Wir haben eine Tecalor Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung von Stiebel Eltron in unserem neuen Haus. Eigentlich eine tolle Sache, aber um die Auslässe in den Räumen bilden sich schwarze Schmutzränder obwohl ich die Filter alle 4 Wochen erneuer. Die Schmutzränder an der Decke lassen sich weder mit dem Staubsauger noch mit einer Bürste entfernen. Die Firma Stiebel Eltron hat uns daraufhin einen Wartungsvertrag über jährlich ca. 400Euro angeboten, darin sei eine Inspektion der Lüftungsanlage eingeschlossen. Nur die Inspektion der Lüftungsanlage würde nicht gehen. Der Wartungsvertrag wäre schon Bedingung wegen der Garantie. Kann das sein? Warum ein Wartungsvertrag wegen der Garantie? Ist es nicht schon ein Garantiefall, wenn die Anlage wohl nicht richtig funktioniert weil sie schwarze Ränder macht? Ist das mit dem Wartungsvertrag Abzocke? Und noch viel wichtiger: Wie werde ich die schwarzen Ränder los und wie verhindere ich Neubildung?
Hallo !
Hier gehts bestimmt wieder mal um die missverständlichen Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“.
Klar darf ein Hersteller seine freiwillige! Garantie an Bedingungen knüpfen.
Du bemängelst aber etwas,zu stark empfundene Feinstaubablagerung rund um die Ausströmer der Frischluft in den Zimmern.
Wo sitzen denn die Filter ? Am Ansauggitter an Hauswand,vor dem Zentralgerät oder vor allen Ausströmern ?
Und was sagt den die Anleitung zu den Filterwechselintervallen ?
Wenn das zu oft nötig sein soll und es trotzdem den Feinstaub um die Ausströmer gibt,dann muss man wohl nachbessern. Denn das ist so nicht üblich und hinzunehmen.
Und das fällt unter die gesetzliche Gewährleistung bzw. unter Bau-oder Werkrecht. Hat also mit Wartungsvertrag hin oder her nichts zu tun,es sei denn,die Wartung gehört zu den Dingen,die der Kunde während des Betriebs der Lüftung übernehmen muss,weil nur so die einwandfreie Funktion gewährleistet bleibt.
Das muss dann aber auch in Anleitung stehen.
Und hat den der Hersteller Stiebel Eltron den Einbau übernommen,nicht eher ein örtlicher Fachbetrieb des SHK-Gewerbes.
Dann kann der doch auch einzeln für evtl. nötige Wartung/Reinigung beauftragt werden.
Aber der wäre auch für Reklamationen zuständig.
mfG
duck313
Die Frage ist, ob sich mit dem Wartungsvertrag die Schwärzung verhindern lässt. Womöglich hat das nichts mit der Lüftungsanlage direkt zu tun.
Wenn es sich hier um den „Fogging-Effekt“ handelt, hilft auch die Garantie/Gewährleistung nicht weiter. Dann hat das mit den Bauseits verwendeten Materialien wie Teppichböden, Wandfarben und anderen Dingen zu tun.