Geräte, die nichts emittieren noch im Ohr stecken
[In diesem Beitrag wurde eine Passage (s.u.) von einem MOD gelöscht.]
Salu Verkehrspilotenschüler,
Es geht vor allem um die „kritischen Phasen Start/Landung“.
Die Besatzung will, das alle Passagiere z. B. nach einem
Startabbruch wegen Triebwerksbrand die Evakuierungsaufrufe
oder andere Anweisungen sofort hören, und nicht mit einem MP-3
Player oder Discman im Ohr vor sich hin „träumen“.
Es gibt inzwischen eine Reihe derartiger Beschallungsgeräte, die mit Knopfzellen betrieben werden und damit von dem Verbot nicht betroffen sind (ich selber habe ein kleines Knopfzellenradio als Werbegeschenk). Warum lautet die Verordnung dann nicht, daß währen Start/Landung Kopfhörer verboten sind?
Das Problem ist auch, das elektronische Geräte wie Handys zwar
nicht die Flugsicherheit beeinträchtigen, aber sie können
empfindliche Navigationsanlagen (z. B. Fernkompassanlage)
wenn auch nur geringfügig beeinflussen.
Von Handies redet doch niemand; bitte nicht auf diese ungestellte Frage thematisieren, ein derartiges, mühsames Gespräch hatte ich bereits mit der Pressesprecherin des Luftfahrtbundesamtes: Ich konnte noch so oft die Frage nach dem WARUM präzisieren, immer kam sie damit an, daß der Flugkapitän das letzte Wort hat, daß man die Geräte ausmachen müsse (ach nee?), daß die LuftEBV vorschreibt, daß die Geräte ausgemacht werden müssen, daß wenn der Pilot sagt, es müsse ausgestellt werden, man sich danach richten müsse (*gähn*) und wieder von vorn. [Textpassage vom MOD gelöscht]
Konkret: Wenn jemand seinen Pager (Cityruf, Eurosignal etc.) ausschalten muß, so sind in Nachrichten, die in dieser Zeit an ihn gesendet werden, verloren (im Gegensatz zu einer SMS, die nachgeliefert werden kann). Warum also müssen derartige Geräte, die mit Sicherheit keine elektromagnetische Strahlung emittieren, welche Steuerung oder die Navigation beeinflussen könnte, in Abhängigkeit ihrer Stromversorgung (Becherbatterie oder Knopfzelle) ausgeschaltet werden?
Grüßken
-R o b.