Hallo und sorry für die späte Antwort,
ich war lange nicht im Forum.
Also, wenn eine Pumpe nicht läuft, verbraucht sie auch keinen Strom, jedenfalls nicht messbar.
Wenn sie aber nicht läuft, steht sie oder der Schwimmer oder ein anderes Schaltgerät auch nicht unter Wasser, was im Regelfall auch kein Anspringen bedeutet.
Dennoch ist die Pumpe ein Sicherheitsbestandteil der Drainage, da im Ernstfall sonst eine Überschwemmung droht. Alleine deshalb arbeiten manche Systeme daher mit 2 Pumpen. Wenn schon nur eine da ist, sollte sie jährlich überprüft werden, was gar nicht so viel Arbeit ist. Mann muss sie nur „wartungsfreundlich“ einbauen. Sofern sie nie läuft, würde ich es bei einem Funktionstest bewenden lassen (durch Hochziehen des Schwimmers z.B.), dabei kann man als Nebeneffekt auch gleich sehen ob sich der Stromzähler bewegt hat.
Bei Schwierigkeiten mit Madame: Den Test immer mit einem Formblatt und Foto dokumentieren und archivieren als Betriebstagebuch.
Übrigens: Eine Verpflichtung zur Überprüfung gibt es nicht, davon abgesehen ist das Gebäude- und damit Vermietersache, anfallende Kosten könnten dann aber auf die Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag nichts anderes sagt. Dass die Pumpe tatsächlich nicht funktioniert ist aber wenig wahrscheinlich, wenn sich nicht gerade Mäuse oder Insekten in die Öffnungsschlitze gesetzt haben. Besser kontrollieren.
Wenn noch Fragen sind, bitte fragen.
Lieben Gruß