Wartungskosten für Feuermelder in Mietwohnung

Hallo Gemeinde,

habe heute eine Mietwohnung übernommen. Neben dem Übergabeprotokoll gab er mir ein Schreiben, daß ich mich für die Wartung der Feuermelder kümmern muss.

Meiner Meinung nach ist das Sache des Vermieters. Oder irre ich mich?

Auch ist der Perlator (nur mit einen Spezialwerkzeug des Armaturenherstellers zu wechseln, welches aber fehlt) im Badwaschbecken so verkalkt, daß ich den wahrscheinlich ohne die Armatur zu beschädigen nicht herausbekomme. Ist im Übergabeprotokoll vermerkt. Kann ich vom Vermieter verlangen das von einem Handwerker machen zu lassen?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Trianon

Hallo,

die Wartung der Rauchmelder kann auf den Mieter übertragen werden. Das sollte aber im Mietvertrag geregelt sein (also von beiden unterschrieben) und durch einseitige Erklärung verkündet werden.

Selbstverständlich. Jedenfalls, wenn es als Mangel im Übergabeprotokoll aufgeführt ist. Falls nicht, dann eher nicht.

Gruß
C.

Moin,

vom Wartung kann nicht die Rede sein, es gibt m.W. keine Melder mehr, bei denen man die Batterien wechseln könnte - wenn Zeit abgelaufen ist, wird der Melder ersetzt. Es geht schlicht um eine Funktionsprüfung. Etliche Melder haben einen Testknopf, falls nicht, hält der Mieter ein Räuchermännchen in die Nähe des Melders und horcht, ob jener piepst. Das kommt ganz gewiss billiger als die Anfahrt eines „Facility Mangers“ (hieß früher Hausl).

Wie C_Punkt schon sagt: Als Anhang zum Mietvertrag festhalten.

Gruß
Ralf

Grundsätzlich schon. Was bedeutet, Vermieter bestellt Firma, Du bezahlst es über die Nebenkosten.

Aber er kann diese Aufgabe auf den Mieter übertragen was ausgesprochen mieterfreundlich ist.
Denn die Geräte sind nahezu wartungsfrei. Man muss lediglich den Rauchmelder 1-2 mal im Jahr mit Staubsauger absaugen, mehr ist es nicht.
Und die etwa monatlich/halbjährlich empfohlene Funktionskontrolle über den Testknopf sollte im eigenen Interesse gemacht werden.

Sollte das ein Gerät mit einfachen Batterien( 9 V Block) sein, dann musst Du sie auch bei Bedarf auswechseln. Der Melder zeigt an wenn Batterie zu schwach wird.
Gute Geräte haben Langzeitbatterien bei denen Gerätetausch (10 J.) und Lebensdauer der Batterie zusammenfällt. Batterietausch ist dort gar auch nicht möglich (fest eingebaut).

Der Gerätetausch nach 10 J. gehört nicht zur Wartung. Die muss der Vermieter bezahlen. Das wissen viele gar nicht. Die Geräte müssen nach 10 Jahren gegen neue getauscht werden. Deshalb tragen alle Geräte ein Herstellungsjahr (man nimmt das auch als Einbaujahr).
Dieses Datum findet man auf dem Sockel (nach Abnahme des Melderkopfes) oder im Batteriefach.

Beim Perlator wären das typische Kleinreparturen, die laut Vertrag meist dem Mieter kostenmäßig auferlegt werden.
Wenn wegen Spezialwerkzeug dazu ein Handwerker kommen müsste, so mag es die Summe der zumutbaren Einzel-Kleinreparatur übersteigen ,was dann bedeuten würde, der VM zahlt alles.

Ein bei Mietbeginn bereits stark verkalkter Perlator wäre ein Mangel, der muss dann einmalig noch vom Vermieter behoben werden.

MfG
duck313

Sei froh, dass das so vereinbart ist denn es gibt VM die dafür eine Wartungsfirma besuftragt haben, da werden die Mieter dann richtig Kohle los.
So kannste das selbst machen und das ist dann für beide Seiten kostenlos. ramses90

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Manchmal reicht es auch aus, wenn man beim Kochen etwas anbrennen lässt Hatte ich jedenfalls schon einmal, obwohl in der Küche gar kein Rauchmelder ist, aber im angrenzenden Flur ging ein Höllenlärm los, weil ich einen handwerklichen Fehler beim Kochen gemacht hatte.

Hallo,

doch, die gibt’s noch haufenweise. Und dann besteht die Wartung genau darin, die Batterien zu tauschen, wenn sie leer sind. Zzgl. der von Dir beschrieben Funktionsüberprüfung sowie einer Kontrolle bzgl. verstopfter Einlässe usw.

Einen Testknopf müssen alle Rauchmelder haben, die nach DIN EN 14604 zertifiziert sind; falls man einen hat, der nicht nach DIN EN 14604 zertifiziert ist, sollte man das Ding austauschen.

Gruß
C.

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