Warum 2 verschiedene Firmen? Vertriebs-GmbH?

Hallo,

ich habe jetzt schon öfter gesehen, dass eigentlich eine Firma unter 2 verschiedenen Namen firmiert:
Zum Beispiel „Firma X“ und „Firma X Vertriebs GmbH“.

Kann mir jemand sagen wieso soetwas so oft gemacht wird bzw. welche Vorteile das bringt. Denn irgendetwas muss ja dahinter stecken oder?

Guten Tag,

Kann mir jemand sagen wieso soetwas so oft gemacht wird bzw.
welche Vorteile das bringt. Denn irgendetwas muss ja dahinter
stecken oder?

ich versuche es mal so einfach wie es geht.

ich habe jetzt schon öfter gesehen, dass eigentlich eine Firma

Firma wie Sie es grad verwendet haben, ist nicht der richtige Ausdruck für das was Sie beschreiben wollen.
Hier wäre das Wort Unternehmen/Gewerbe passender.
Eine Firma ist nach §17 HGB der Name deines Kaufmanns (Kaufmann geregelt in §§ 1 - 6 HGB)

unter 2 verschiedenen Namen firmiert:

Ein Unternehmen firmiert also nur einmal!

Zum Beispiel „Firma X“ und „Firma X Vertriebs GmbH“.

Es ist nun so, dass es ein Unternehmen mit der Firma „X“ gibt und ein ZWEITES Unternehmen mit der Firma „X Vertriebs GmbH“.

Kann mir jemand sagen wieso soetwas so oft gemacht wird bzw.
welche Vorteile das bringt.

Das wird aus verschiedenen Gründen gemacht.
Zum einen aus steuerlichen Gründen, zum anderen zwecks Haftung.
Eventuell auch mal weil in Unternehmen „X“ und Unternehmen „X Vertriebs GmbH“ TEILWEISE unterschiedliche Gesellschafter sitzen.

Sehr geehrter Fragesteller,
in der Regel geht es neben steuerlichen Effekten (Kosten und Gewinne zwischen den Firmen - insbesondere wenn in verschiedener Rechtsfporm existierend - zu verschieben um eine Haftungsbegrenzung. Dabei hält die eine Firma (Besitzgesellschaft) die Grundstücke, Betriebsausrüstung Patente u. ä. Werte, während die mit Risiko behaftete Produktion (oder auch nur der Vertrieb) bei einer Betriebs.GmbH angesiedelt sind. Geht die pleite, kann sich die Muttergesellschaft häufig leicht eine neue Betriebsgesellschaft schaffen (oder hat sie schon auf Vorrat) und die Sache läuft weiter, während die Gläubiger oft nur an die insolvente Bude verwiesen sind.

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,
solche Konstellationen sind z.B. bei einer GmbH & Co KG üblich.
Die KG hat bekanntlich Kommanditisten, die nur Geld geben und einen Kompliemtär (auch mehrere) die Persönlich haften. Diese müssen einen anderen Namen tragen als die KG. Wenn die XY GmbH & Co KG einen Namen „XY GmbH & Co KG“ tragt, muss die GmbH z.B „XY Vertriebsgesellschaft mbH“ tragen, oder „XY Verwaltungs GmbH“, damit unter den Gesellschaften unterschieden werden kann.
Besser kann ich auf Ihre Frage nur antworten, wenn Sie ein konkretes Beispiel oder eine vorhande Firmengestaltung angeben.
MfG
PB