Wartungspflicht Gastherme

Hallo!

Ich habe eine raumluftabhängige Gastherme im Bad meiner Eigentumswohnung die als Wärmeerzeuger für Heizung und Brauchwarmwasser dient.
Meine Heizungsinstallateur hat mir gesagt, dass ich mittlerweile verpflichtet bin das Gerät einmal jährlich vom Fachmann warten zulassen, zusätzlich zu Kamienkehrer und Gas-Beschau.

Ist das richtig und in welchem Gesetz ist das begründet

Vielen dank für die Antworten,
Matthias

Hallo !

Das ist aber keine neue Vorschrift.

Heizungsanlagen-Verordnung, § 9 „Pflichten des Betreibers“

… Thermen > 11 kW sind zu warten und instandzuhalten.

Brenner einstellen,Überprüfung der Regeltechnik und
Reinigung. Diese 3 Punkte werden ausdrücklich genannt und die sind es ja auch,die gemacht werden.
Und wenn Verschleißteile(Zündüberwachung usw.) gewechselt werden müssen,dann fällt das unter Wartung und Instandhaltung,die auch gefordert wird.

Eine Frist wird hier nicht genannt.

Alle Gebäude- und Haftpflichtversicherungen stützen sich darauf und werden die „Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik“ fordern und das ist eine regelmässige und nachgewiesene Wartung.
Übrigens,ich will nicht den Teufel an die Wand malen,aber selbst der Staatsanwalt fragt im Brandschadenfall(mit Fremd- und schlimmer Personenschaden) nach,ob Wartung durchgeführt wurde.

Ob irgendwo die Frist „1 Jahr“ genannt wird,weiss ich nicht.

Nach dem Gesetz und der Formulierung mag auch 2-jährig noch „regelmässig“ sein.

Die Hersteller sagen dazu im Bedienhandbauch auch etwas,dort steht m.E. stets 1 x im Jahr Wartung.

MfG
duck313

Hallo

ich kenn das von Mietwohnungen da ist eine jährliche Gasthermenwartung meistens im Mietvertrag geregelt und vom Mieter getragen.
Versicherungstechnisch solltest du die Wartungsintervalle des Herstellers unbedingt einhalten. Das fragen die im Schadensfall zuerst nach.
Ich verfahre dazu in meiner Mietwohnung folgendermaßen erst kommt der Schonsteinfeger kehrt und macht abgasmessung usw. Sind die Werte in Ordnung lass ich keine Wartung machen. Wenn sie sich dem Grenzbereich nähern lass ich den Monteur kommen. Und zahl ihm die 60 €.

Hallo!
Kenntnisse der Heizungsanlagen-Verordnung sowie der Energie-Einsparverordnung, sowie das Nachlesen in den Lieferbedingungen der Gas-Versorger würde hier bereits für Klarheit sorgen.
Leute…Euer scheiß Auto geht bei jedem schiefsitzendem Pups in die Werkstatt. Aber da , wo ihr lebt, wo Eure Familie lebt, da soll alles immer tadellos ohne Wartung und fachliche Zuwendung funktionieren? Zum einen erhöht eine Wartung die Zuverlässigkeit einer Anlage, zum anderen werden evtl. Gefahrenstellen rechtzeitig erkannt (z.B. Gasleckagen).
Genauso, wie Ihr mit Eurem Auto mobil bleiben wollt und deshalb die Inspektion machen lasst, solltet ihr Eurer Heizung ähnliche Zuwendung zukommen lassen.
Gruss Walter

Hallo,

es ist nun mal ein Unterschied, ob ich Notwendiges oder Spaßiges bewerte.

Ersteres ist mit einem gefühlten Unangenehm verbunden (da möchte jemand mein Geld, obwohl ich es gerne für anderes ausgeben würde), letzteres mit einem kann-es-doch-kosten-was-es-will.

Als Vielfahrer ist mir übrigens die Sicherheit und Zuverlässigkeit meines Fahrzeugs wichtiger als die Heizung. Ich genieße die Gebäudeversicherung und habe Pullover rumliegen. Beide nützen mir wenig, wenn die Bremsen versagt haben :smile:

Franz

Hallo Franz!

Als Vielfahrer ist mir übrigens die Sicherheit und
Zuverlässigkeit meines Fahrzeugs wichtiger als die Heizung.
Ich genieße die Gebäudeversicherung und habe Pullover
rumliegen. Beide nützen mir wenig, wenn die Bremsen versagt
haben :smile:

Natürlich sollst Du (gerade als Vielfahrer) die Wartung Deines Fahrzeuges nicht vernachlässigen. Aber eben auch die Deiner heimischen Heizungsanlage nicht, denn auch wenn bei Ausfall der „dicke Pulli“ erstmal hilft, wird im Schadensfall (wie es Duck313 bereits schrieb) die Versicherung Fragen stellen. Es muß nicht zwangsläufig ein Schaden sein, bei dem die ganze Hütte „in die Luft fliegt“, ein Rohrbruch durch Frostschaden (betrifft in dem Fall auch Brauch- oder Frischwasserleitungen) infolge einer durch „Nichtwartung“ ausgefallenen Heizungsanlage wird äusserst teuer und wird (völlig zu Recht) von keiner Hausrat-, Gebäude-Haftpflicht- oder sonstigen Versicherung übernommen.
Und nochmal: Der Schornsteinfeger führt keine Wartung durch! Er kontrolliert, ob die Abgaswerte innerhalb der gesetzlichen Vorgaben liegen und überprüft die Abgaswege. Der Zustand von Verschleißteilen, wie z.B. Zünd- oder Überwachungselektroden interessiert ihn nicht. Ebensowenig interessiert ihn eine suboptimale Regelungseinstellung (Klar, Ausnahmen gibt es!) oder eine nicht dem Wärmebedarf des Gebäudes angepasste Heizleistung (sofern nicht auch als Energieberater tätig, bzw. beauftragt).
Eine von einem versierten Monteur durchgeführte Wartung, bei der die (komplette) Anlage den Kundenbedürfnissen angepasst und optimal eingestellt wird, erhöht nicht nur die Sicherheit und Zuverlässigkeit, sondern hilft auch Energiekosten einzusparen.
Gruss Walter

Hmmm, wenn es denn *nur* 60€ wären.
Bei uns wird durch einen Wartungsvertrag jedes Jahr gewartet und das kostet fast 150€ inclusive dieses Graphitdichtringes am Deckel zur Brennkammer. Das finde ich schon etwas happig.

Mittlerweile hab ich schon so oft zugeschaut, daß ich die Heizung selbst warten könnte. Was ich allerdings nicht kann,ist die Überprüfung der Abgaswerte nach der Reinigung/Wartung.

LG
Inge

Hallo Ingeliese!

Hmmm, wenn es denn *nur* 60€ wären.
Bei uns wird durch einen Wartungsvertrag jedes Jahr gewartet
und das kostet fast 150€ inclusive dieses Graphitdichtringes

Das sind € 12,50 im Monat! Dafür wird Deine Heizung überprüft und optimiert (möglichst niedriger Verbrauch) und der Monteur erscheint im Störfall auch nach Feierabend, am Wochenende oder am Feiertag, wobei nur notwendige Ersatzteile berechnet werden! Fast jedes „rundum-sorglos-Versicherungs-Paket“ kostet mehr, muss aber meistens seltener in Anspruch genommen werden.
Ich kenne einige Fälle, bei denen ein einziger Sonntags-Einsatz schon höhere Lohnkosten verursacht hat, als der Ganzjahres-Wartungsvertrag gekostet hätte. Du musst sowas als Versicherung verstehen, die Dir der Intallateur für Deine Heizungsanlage anbietet…
Gruss Walter

Hallo Walter,
bei uns beinhaltet der Wartungsvertrag leider nur diese eine Leistung, da ist nichts mit abgegolten, wenn unter dem Jahr die Heizung ausfällt. Da ist frisch löhnen angesagt.

*lach*, ja sind wir mal ehrlich: man versichert sich, um abgesichert zu sein. Aber insgeheim betet man, daß man nie in die Lage kommt, die Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen. Weil die sich nämlich nach Kräften drücken will, oder?

Liebe Grüße
Inge

Hallo Inge!
Dann würde ich mich nach einer anderen Wartungsfirma umschauen. Für 150,-€ (inklusive Graphitdichtung) sollte schon ein gewisser Service (im Notfall) enthalten sein.
Die olle Dichtung wird (als Verschleißteil) nicht so furchtbar teuer sein. Länger als eine Stunde wird der Mann sich wohl auch nicht bei Dir aufhalten (würde ich annehmen). Und dann heißt es tatsächlich „Zahlen oder frieren!“? Frag doch mal unverbindlich bei anderen nach. Das geht nämlich entweder günstiger oder mit entsprechenden Leistungen.
Gruss Walter

Hallo Walter, guten Morgen,

denke schon ,daß es sinnvoll wäre, sich nach einem anderen Serviceteam umzuschauen, welches den Namen noch verdient.
Die olle Dichtung hat eine Wert von 20€ und der gute Mann ist noch nicht mal eine Stunde zugange.
Vielen Dank für deine Stellungnahme.
Liebe Grüße
Inge