Warum ALG 2/ Hartz 4? und Darf ich umziehen?

Moin,

ich hab da gleich mal wieder 2 Fragen, erstmal erzähl ich kurz:

Ich habe 2 kleine behinderte Kinder, mein Sohn ist jetzt 2, meine Tochter ist 8 Monate alt. Für meine Tochter habe ich die Pflegestufe 2 und einen Schwerbehindertenausweis mit 100% und GBH bekommen, für meinen Sohn bekomme ich die Pflegestufe 1 mit zusätzlichem Betreuungsgeld.
Man sieht schon, dass ich einiges zutun habe und an einen Job derzeit gar nciht zu denken ist, deshalb frage ich mich, warum ich somit Anspruch auf ALG 2 haben soll, ich bin schließlich nicht erwerbsfähig, da ich ich die beiden ständig pflegen muss. Oder habe ich mich da ans falsche Amt gewandt? Bewilligt wurde das ALG 2 jedenfalls. -.-

Und meine 2. Frage: Ich bin gerade aus meiner 1,5 Zimmer- Wohnung in eine 2,5 Zimmerwohnung gezogen, habe leider nix anderes finden können, hatte vorher schon 1 Jahr lang gesucht. Nun ist das Problem leider, da ich mich auch gern selbst überschätze, ich schaffe es einfach nichtmehr mit den beiden in den 4. Stock hoch-und runterzukrachseln, den Kinderwagen aus dem Keller zu holen und wieder reinzustellen (ich darf den nicht ins Treppenhaus stellen, es ist zu klein) der Große läuft nicht, die Kleine erstrecht nicht. Ich frag mich, ob das ein Grund für einen Umzug ist und ob ich evtl sogar Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung habe.

Danke schonmal im Voraus

Zuerst zur einfachen Frage:
mit einem behindreten Menschen ist es nichtzuzumuten das man so hoch wohnt.
Was ist wenn z.B. ein Notfall eintritt oder der Aufzug fällt aus…
Auchhat man mit einem behindreten menschen Anspruch auf größere Wohnfläche.

Wegen Anspruch auf ALG2: Geld kriegt man ja auch weiterhin mit Hartz4 und das so als würde man ALG2 kriegen.
der Unterschied ist nur, dass man halbjärhlich wieder mal alles offen legen muss.

Gruß Wolfgang Lindemeyer

PS: Auch wäre es nicht verkehrt sich an eine Arbeitslosenhilfen beratung zu wenden

Danke für die schnelle Antwort,

es ist so, dass wir in einem Haus wohnen, in dem es gar keinen Aufzug gibt und es ist schon oft vorgekommen, dass wir holterdiklabolter zum kinderarzt mussten… nur, ich bin ja nun grad erst anfang februar hierher umgezogen, war halt eben ne notlösung, weil die alte viiiel zu klein war. ich hoffe, dass es deswegen keinen ärger gibt beim amt, aber tragbar ist es hier wirklich nicht unter den umständen, zumal wir in einem studentenhaus wohnen in dem fast täglich abends lärm ist und sich auch niemand davon abbringen lässt. ich möchte hier einfach nur weg und in einer wohnung wohnen mit den beiden, die möglcihst im erdgeschoss liegt. ich hab nur überhaupt keine ahnung was ich jetzt machen muss, zu welchen ämtern, was ich sagen soll und und und…

Ich verstehe Sie sehr gut.

In welcher Stadt wohnen Sie?
Vielleicht kann ich ja auch mal uf die shcnelle Googlen und es gibt ja Behindertenhilfe.

Sie können mir auch hier ine E-mail zurück schicken. Das ist nicht Öffentlich und auch Persönlicher.

Unter [email protected]

Gruß Wolfgang Lindemeyer

eis sehr komplexer fall. i würde mir hilfe bei der verbraucherzentrale holen oder der vdk. vdk stellt auch kostenlose anwälte , wenn nötig.

Hallo,
also wenn ALG2 bewilligt wurde, dann hat das schon seine Richtigkeit, denk ich mal. Es gibt wohl auch noch die „Hilfe zum Leben“, die also kein Arbeitslosengeld ist und für Erwerbsunfähige gezahlt wird, aber wenn man selber Angehörige pflegt, ist man ja nicht in dem Sinne erwerbsunfähig.
Es hängt auch stark vom Sachbearbeiter ab, was der dann draus macht. Wenn er halbwegs ok ist, kommt er nicht mit einem 1Euro-Job an in Ihrer Situation.

So wie ich das sehe, müssten Sie eigentlich ein Anrecht auf eine barrierefreie Wohnung haben, was dann bestimmt ein Gutachter bescheinigen muss. Ich weiß aus dem Bekanntenkreis, dass es nicht einfach ist, eine solche Wohnung zu bekommen. Es gibt anscheinend nicht so viele davon. Also kann das dauern. Helfen könnte es wenn Sie ärztlich nachweisen würden, warum Sie körperlich überfordert sind.

Das sind jetzt aber nur meine Einschätzungen…ich selber habe wohl Erfahrungen mit dem Sozialamt, die stammen aber hauptsächlich noch aus der Zeit vor HartzIV. Ich weiß, dass vieles noch schwieriger geworden ist. Hoffentlich finden Sie Leute, die Ihnen helfen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Kraft,

viele Grüße,
Gabi

Moin auch,

also, ich kann nur vermuten.
Umziehen kannst du grundsätzlich immer. Umzugskosten werden aber nur dann bewilligt, wenn die Zustimmung vom Amt vorliegt.
Und vorher gehst du zum Sozialamt, die müssen wissen wo du hin musst. Hier in NRW würde dir der Landschaftsverband weiter helfen können, aber ich nehme an, du kommst nicht aus NRW. Irgendwo im SGB IX steht natürlich auch alles drin. Kannst ja mal suchen :smile:
http://www.wiki-gute-arbeit.de/index.php/SGB_IX_Behi…

Gutes Gelingen!

Gruß,DC

Hallo,
ich schlage vor, sich an eine lokale Sozialberatungsstelle zu wenden (VdK, Lebenshilfe, Caritas, Diakonie, …), die die Rechtslage und vielleicht auch die Verantwortlichen vor Ort kennt, die über einen solchen Antrag zu entscheiden haben.
Ich selbst glaube nicht, dass ich zu den Fragen sinnvoll Stellung nehmen kann.
Viel Erfolg!
Winfried Mall

Hallo HappiHappi,
ALG 2 bekommt man immer nach ALG 1. Ich kann nur annehmen Du warst vorher einmal berufstätig.
Alle Fragen zur Behinderung würde ich an den VDK stellen. Die beste Möglichkeit seine Rechte für ein paar Euro durchzusetzen. Oder Du bleibst immer der Verlierer.Das Jobcenter lehnt immer mit fadenscheinigen Argumenten erstmal jeden Antrag ab.

Gruß

Wuddel

Hallo. Wie ich das sehe, hast du Anspruch auf eine behindertengerechte Wohnung. Sprich mit deinem Bearbeiter vom Jobcenter und laß dir alles schriftlich bestätigen. MFG Conny

Ja Hallo!
Das mit HARTZIV, da muss Du Dir einen Rechtsanwalt nehmen.
Zu den Behinderten Kindern, natürlich hast Du ein Recht, auf eine Behinderten Wohnung, sprech mal mit Deiner Ärztin, oder Hausarzt,man kann Dir ein Ärztliches Attest, ausschreiben, auch hast Du ein Anrecht, auf eine größeren Wohnung.Auch liegt es mit an der Krankenkasse.

Gruß
Lothar

Hallo,
das ganze Thema ist sehr komplex. Daher rate ich Ihnen, einen Sozialverband wie z.B. den VdK aufzusuchen, die helfen Ihnen in jedem Fall; bei erforderlicher Rechtsberatung auch für wenig Geld.
Viel Erfolg !
siebengebirgler

Moin, tut mir leid, da kann ich nichts zu sagen. Das übersteigt meine Kenntnisse. Vielleicht wendest du dich an Organisationen wie den Sozialbund, der hat seine Experten.
Viel Erfolg!
Ulrich

Danke schonmal für die vielen Antworten. Vermutlich wird das wieder ein harter kampf, seit ich „Kunde“ im Jobcenter bin ist immer irgendwas ums mir nochmehr zu erschweren. Ich bin zum Glück nicht so, dass ich mir alles gefallen lasse und im Normalfall geh ich gut vorbereitet dahin, sodass ich mich Paragraphen um mich werfen kann wie ein Nachwuchsjurist, schließlich hab ich mit meinen 22 Jahren schon ne ganze Menge erlebt und mitgemacht auf den Ämtern. Vielleicht hat ja noch jemand den ultimativen Tipp, ansonsten werde ich mich gleich am Montag mal an unsere Arbeitslosenini wenden, die sollten auch etwas Ahnung haben. Vielen Dank nochmal

Hallo,
Sie haben mich als Experten ausgewählt.Leider kann ich keinen direkte Antwort geben.Ich kann nur meine persönliche Meinung kund tun.
Erstmal schön,dass sie sich für 2 besondere Kinder entschieden haben.:smile: Dazu wünsche ich Ihnen weiterhin schon mal viel Kraft und Geduld.
Zum einen dürfen Sie ruhig ALG 2 beziehen.Wenn das andere Menschen können und dann auch noch alle möglichen Zusätze bekommen,dürfen sie das auch.
Bezahlt denn die neue Wohnung das Amt?Wenn nicht,frage ich mich warum es nicht möglich sein sollte,nur scheint sich die Möglichkeit als schwierig zu gestalten. Und ansonsten darf doch auch bestimmt mal jemand vom Amt vorbeikommen und sehen,dass es auf dauer nicht geht.vlt kann man ja auch verhandeln,dass kein Umzugsgeld gezahlt werden muss,wenn sie umziehen dürfen.Ausserdem finde ich 2 1/2 Zimmer recht klein.Wo schlafen sie wenn ich fragen darf?Schlafen die Kinder in einem Zimmer und halten sich womöglich gegenseitig wach?Haben die Kids genügend Fläche zum Bewegen bzw um ihre Besonderheit auszuleben?
Sie klingen sehr kraftvoll.Versuchen sie dennoch sich auch mal eine Auszeit zu gönnen.Es findet sich sicher für beide mal für 2 std eine Betreuung und einen Babysitter.Dann aber bitte kein Haushalt,sondern Friseur,Massagesalon,Schwimmbad…:wink:

Ich hoffe ich konnte eine halbwegs gescheite Antwort geben,denn dümmliche Kommentare kann ich selbst nicht leiden…

Alles Gute für die Zukunft

ayesche

Hallo Ayesche,

danke für deine Antwort. 2,5 Zimmer sind im Vergleich zu 1,5 Zimmern, wo eine Küche noch ins große Zimmer integriert ist, purer Luxus. Also über die Größe will ich mich nicht beschweren, hab sogar endlich ne Badewanne, aber die Etagen sind das Problem. Nur du hast Recht: Über kurz oder lang wird die Wohnung vermutlich wieder zu klein, meine kleine Tochter schläft zur Zeit bei mir in meinem Schlafzimmer, da passt das Babybett und mein Bett rein, sonst gar nix, ich krieg nichtmal die Tür zu. Mein Großer hat sein eigenes Zimmer und dann habe ich noch mein Wohnzimmer mit Essecke. Wäsche aufhängen kann ich auf dem Flur, der ist ziemlich lang, da steht auch unser Kleiderschrank, weiß leider nicht wohin, vorher stand der bei meinem Sohn im Zimmer, aber da er unter anderem daran leidet, dass er kein Schmerzempfinden hat, musste ich alles aus dem Zimmer nehmen, woran er sich verletzen könnte, geht natürlich kaum, Bett, Tür und Heizung kann man nicht einfach so ausbauen. Zur Zeit bezahlt das Amt zwar meine Wohnung, allerdings auch nur zum Teil, Warmwasser und Kaltwasser muss ich selbst zhalen, da ich damit über dem Rahmen liege, aber bei 2 Kindern, die ständig gewaschen werden müssen und Unfug machen läppert sich das extrem. Somit zahl ich jetzt auch noch jeden Monat 80 Euro drauf, so ist das vom Vermieter vorgegeben und er lässt sich nicht davon abbringen, dass das etwas hoch angesetzt ist. Tjaaajaa so ist das alles.

Liebe Grüße

Hallo

Wenn man seinen Lebensunterhalt nicht bzw. nicht vollständig aus eigenen Mitteln (z.B. mit seinem Lohn) plus ALG2-vorrangigen Ansprüchen und Leistungen (z.B. Unterhalt/svorschuss, Kinderzuschlag, Wohngeld…) decken kann, dann hat man ggf. Anspruch auf ALG2-Leistungen - sofern man „erwerbsfähig“ ist.
Erwerbsfähig bist du, weil du über 15 /unter 65 Jahre alt bist und grundsätzlich mindestens 3 Std./Tag bzw. 15 Std./ Woche arbeiten kannst.
Dass es für dich derzeit unzumutbar wäre, tatsächlich eine Erwerbsarbeit oder eine Maßnahme anzutreten, ändert nichts daran, dass du nicht eingeschränkt bist und GRUNDSÄTZLICH mind. 3 Std. täglich erwerbsarbeiten könntest - und somit Anspruch auf ALG2 hast.
Die „Alternative“ (Sozialhilfe /Grundsicherung nach SGB XII) käme nur in Frage, wenn du Altersrentnerin oder erwerbsUNfähig wärst (z.B. weil du behindert oder dauerhaft erwerbsunfähig krank wärst). Das ist bei dir aber ja nicht der Fall.

Auch wenn deine Kinder nicht behindert wären, wäre die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Maßnahme für dich gemäß § 10 SGB II derzeit unzumutbar und könnte von dir ohne Risiko einer ALG2-Leistungskürzung/ Sanktion abgelehnt werden.
D.h. du KÖNNTEST (theoretisch) einen Job oder eine Maßnahme antreten, wenn du möchtest… du MUSST es aber nicht. Solange das jüngste Kind noch nicht 3 Jahre alt UND noch nicht geregelt fremdbetreut ist, solange ist eine Job-/Maßnahmeaufnahme für dich unzumutbar und kann von dir sanktionslos abgelehnt werden (selbst wenn das Kind NICHT behindert wäre).Näheres dazu hier, auch andere wichtige Infos für dich:
http://hartz.info/index.php?topic=4908.0

und hier: http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Die Sachbearbeiter versuchen zwar gerne - teils auch mit viel Druck und Psycho-Spielchen - die Mütter MÜNDLICH dazu zu drängen , dass sie möglichst schnell einen Job oder eine Maßnahme antreten sollen, selbst wenn sie es per Gesetz noch gar nicht tun MÜSSEN , und selbst wenn die „passende“ Fremdbetreuung der Kinder noch gar nicht zuverlässig und im Interesse des Kindes gesichert ist.
Aber wie gesagt: Das geschieht in der Regel alles immer nur MÜNDLICH… die Sachbearbeiter wissen genau, wie die Gesetzeslage aussieht und hüten sich in der Regel, den Müttern solche „Forderungen“ Schwarz auf Weiß schriftlich auszuhändigen. Insofern liegt es an den Müttern, ob sie sich wegen mündlichem Geschwafel einschüchtern und unter Druck setzen lassen - oder ob sie sich vor die Interessen ihrer Kinder stellen und ihre Rechte vertreten :wink:
Wie aber bei ALLEN Terminen und Vorsprachen beim Jobcenter gilt auch hier: Nach Möglichkeit NIE alleine zum Jobcenter gehen. Man hat das Recht, immer eine Begleitperson als Beistand mitzubringen ! http://hartz.info/index.php?topic=319.0 Mit einer weiteren Person im Raum sind die Sachbearbeiter auch meist schon um Einiges vorsichtiger bei dem, was sie so von sich geben - und auch in welchem Ton :wink:

Was die Wohnung angeht:

(Mal davon ausgehend, dass Ihr zu dritt lebt:smile: Ihr habt Anspruch auf eine angemessene Wohnung für 3 Personen.
Die angemessene Wohnfläche richtet sich nach den Bestimmungen des sozialen Wohnungsbaus des jeweiligen Bundeslandes. Schau mal hier nach - je nachdem, in welchem Bundesland du lebst, gibt es teilweise auch noch Raum-Mehrbedarfszuschläge für Alleinerziehende und Behinderte: http://hartz.info/index.php?topic=5597.0

Man kann zwar auch OHNE Zustimmung des Jobcenters umziehen, muss dabei aber einige Punkte in Erwägung ziehen wegen der Kosten usw. (siehe dazu auch die Hinweise hier im Umzugsratgeber: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 )

Das Jobcenter MUSS die Zustimmung zum Umzug erteilen (und damit auf vorherigen Antrag auch die umzugsbedingten Kosten etc. übernehmen), sofern der Umzug „erforderlich“ ist.
Erforderlich wäre er z.B., wenn Eure derzeitige Wohnung deutlich zu klein ist (du hast leider keine qm-Zahl deiner derzeitigen Wohnung genannt, aber kannst ja oben in der Bundeslandliste nachsehen, ob sie überhaupt für 3 Personen angemessen ist von der Größe her. Ist sie es NICHT, wäre das ein Grund, der den Umzug „erforderlich“ machen könnte).
Erforderlich wäre der Umzug auch, wenn dir die jetzige Wohnung gekündigt würde , oder auch z.B. wenn du eine ärztliche Bescheinigung hättest, dass es für dich (oder die Kinder) unzumutbar/ gesundheitsgefährdend ist, wenn du sie ständig bis ins 4.OG hochtragen musst usw.
Das käme also auf deine konkreten Umstände an. -

Wichtig ist immer, alle Anträge im Voraus und nachweislich (!) SCHRIFTLICH einzureichen - und sich auch andersherum alles vom Jobcenter SCHRIFTLICH geben zu lassen

Allgemeine wichtige Infos: http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Alles Gute für Euch !
LG

Hallo,

also erstmal, soweit ich weiß gilst du nur als erwerbsunfähig, wenn du selber krank oder behindert bist. Die Behinderung deiner Kinder hat darauf, meines Wissens nach, keinen Einfluss.
Was die behindertengerechte Wohnung angeht, hast du, denke ich, schon gute Chancen. Sprich mal mit deinem zuständigen Sachbearbeiter.

Alles Gute,

Matthias