Oder würde die Versicherung auch den Schaden am Rohr selbst -
sprich eine Wartung/Reparatur - zahlen, bevor das austretende
Wasser einen größeren Schaden verursacht hat?

Kurz: Ist der Schaden am Rohr selbst auch versichert, oder
muss das Wasser das Rohr verlassen, und außerhalb des Rohres
einen Schaden verursachen, damit die Versicherung den Schaden
bezahlen müsste?

Hallo Kay,

in einer Hausratversicherung ist nur der Hausrat und keine Bestandteile des Gebäudes versichert.
Hierfür benötigt man eine Wohngebäudeversicherung.

Hausrat ist am einfachsten so zu erklären:
alles was Du beim Auszug mit nimmst ist Hausrat.

Vielen Dank für die Antwort.

Das heißt, ein entsprechender Fall muss via Wohngebäudeversicherung abgehandelt werden.
Die Grundsatzfrage bleibt aber: Zahlt die (Wohngebäude-) Versicherung die Reparatur des Rohres, auch bevor das austretende Wasser einen Schaden angerichtet hat? Der Schaden sich also nur auf das Rohr selbst, bzw. dessen Reparatur bezieht?

Viele Grüße,
Kay

Hallo,

das austretende Wasser ist bereits ein Schaden.

Gruß
Gaby

Hallo,

Das heißt, ein entsprechender Fall muss via
Wohngebäudeversicherung abgehandelt werden.

Nicht immer, den das Wasser kann ja auch den Teppich verunstalten! Aber ist ein anderes Thema.:smile:

Die Grundsatzfrage bleibt aber: Zahlt die (Wohngebäude-)
Versicherung die Reparatur des Rohres, auch bevor das
austretende Wasser einen Schaden angerichtet hat?

Nein, denn Reparatur ist Bedingunsgemäß nur nach einem Schaden versichert.
Im dümmsten Falle kann es sogar in die andere Richtung gehen. Da der Schaden ggf. „vorhersehbar war“ und keine Reparatur erfolgte, kann man auf dem Schaden sogar sitzen bleiben. Siehe Obliegenheiten!

P.S. Wäre es Deinem Wunsch ensprechend, würde jede Gesellschaft aller 20 Jahre ja ne Haussanierung bezahlen!:wink:

VG René

Die Grundsatzfrage bleibt aber: Zahlt die (Wohngebäude-)
Versicherung die Reparatur des Rohres, auch bevor das
austretende Wasser einen Schaden angerichtet hat?

Nein, das versicherte Risiko ist der durch Leitungswasser verursachte Schaden, nicht das kaputte Rohr. Wäre es anders, könnte man fast alle Reparaturen am Haus auf die Versicherung abwälzen.

1 Like