In einem Mietvertrag steht „Der Mieter verpflichtet sich die wartungs- und Reinigungskosten von Heizungsthermen, Kombithermen, Autogeysern, Gasöfen, Nachtspreicherheizungen, Durchlauferhitzern, Elektroboilern und sonstiger Elektro- und Gasgeräte, die Zubehör der Wohnung sind, JÄHRLICH bis zu einem Gesamtaufwand von zur Zeit 75,- Euro JE GERÄT zu übernehmen.“
Ist das üblich? Ich habe das noch nie in einem Mietvertrag gelesen. Und jemand überlegt, ob er das überhaupt unterschreiben soll…
Weiterhin steht in jenem Mietvertrag „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten für Reperaturen an Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie an Verschlussvorrichtungen von Fensterläden zu übernehmen soweit die einzelne Reperatur 75,- Euro und bei mehreren Reperaturen 8 Prozent der Jahresgrundmiete nicht übersteigt.“
Weiterhin müsste der Mieter bei Verlust eines Schlüssels die Kosten eines neuen Schlosses und der Schlüssel übernehmen.
Da würden ja im Fall der Fälle einige Kosten auf diesen jemand zukommen.
Soll der Mieter den Mietvertrag so unterschreiben…?