Wartungsfugen - neu und effektiv verfugen

hallo zusammen,

mein partner und ich haben vor knapp zwei jahren von einem grossen bauträger in salzburg/österreich eine eigentumswohnung erworben und dort in allen räumen durchgängig fliessenboden verlegen lassen. jetzt hat sich der estrich noch etwas abgesenkt und es sind sehr sehr viele risse in enstanden und laut der firma die uns den boden verlegt hat, sind es wartungsfugen und somit von einer gewährleistung ausgeschlossen. mein partner hat jetzt schon mehrmals selbst versucht das ganze effektiv und vorallem schön selbst zu verfugen, jedoch ist es extrem zeitaufwändig und mühsam. weiss irgend jemand wie man das ganze relativ schnell und kostengünstig abwickeln kann und macht es jetzt nach knapp zwei jahren sinn das ganze schon in angriff zu nehmen oder ist noch mit einer weiteren absenkung des estrichs zu rechnen nach so langer zeit? ich freue mich über kompetene und hilfreiche antworten und sage jetzt schon vielen dank. ps: vom fliessenleger die fugen wieder in orginal zustand herstellen zu lassen kommt nicht in frage, kosten circa 400 euro!!!

hi,

ja, so ist das nunmal.

Selbst machen, macht arbeit.
Machen lassen will man auch nicht.

Es gibt auch Firmen, speziell auf (Silikon)fugen spezialisiert, da mal nachfragen - könnte billiger sein.

Ansonsten: Scharfe Klingen kaufen und eben doch selbst machen. (oder selbst entfernen und nur neu ziehen lassen.

Wenn es schon Gerissen ist, macht ein Austausch auf jeden Fall Sinn. Nochmal wird sich der Estrich nicht soweit absenken.

Sollte die Fuge nicht nur an der Fliese, sondern auch an der dahinterliegenden Wand haften, könnte man (so man will) nochmal über die Gewährleistung reden.
Durch die fehlende Rundschnur und den Kontakt mit der Wand reißt die Fuge schneller.

grüße
lipi

Hallo Doro1981,

wenn die Arbeiten noch innerhalb von 2 Jahren nach Abfnahme liegen, setzt Euch doch bitte noch mal mit dem Handwerker in Verbindung. Hier sollte dann eigentlich noch die Verjährungsfrist nach VOB Verdingungsordnung für Bauleistungen) gelten.