Wartungskosten absetzbar?

Hallo, die Wartung eines Boilers bzw. der Etagenheizung wurde der alten Wohnung selber organisiert und abgerechnet. Das wurde steuerlich (erfolgreich) als Sonderausgaben geltend gemacht.

In der neuen Wohnung kümmert sich der Vermieter darum und rechnet das über die Nebenkosten ab. Kann man das trotzdem steuerlich geltend machen? Wenn ja, reicht man dann die Nebenkostenabrechung als Beleg ein, sofern der Posten gesondert aufgeführt wird, oder braucht man vom Vermieter die Originalrechnung bzw. eine Kopie?

Hallo, die Wartung eines Boilers bzw. der Etagenheizung wurde
der alten Wohnung selber organisiert und abgerechnet. Das
wurde steuerlich (erfolgreich) als Sonderausgaben geltend
gemacht.

Garantiert nicht-wenn dann als hauhaltsnahe DL.

In der neuen Wohnung kümmert sich der Vermieter darum und
rechnet das über die Nebenkosten ab. Kann man das trotzdem
steuerlich geltend machen?

Ja

Wenn ja, reicht man dann die

Nebenkostenabrechung als Beleg ein, sofern der Posten
gesondert aufgeführt wird,

Ja

oder braucht man vom Vermieter die
Originalrechnung bzw. eine Kopie?

Nein