Hallo,
wir haben eine Frage zum Wartungsvertrag für unsere Gastherme.
Sie beinhaltet u.a. „Behebung von feuerungsseitigen Betriebsstörungen bei Notrufen. Erforderliche Ersatzteile gehen zu Lasten des Kunden“.
Nun fiel neulich unsere Heizung aus und der Notdienst kam. Er stellte fest, dass unser Regler kaputt sei, der dann bestellt wurde und Tage später eingebaut wurde.
Jetzt haben wir zwei Rechnungen: Rechnung 1 für den neuen Regeler (ist ok) und den Einbau (ist ok).
Die 2. Rechnung ist für den Notdienst (finden wir fraglich).
Begründung ist, dass es ja ein kaputter Regler war und keine feuerungsseitige Störung.
Ist das so eindeutig richtig?
Danke im Voraus für die Info.