Hallo und vielen Dank erst aml für die ausführliche Antwort :o) hat mir wirklich sehr geholfen :o)).
Ich habe tatsächlich einen Waschmaschinenschaden mit 2cm hohem Wasserstand in meiner Wohnung, der Wohnung unter mir und darunter die Wohnung hat auch noch einen ordentlichen Platzregen in ihren Räumlichkeiten zu vermelden gehabt.
Das ist übrigens über Nacht passiert, da ich leider noch vor Ende des Waschganges eingeschlafen war und den Zulauf nicht mehr zudrehen konnte.
Ich habe daraufhin von den Versicherungen Schreiben bekommen zum Ausfüllen, wo sinngemäß drinstand, das ich angeben soll, wer wann wie und wo die Maschine angeschlossen, gewartet u.s.w. hat. Von einer Wartung habe ich bis dahin noch nie etas gehör, aber das heist ja nicht, dass es so eine Pflicht gibt - Unwissenheit schützt ja nicht…
Ich war also etwas verwirrt über die bohrenden Versicherungsfragen.
Habe aber noch eine klitzekleine Frage an dich.
Übernimmt die Versicherung in der Regel auch die Kosten zur Nauanschaffung einer neuen Waschmaschine oder die Kosten für die Reperatur? Ohne dass ich jetzt meine Versicherungsmakler anrufe, die dummerweise ähnliche Arbeitszeiten haben wie ich oder meine ganzen AGBs durchlesen muss 
Danke für die Antworten
Gruß
Gizmo