Wartungspflicht für Waschmaschine und Spülmaschine

Hallo,

Gibt es eine gezetzliche Regelung, dass man seine Waschmaschine regelmäßig von einem Fachmann warten lassen muss, auch wenn optisch und akustisch keinerlei Auffälligkeiten am Gerät festzustellen sind.
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen muss das geschehen.
Und kann einem die Versicherung (Hausrat und Haftpflicht) einen Strick draus drehen, wenn man seiner Wartungspflicht mittels Fachmann nicht nachgekommen ist?

Hoffe auf ganz viele gute Antworten.

Gruß

Gizmo

Hallo

und sorry da hab ich ga keine Ahnung … aber
von einer gesätzlichen Wartungspflich durch einen Fachmann hab ich noch nie was gehört…

LG Anne

hallo
nein gibt es nicht und die versicherung kann da auch kein strick draus drehen.
mfg

Hallo
mir ist keine Vericherung bekannt die solch eine Auflage hat oder hatte.Somit ist es in der Theorie möglich aber wie gesagt,ist mir noch nie bekannt geworden.
lg

Hallo,
klare Antwort:
nein
nein

LG Felix

tut mir leid, aber rechtliche oder versicherungstechnische fragen kann ich als laie nicht zuverlässig beantworten. der versicherungsfachmann deines vertrauens oder ein rechtsanwalt können da besser weiterhelfen. mfg G.

Hallöchen.
an Deiner Fragestellung merkt man schon worum es geht. Deine Frage ist eigentlich hier fehl am Platz, weil es keinerlei bezug auf Versicherung hat, wie alt eine Waschmaschine oder Geschirrspüler sein muss, selbst wenn man solche Geräte gebraucht kauft hat. Auch steht soetwas dann in den Bedingungen Deiner Versicherungen.Wichtiger sind daher nur die Bedingungen Deiner Veersicherungplice zu kennen. Du solltest einfach Wissen, das man solche Maschinen nicht benutzen darf , wenn man das Haus oder die Wohnung verlässt. Das alter einer Maschine spielt dazu keine Rolle und auch nicht die Wartung.
Das Betreiben von Maschinen ist immer auf eigene Gefahr und Unterliegt keiner Wartungspflicht. Warum soll es dazu Gesetze geben? Wer soll Gesetze verfassen wenn immer wieder eine neue Maschine erfindet und Verkauft ?
Wenn Dir Deiner Versicherung daraus einen Strick drehen will, Denke ich mal das Du dann einfach das Kleingedruckte der Versicherung nicht gelesen hast.
Ich habe davon noch nie gehört das eine Versicherung wegen Mangelnder Wartung solcher Haushaltgeräte einen Schaden nicht Reguliert. Meistens immer dann wenn man die Maschinen benutzt und somit seine Aufsichtspflicht verletzt und die Maschienen eine defekt haben und man den Schaden hätte verhindern können, wenn man diese Maschinen hätte Beaufsichtigen müssen und den Schaden hätte mindern können.
Grob Fahrlässig nennt man das dann, wenn man unbeaufsichtigt die Maschienen arbeiten lässt und verlässt die Wohnung oder das Haus.

LG Lossi

Hallo Gizmo,
die Versicherung hat nichts mit Wartungsintervallen bei Maschinen am Hut, weil wenn die Maschine defekt ist und Wasser austritt, dann ist das in der Regel nicht versichert. Wenn der Wasserschlauch platzt dann ist der Wasserschaden versichert.
Gruß

Das höre ich zum ersten Mal.
NEIN, das gibt es in Deutschland ganz sicher nicht.
Was natürlich bedenklich wäre, ist, seine Waschmaschine selber laienmäßig zu reparieren, besonders wenn es um Strom geht. Wenn du dabei etwas falsch anschliesst und daraus ein Brand entsteht, kann es schon sein, dass die die Versicherung Probleme bereitet. Aber dazu muss sie dir das zuerst mal nachweisen.
Der schlimmste Fall wäre wohl: Brand mit Totesfolge. Dann kommt die Staatsanwaltschaft und untersucht die Brandursache. Ist es die WM, die du nicht fachgerecht repariert hast, hast du ein großes Problem.
Liebe Grüße
Winfried

Hallo,

von einer derartigen gesetzlichen Regelung ist mir nichts bekannt, und ich behaupte mal es gibt keine.

Daraus folgt das sich eine Versicherung nicht darauf berufen kann.

Was nicht bedeutet, dass man sämtliche Vorsichtsmaßnahmen außer acht lassen darf, woraus dann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit abgeleitet werden kann. (z. B. bei längerer Abwesenheit die Wasserzufuhr schließen)

Grüße, Micha

Hallo Gizmo,

dazu kann ich leider nichts sagen. Ich weiß lediglich, dass du verpflichtet bist bei laufendem Gerät anwesend zu sein. Falls du zum Zeitpunkt eines Schadens nicht im Haus warst, zahlt die Versicherung nicht.

LG
M.

Hallo,

Gibt es eine gezetzliche Regelung, dass man seine
Waschmaschine regelmäßig von einem Fachmann warten lassen
muss, auch wenn optisch und akustisch keinerlei
Auffälligkeiten am Gerät festzustellen sind.
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen muss das geschehen.
Und kann einem die Versicherung (Hausrat und Haftpflicht)
einen Strick draus drehen, wenn man seiner Wartungspflicht
mittels Fachmann nicht nachgekommen ist?

Hoffe auf ganz viele gute Antworten.

Gruß

Gizmo

Hallo,leider kann ich nicht zu diesem Problem eine Aussage machen

Gruß Sacul1944

Gibt es eine gezetzliche Regelung, dass man seine
Waschmaschine regelmäßig von einem Fachmann warten lassen
muss, auch wenn optisch und akustisch keinerlei
Auffälligkeiten am Gerät festzustellen sind.
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen muss das geschehen.
Und kann einem die Versicherung (Hausrat und Haftpflicht)
einen Strick draus drehen, wenn man seiner Wartungspflicht
mittels Fachmann nicht nachgekommen ist?

Hoffe auf ganz viele gute Antworten.

Gruß

Gizmo

Hallo und vielen Dank erst aml für die ausführliche Antwort :o) hat mir wirklich sehr geholfen :o)).

Ich habe tatsächlich einen Waschmaschinenschaden mit 2cm hohem Wasserstand in meiner Wohnung, der Wohnung unter mir und darunter die Wohnung hat auch noch einen ordentlichen Platzregen in ihren Räumlichkeiten zu vermelden gehabt.
Das ist übrigens über Nacht passiert, da ich leider noch vor Ende des Waschganges eingeschlafen war und den Zulauf nicht mehr zudrehen konnte.
Ich habe daraufhin von den Versicherungen Schreiben bekommen zum Ausfüllen, wo sinngemäß drinstand, das ich angeben soll, wer wann wie und wo die Maschine angeschlossen, gewartet u.s.w. hat. Von einer Wartung habe ich bis dahin noch nie etas gehör, aber das heist ja nicht, dass es so eine Pflicht gibt - Unwissenheit schützt ja nicht…
Ich war also etwas verwirrt über die bohrenden Versicherungsfragen.

Habe aber noch eine klitzekleine Frage an dich.
Übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten zur Nauanschaffung einer neuen Waschmaschine oder die Kosten für die Reperatur? Ohne dass ich jetzt meine Versicherungsmakler anrufe, die dummerweise ähnliche Arbeitszeiten haben wie ich oder meine ganzen AGBs durchlesen muss :open_mouth:

Danke für die Antworten

Gruß

Gizmo

hallo Gizmo,

wenn man die richtige Hausratversicherung hat sollte es
da auf jedenfall keine Probleme geben. Da ich selbst im
Finanz und Versicherungsgeschäft tätig bin kann ich
dies mit ruhigem Gewissen behaupten.

Bei Fragen auf diesem Gebiet stehe ich gern auch
persönlich zur Seite.

E-mail: [email protected]

nur nebenbei, schon mal daran gedacht wie man zu seiner
staatlichen Förderung und zu Steuerersparnis kommt?!

mfg

Hallo Gizmo,

von so einer Wartungspflicht habe ich noch nie etwas gehört. Demnach könnte sich ein Versicherer im Schadenfall auch nicht darauf berufen. Wenn es so eine Wartungspflicht geben sollte, dann müsste dies ja auch für sämtliche andere elektronischen Geräte gelten. Das macht keinen Sinn.

In welchem Zusammenhang stellt sich für dich diese Frage?

Viele Grüße