Ich möchte meinen Hundesalon inden Anbau meines Hauses verlegen.Warum muss ich dann einen Bauantrag ausfüllen wenn es doch bereits gebaut ist.
Ich brauch ja nur meinen Friesirtisch reinstellen.Alles andere ist schon fertig
Obwohl ich nicht weiss, wie der Anbau bisher genutzt wurde ( Nutzfläche einer Wohnung??) nehme ich sehr stark an, daß sich die Forderung nach einem Bauantrag infolge der veränderten Nutzung ergibt. Es ergibt sich daraus baurechtlich eine sogenannte „Umnutzung“ für die auch immer ein Bauantrag gestellt werden muß - auch wenn gar nicht „gebaut“ wird!