Wartungskosten Heizungsthermen im Mietvertrag ok?

In einem Mietvertrag steht „Der Mieter verpflichtet sich die wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Kombithermen, Autogeysern, Gasöfen, Nachtspreicherheizungen, Durchlauferhitzern, Elektroboilern und sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, JÄHRLICH bis zu einem Gesamtaufwand von zur Zeit 75,- Euro JE GERÄT zu übernehmen.“

Ist das üblich? Ich habe das noch nie in einem Mietvertrag gelesen. Und jemand überlegt, ob er das überhaupt unterschreiben soll…

Weiterhin steht in jenem Mietvertrag „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reperaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie an Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu übernehmen soweit die einzelne Reperatur 75,- Euro und bei mehreren Reperaturen 8 Prozent der Jahresgrundmiete nicht übersteigt.“

Weiterhin müsste der Mieter bei Verlust eines Schlüssels die Kosten eines neuen Schlosses und der Schlüssel übernehmen.

Da würden ja im Fall der Fälle einige Kosten auf diesen jemand zukommen.

Soll der Mieter den Mietvertrag so unterschreiben…?

Hallo,

Weiterhin steht in jenem Mietvertrag „Der Mieter ist
verpflichtet, die Kosten für Reperaturen an
Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas,
Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen
sowie an Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu
übernehmen soweit die einzelne Reperatur 75,- Euro und bei
mehreren Reperaturen 8 Prozent der Jahresgrundmiete nicht
übersteigt.“

Solche Klauseln sind mir bekannt, scheinen je nach VM üblich zu sein - muss man sich entscheiden ob man unterschreibt oder sich was anderes sucht. Private Erfahrung: Je nach Kulanz nimmt der VM das nicht immer zu 100% ernst sondern lässt menschlich mit sich handeln.

Weiterhin müsste der Mieter bei Verlust eines Schlüssels die
Kosten eines neuen Schlosses und der Schlüssel übernehmen.

Er hat den Schlüssel doch verloren - was kann der VM für die Dusseligkeit des Mieters? Je nach Gebäude kann das ja zwei neue Schlösser und >100 Schlüssel bedeuten … (Annahme „Hochhaus“ mit zentraler Eingangstür, die auch ein neues Schloss bekommt)

Unterschreiben? Gibt es Alternativen die besser klingen? Ansonsten ist es ein Dilemma.

Grüße

auch kein Hi,

In einem Mietvertrag steht „Der Mieter verpflichtet sich die
wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen,
Kombithermen, Autogeysern, Gasöfen, Nachtspreicherheizungen,
Durchlauferhitzern, Elektroboilern und sonstiger Elektro- und
Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, JÄHRLICH bis zu einem
Gesamtaufwand von zur Zeit 75,- Euro JE GERÄT zu übernehmen.“

Ist das üblich?

In vielen Formularverträgen schon.

Ich habe das noch nie in einem Mietvertrag
gelesen.

Hmm, wie so oft lernt man das ganze Leben…

Und jemand überlegt, ob er das überhaupt
unterschreiben soll…

Der fiktive Mietinteressent? Ja, das sollte vorher überlegt sein.

Weiterhin steht in jenem Mietvertrag „Der Mieter ist
verpflichtet, die Kosten für Reperaturen an
Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas,
Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen
sowie an Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu
übernehmen soweit die einzelne Reperatur 75,- Euro und bei
mehreren Reperaturen 8 Prozent der Jahresgrundmiete nicht
übersteigt.“

Ein übliche Klausel. Der Hintergrund ist nicht wie oft vermutet das einseitige Abwälzen von Kosten, sondern ein Schutz des VM vor gewollten oder ungewollten versteckten (mutwilligen) Beschädigungen an den Gegenständen der Wohnung
(egal ob aus Unvermögen oder Absicht).

Weiterhin müsste der Mieter bei Verlust eines Schlüssels die
Kosten eines neuen Schlosses und der Schlüssel übernehmen.

Schlüssel in Schließanlagen können sehr teuer sein. Bei Zentralschlüssel (Hautür) muss bei Verlust nur eines Schlüssels das Schloss mit allen vergebenen Schlüsseln getauscht werden. Es empfiehlt sich da eine Schlüsselversicherung gegen Verlust etc. abzuschließen, sie ist meist nicht teuer.

Da würden ja im Fall der Fälle einige Kosten auf diesen jemand
zukommen.

Nur für diejendigen, die nicht vorsorgen, bzw. schlampen.

Soll der Mieter den Mietvertrag so unterschreiben…?

Das muss der fiktive Mietinteressent selber entscheiden, weil der auch die Pflichten und Rechte daraus genießt.

auch keine vlg MC