Wartungspflicht

Liebe/-r Experte/-in,

wir haben im Keller am Abwasserrohr einen Revisionsverschluss, der durch eine
verkeilte Klammer verschlossen ist (alles Gusseisen, keine beweglichen oder
Verschleißteile, also keine Rückstauklappe). Er ist dicht und wurde nie geöffnet.

Muss man solch einen Revisionsverschluss regelmäßig warten?

Vielen Dank für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Eva und Wolfgang

Also ich komme aus dem Kundendienstbereich und hab noch nie von einer Wartungspflicht gehört … ich gehe davon aus das es sich bei euch um eine eigene Immobilie handelt?

Für den Berliner-Raum und Mietshäuser kann ich sagen: Reinigungsöffnungen sind definitv Haussache (Vermieter/Verwaltung) sofern nicht anders im Mietvertrag verankert. Beim Privathaushalt müsste man beim Ver/Emtsorgungsunternehmen nachfragen bis wo der sog. Hausanschluss ins Haus hineinreicht oder nicht …

aber Prinzipiell würde ich sagen, wenns im Eigenheim ist: Nein keine Wartungspflicht, würde sich aber anbieten das ding mal auf und zu zu machen da es sich irgendwann Festfressen kann/könnte …

Hallo Ihr beiden,

ein Revisionsverschluß muß nicht gewartet werden, er dient nur einen Zweck: Hier soll man eine Möglichkeit haben, wenn das Rohr verstopft ist, mit einen Reinigungspierale hineinzukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst

Hallo,

lass das Ding nur zu, wenn einmal geöffnet, kann es Probleme geben Ihn wieder zu verschließen, er ist nur für den Fall, dass die Abflußleitung verstopft ist.
Dann öffnet Ihn auch ein Fachmann und verschließt das Ding auch wieder!
Also schön die Finger weglassen solange alles io. ist
Gruß Ralf