Hallo
Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus eigenen Mitteln (z.B. mit seinem Lohn) plus ALG2-vorrangigen Ansprüchen und Leistungen (z.B. Unterhalt/svorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld…) decken kann, dann hat man ggf. Anspruch auf ALG2-Leistungen - sofern man „erwerbsfähig“ ist.
Erwerbsfähig bist du, weil du über 15 /unter 65 Jahre alt bist und grundsätzlich mindestens 3 Std./Tag bzw. 15 Std./ Woche arbeiten kannst.
Dass es für dich derzeit unzumutbar wäre, tatsächlich eine Erwerbsarbeit oder eine Maßnahme anzutreten, ändert nichts daran, dass du nicht eingeschränkt bist und GRUNDSÄTZLICH mind. 3 Std. täglich erwerbsarbeiten könntest - und somit Anspruch auf ALG2 hast.
Die „Alternative“ (Sozialhilfe /Grundsicherung nach SGB XII) käme nur in Frage, wenn du Altersrentnerin oder erwerbsUNfähig wärst (z.B. weil du behindert oder dauerhaft erwerbsunfähig krank wärst). Das ist bei dir aber ja nicht der Fall.
Auch wenn deine Kinder nicht behindert wären, wäre die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Maßnahme für dich gemäß § 10 SGB II derzeit unzumutbar und könnte von dir ohne Risiko einer ALG2-Leistungskürzung/ Sanktion abgelehnt werden.
D.h. du KÖNNTEST (theoretisch) einen Job oder eine Maßnahme antreten, wenn du möchtest… du MUSST es aber nicht. Solange das jüngste Kind noch nicht 3 Jahre alt UND noch nicht geregelt fremdbetreut ist, solange ist eine Job-/Maßnahmeaufnahme für dich unzumutbar und kann von dir sanktionslos abgelehnt werden (selbst wenn das Kind NICHT behindert wäre).Näheres dazu hier, auch andere wichtige Infos für dich:
http://hartz.info/index.php?topic=4908.0
und hier: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
Die Sachbearbeiter versuchen zwar gerne - teils auch mit viel Druck und Psycho-Spielchen - die Mütter MÜNDLICH dazu zu drängen , dass sie möglichst schnell einen Job oder eine Maßnahme antreten sollen, selbst wenn sie es per Gesetz noch gar nicht tun MÜSSEN , und selbst wenn die „passende“ Fremdbetreuung der Kinder noch gar nicht zuverlässig und im Interesse des Kindes gesichert ist.
Aber wie gesagt: Das geschieht in der Regel alles immer nur MÜNDLICH… die Sachbearbeiter wissen genau, wie die Gesetzeslage aussieht und hüten sich in der Regel, den Müttern solche „Forderungen“ Schwarz auf Weiß schriftlich auszuhändigen. Insofern liegt es an den Müttern, ob sie sich wegen mündlichem Geschwafel einschüchtern und unter Druck setzen lassen - oder ob sie sich vor die Interessen ihrer Kinder stellen und ihre Rechte vertreten 
Wie aber bei ALLEN Terminen und Vorsprachen beim Jobcenter gilt auch hier: Nach Möglichkeit NIE alleine zum Jobcenter gehen. Man hat das Recht, immer eine Begleitperson als Beistand mitzubringen ! http://hartz.info/index.php?topic=319.0 Mit einer weiteren Person im Raum sind die Sachbearbeiter auch meist schon um Einiges vorsichtiger bei dem, was sie so von sich geben - und auch in welchem Ton 
Was die Wohnung angeht:
(Mal davon ausgehend, dass Ihr zu dritt lebt:smile: Ihr habt Anspruch auf eine angemessene Wohnung für 3 Personen.
Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach den Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaus des jeweiligen Bundeslandes. Schau mal hier nach - je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es teilweise auch noch Raum-Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Behinderte: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0
Man kann zwar auch OHNE Zustimmung des Jobcenters umziehen, muss dabei aber einige Punkte in Erwägung ziehen wegen der Kosten usw. (siehe dazu auch die Hinweise hier im Umzugsratgeber: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 )
Das Jobcenter MUSS die Zustimmung zum Umzug erteilen (und damit auf vorherigen Antrag auch die umzugsbedingten Kosten etc. übernehmen), sofern der Umzug „erforderlich“ ist.
Erforderlich wäre er z.B., wenn Eure derzeitige Wohnung deutlich zu klein ist (du hast leider keine qm-Zahl deiner derzeitigen Wohnung genannt, aber kannst ja oben in der Bundeslandliste nachsehen, ob sie überhaupt für 3 Personen angemessen ist von der Größe her. Ist sie es NICHT, wäre das ein Grund, der den Umzug „erforderlich“ machen könnte).
Erforderlich wäre der Umzug auch, wenn dir die jetzige Wohnung gekündigt würde , oder auch z.B. wenn du eine ärztliche Bescheinigung hättest, dass es für dich (oder die Kinder) unzumutbar/ gesundheitsgefährdend ist, wenn du sie ständig bis ins 4.OG hochtragen musst usw.
Das käme also auf deine konkreten Umstände an. -
Wichtig ist immer, alle Anträge im Voraus und nachweislich (!) SCHRIFTLICH einzureichen - und sich auch andersherum alles vom Jobcenter SCHRIFTLICH geben zu lassen
Allgemeine wichtige Infos: http://hartz.info/index.php?topic=43.0
Alles Gute für Euch !
LG