Wartungsvertrag Gastherme Rechtsfrage

Hallo,

wir haben eine Frage zum Wartungsvertrag für unsere Gastherme.
Sie beinhaltet u.a. „Behebung von feuerungsseitigen Betriebsstörungen bei Notrufen. Erforderliche Ersatzteile gehen zu Lasten des Kunden“.
Nun fiel neulich unsere Heizung aus und der Notdienst kam. Er stellte fest, dass unser Regler kaputt sei, der dann bestellt wurde und Tage später eingebaut wurde.
Jetzt haben wir zwei Rechnungen: Rechnung 1 für den neuen Regeler (ist ok) und den Einbau (ist ok).
Die 2. Rechnung ist für den Notdienst (finden wir fraglich).
Begründung ist, dass es ja ein kaputter Regler war und keine feuerungsseitige Störung.

Ist das so eindeutig richtig?

Danke im Voraus für die Info.

Was ist für Dich eine „feuerungsseitige Störung“???

Beatrix

Das fragt er ja Dich !
So steht’s in seinem Wartungsvertrag drin.

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Mein Tipp:

Kündige den Vertrag . Er taugt nichts.

beauftrage die Jahreswartung selbst, da kannst Du dann auch den Betrieb wechseln, wenn es mit dem Dienst Probleme geben sollte oder wenn man nach Preisvergleich günstigere findet.
Und Notdienst ?
Wer braucht das ? Worin besteht denn der Kundenvorteil gegenüber der Bestellung eines Kundendienstlers im Störungsfall ?

„Feuerungsseitige Störungen“- das ist hier wohl eben nicht die Gasseite (Regler usw.) sondern nur die Flammenseite, also Düse, Flammenüberwachung und Zündung.

Und das bestätigt mich dabei, dieser Vertrag taugt nichts, denn offenbar müsste man alle Störungen auf der Gasseite und sogar auf der Abgasseite immer bezahlen, das ist nicht in der Notdienstpauschale enthalten.
Auch Störungen an der Elektronik (Regelung, Programmierung, Sensoren, Pumpe, Ventile) wären nicht abgedeckt.

MfG
duck313

Danke @duck313!

Noch mal danke!