Warum bei Schülerbafög der Mietanteil des Schülers nicht berücksichtigt?

Hallo, wenn jemand Schülerbafög bezieht und bei den Eltern wohnt, wird dem Schüler nur ein Bafög von maximal 231 € zzgl. KV und PV in Höhe von 86 € gewährt. Wohnt der Schüler alleine und muss somit für seine Unterkunft selber aufkommen wird ihm maximal 504 € zzgl. KV und PV gewährt. So weit so gut. Wie ist aber der Stand der Dinge, wenn der Schüler zwar bei seiner Mutter wohnt, diese aber auf Grund Erwerbsunfähigkeitsrente und Wohngeld selber aus dem ALGII Bezug herausfällt. Für das Wohngeld wird nur die Hälfte der Miete angerechnet, somit ist der Schüler unter dem Strich für die Hälfte der Wohnkosten selbst verantwortlich, also eigentlich das Gleiche als wenn er in einer WG wohnen würde. Hat er in dieser Situation Anspruch auf das höhere Bafög? - Insbesondere dann, wenn er dadurch ebenfalls aus ALGII herausfallen würde und die Chance hätte sich was dazu zuverdienen, ohne alles (oder einen großen Teil) angerechnet zu bekommen.

Hallo

Als Antwort auf die Frage in der Überschrift würde ich vermuten, dass an den von dir geschilderten Fall vom Gesetzgeber einfach nicht gedacht wurde bzw. dass die Sozialgesetzgebung ein Flickenteppich ist, bei dem so Verschiedenes nicht zusammenpasst.

So eine ähnliche Frage wurde schon mal hier gestellt, und ich glaube, ich hätte etwas davon gelesen, dass das mittlerweile dem Gesetzgeber aufgefallen ist, und der bafögbeziehende Schüler in solch einem Fall nun doch ausnahmsweise Alg II beziehen kann. Ich habe jetzt aber keine Lust, noch mal danach zu googeln …

Bei den Monatssätzen für das Schüler-Bafög muss ja übrigens das Kindergeld mit berücksichtigt worden sein. Von 504 Euro im Monat kann man ja definitiv nicht leben, wenn man nicht gerade ein Zimmer in irgendeinem staatlich geförderten Heim (was es für Schüler aber doch gar nicht gibt) bekommt, oder höchstens um Chemnitz herum, oder Hoyerswerda, wo halt die Mieten sehr preiswert sind.

Viele Grüße

Die Beiträge sind doch gestaffelt nach Art der Schule.
Dein Satz ist halt der geringste, für Berufsfachschulen, Vorbildung ohne Abschluss.

Du könntest ja auch 504 oder 510 € bekommen wenn Du zuhause wohntest.
Dazu müsstest Du aber eine andere Schulform besuchen.

Das sind Pauschalen.

Und anrechnungsfrei etwas dazu verdienen darfst Du ja .

Welcher Mietanteil ?
Du hast gar keinen. Du zahlst keine Miete. Mutter zahlt Miete und zwar für die Wohnungsgröße. Egal ob sie allein wohnt oder Du mit.
Und deshalb ist in der Pauschale auch keiner enthalten.

Es ist ganz einfach.
Zieh aus, dann bekommst Du einen Mietanteil.
Oder bleib zuhause und wechsele die Schulform, dann kannst Du auch den Höchstsatz von 504 oder 510 € bekommen.

:smile:

Die kann aber doch die komplette Miete nicht bezahlen, sonst bekäme sie kein Wohngeld.