Warum bekomme ich kein Wohngeld, aber Hartz IV?

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zur Staatlichen Willkür.

Meine Lebensgefährtin und ich wohnen seit Okt. in einer eigenen Wohnung, da wir ein Kind erwarten nun lt. dem Rechnern im Internet steht Ihr ca. 656,00 € Elterngeld zur Verfügung und ich verdiene Brutto 1300,00 €, plus 184,00 Kindergeld.

Wir zahlen 270 Miete und 90 Nebenkosten und 75 Heizkosten. Da wir beide auf je ein Auto angewiesen sind (der nächste Kinderarzt ist in der nächsten Stadt) fallen noch zusätzlich ca. 120 € Versicherung und Spritkosten an. Zusätzlichen Altersvorsorgen etc bleiben uns knapp 320 für Lebensmitteln, Windeln etc. So viel zur finanziellen Situation.

So nun dachte ich mir der einfachste weg wäre Wohngeld zu beantragen, damit etwas Miete sparen können bzw. weil diese so gering ist komplett übernommen wird. So waren wir vorsorglich schon mal im Amt (auch wenn die Wohngeldrechner im www. schon nein sagten) und haben nach gefragt:
Dort sagte man uns trotz ihr vermindertes Einkommen verdienen wir viel zu viel um Wohngeld zu bekommen! Und wir sollten es erst gar nicht versuchen! Ich glaube einfach der Beamte (Auszubildende, da er unter 20 war) keine Lust hatte uns zu helfen (das ist jetzt nicht klischeehaft gemeint).

Nun habe ich im www recherchiert und herausgefunden das uns ergänzendes Hartz IV zusteht in Höhe von 563,00 € (lt. einigen Onlinerechnern).

Jetzt meine Frage kann mir jemand diese staatliche Willkür erklären warum wir 270,00 Miete nicht bezahlt bekommen und an anderer Stelle über das doppelte zugespielt bekommen?!

Dies ist für mich eine unfassbare Willkür die den Staat eine Menge Geld kostet und das sogar sinnlos, da ich schon mit der Miete zufrieden wäre.

Freundliche Grüße

Aquasilva

Hallo Aquasilva,

wenn ihre Lebensgefährtin so viel Elterngeld zusteht, hatte sie ja ein ordentliches Einkommen (ich hoffe sie haben auf dem Onlinerechner vom Staat nachrechnen lassen, alle anderen Rechner im Internet vergessen die Werbungspauschale abzuziehen, dann sind es nämlich ca. 100€ weniger im Monat Elterngeld!!!)
Natürlich ist es löblich sich vorher über die Finanzen zu kümmern, jedoch kann man tatsächlich erst Gelder beantragen wenn auch der Bedarf nachweislich da ist.
Also erst wenn sie auch wirklich zu dritt sind und der Gehalt der Lebensgefährtin weggefallen ist.
Dann wird ihnen wiederum das zweite Auto angekreidet. Denn das brauchen sie nicht, auch wenn der Kinderarzt einen Ort weiter ist, denn es gibt ja öffentliche Verkehrsmittel. So ist zumindest die Theorie des Jobcenters. Natürlich muß man aufpassen bei den Ämtern, keine Frage! Jedoch müssen sie berücksichtigen, daß nicht ihre tatsächlichen Ausgaben von den Einnahmen abgezogen werden, sondern eine (meiner Meinung nach viel zu geringe) Pauschale. Demnach haben sie mit nur! einem Kind sicherlich keinen Anspruch auf eine Beihilfe.
1.300 € + 650 € + 184 € = 2134€ für einen 3 Personen Haushalt…
Ich würde es trotzdem versuchen Hartz 4 zu beantragen. Denn wahrscheinlich wird das Elterngeld 100€ weniger ausfallen und bei einer Miete von 270€ hat diese sicherlich wenige m². Mit 3 Personen steht ihnen eine größere Wohnung zu!! Die dann auch teurer wird…

Für weitere Fragen einfach nochmal melden.

Viele Grüße
Lore

Hallo,
als erstes möchte ich wissen wann denn das Baby voraussichtlich zu Welt kommt.
Als wenn es im Januar zur Welt kommt geb ich euch mal eine Rechnung:
345,00 ein Elternteil Regelsatz
345,00 andere Elternteil Regelsatz
224,00 Baby lt. Harzt IV Regelsatz
335,00 komplette Miete mit allen Nebenkosten
_______
1249,00 das müsst ihr haben

Einkommenanrechnung:

1300,00 Brutto = das sind ca 972,47 Netto

972.47 Anrechnung Nettolohn

  • 100,00 Freibetrag
  • 30,00 ein anderer Freibetrag
  • 120,00 euro zwei Autoversicherungen + Benzinkosten
  • 184,00 das staatliche Kindergeld
    ___________
  • 906,00 Euro
    ===============

1247,00 Euro müßt ihr haben Harzt IV

  • 906,00 Euro angerechnetes Einkommen
    ______________

  • 341,00 was ihr von Harzt IV zu bekommen habt.
    =====================================================

Wenn ihr noch Elterngeld bekommt, bekommt ihr dann aber nicht mehr von Jobcenter/Arge oder Wohngeld, da das Eltergeld an das HarztIV angerechnet wird.

wenn ich jetzt noch das Elterngeld von 656,00 Euro dazu rechne habt ihr ein Plus.

  • 341,00 Euro Harzt IV
  • 656,00 Euro Elterngeld
    ________________________________________

  • 315,oo Euro Geld über haben
    ====================================
    Das da der Junge Mann in der Wohngeldstelle euch gesagt hat, ihr bekommt kein Wohngeld ist korrekt,
    das wird euch dann auch bei HarztIV passieren, da sie das genauso berechnen wie ich euch es aufgeschrieben habe.
    Ich hoffe euch ein wenig geholfen zu haben.
    Mit freundlichem Gruß
    qualle2008 (carola)

Frag doch mal beim zuständigen Jobcenter wg. Hartz IV. Die können dir dann bestimmt sagen, ob dir die Leistung zusteht oder nicht, oder was du sonst noch beantragen kannst. Ich weiß es leider nicht. Tut mir Leid.
Gruß Bella

Hallo,

das hat mit willkür nichts zu tun , wohngeld ist nur ein zuschuss und deckt nie die komplette miete ab .

was die internetrechner angeht …egal ob wohngeld oder hartz 4 rechner … danach kannst du nie gehen da in den internetrechnern einige rechnungen usw nicht berücksichtigt werden .

eurer einkommen ist für wohngeld auch zu gering (da gibt mindesteinkommensgrenzen und höchsteinkommensgrenzen) selbst wenn ihr wohngeld bekommen würdet -wäre der zuschuss so gering das lohnt sich nicht !

wenn die wohngeldstelle sieht das keine wohngeldberechtigung vorliegt anhand zu niedrigen einkommens verweisen die die immer an die argen/jobcenter -hartz 4 … wenn ihr einen antrag auf ergänzende alg 2 stellt wird unterm strich auch nicht so viel rauskommen …aber es lohnt sich in jedem fall ein antrag zu stellen !!!

gruss nancy

Der Junge Mann hat sich noch nicht einmal erkundigt nach anderen Faktoren… und das fand ich nicht korrekt! Hat nur gefragt was wir verdienen und dann habe ich in Internet gesucht und gefunden, dass doch mehr Faktoren eine Rolle spielen als das verdienst. Und zumindest hätte er uns aufklären können. Wieso weshalb und warum.

Danke werden wir machen, wir werden es auf jeden Fall versuchen zu beantragen.

Danke für die Info, leider hat uns die Wohngeldstelle auf niemanden verwiesen.

Willkür in dem Sinne, da ich ein mich nicht auskenne.
Da erscheint es mir ein bisschen sinnlos und willkürlich, wenn ich zuviel verdiene um das Wohngeld nicht zu bekommen und so wenig um solch hohe Ersatzleistungen zu bekommen…
Wenn man allgemein in Ämtern der Informationspflicht nachkommen würde, dann wäre es ersichtlicher für alle Antragsteller.

huhu ,

ich kann deinen ärger voll und ganz verstehen …aber leider ist es bei allen ämtern so das sie nicht von sich aus sagen was einem zusteht oder was für hilfen man beantragen kann . frei noch dem motto was der kunde nicht weiss macht ihn nicht heiss – und was nicht beantragt wird sparen sich die ämter ein .

stellt einen antrag auf ergänzende alg 2 leistungen ,des weiteren bekommt ihr noch ein bischen mehr geld -mehrbedarf für schwangere und die erstlingsausstattung (kleidung fürs kind , möbel ,usw) könnt ihr auch beantragen …gleichzeitig mit dem alg2 antrag )

allerdings solltet ihr euch dann so schnell wie möglich einen persönlichen termin beim jobcenter holen .

was anderes fällt mir im moment auch nicht ein

viel erfolg …solltest du noch fragen haben schreib einfach …lieben gruss nancy

Hallo Aquasilva,
danke für Deine Anfrage. Leider kann ich Dir das auch nicht genau erklären.
Wohngeld wird nach einem anderen Schema abgerechnet. Harz IV bekommst Du,
wenn Dein Gehalt nicht ausreicht und weniger als die Grundsicherung ist.
Ich hoffe, Dir konnte von anderer Stelle weiter geholfen werden. Ich drücke Euch ganz doll die Daumen, dass alles klappt.
Eine schöne Vorweihnachtszeit
Puddelchen

Ich dachte immer die Ämter haben Informationspflicht?
Ich werde jetzt mal gnadenlos alle Anträge stellen! Und wenn es sein muss Widerspruch einlegen!

Ist nicht mein Fachgebiet…sorry.

Das hat nichts mit Willkür zu tun. Bei Arbeitslosengeld-II (=ALG-II oder besser bekannt als Hartz-IV) wird der notwendige Lebensunterhalt einschließlich des Wohnbedarfs berechnet. Wohngeld kann immer nur als Zuschuss bezahlt werden, nie die Übernahme der gesamten Miete. Wenn das Einkommen als nicht den Lebensunterhalt deckend angesehen werden, sollte eben ALG-II beantragt werden. Wenn Ihnen dies als Willkür erscheint, m ü s s e n Sie ja keinen Antrag stellen - egal welchen.