Hallo, die Wartung eines Boilers bzw. der Etagenheizung wurde der alten Wohnung selber organisiert und abgerechnet. Das wurde steuerlich (erfolgreich) als Sonderausgaben geltend gemacht.
In der neuen Wohnung kümmert sich der Vermieter darum und rechnet das über die Nebenkosten ab. Kann man das trotzdem steuerlich geltend machen? Wenn ja, reicht man dann die Nebenkostenabrechung als Beleg ein, sofern der Posten gesondert aufgeführt wird, oder braucht man vom Vermieter die Originalrechnung bzw. eine Kopie?