hallo,
meine freundin und ich erwarten zuwachs in der familie. jetzt ist es so das sie in einem anderen gebiet gemeldet ist, wo ich z.b. wohne. da sie von mir schwanger ist haben wir uns schon ein grössere wohnung genommen, weil sie auch schon ein kind hat. meine freundin macht eine ausbildung zur altenpflegerin die vom amt gefördert wir. jetzt ist es so, das ihr gesagt wurde sie muss erst die ausbildung zu ende machen und vorher können wir nicht zusammen ziehen. wenn wir das doch machen muss sie ihre ausbildung die bis dezember geht selber zahlen. ich selber bin als helfer in einer firma eingestellt und habe in der sommerzeit ca 1500 euro für mich. ich bezahle für eine 3 zimmer wohnung 500 und 100 euro strom. ich muss auch ei paar schulden zurück zahlen, also bleibt nicht viel über von meinem lohn.meine freundin besitzt im nachbargebiet eine 2-zimmerwohnung wo sie angeblich mit ihrem sohn wont. meine freundin bekommt vom amt ca 160, kindergeld ca. 150 und unterhalt aus ihrer ersten ehe 220 euro. ihr sohn wurde gestern in meinem stadtteil eingeschuld hat hier sein eigenes zimmer und wenn das baby auf der welt ist würd es die erste zeit bei uns schlafen.meine freundin hat angst in meinem stadteil zum amt zu gehen, weil sie angst hat ihre wohnung würden sie nicht mehr zahlen und das amt würde uns hängen lassen weil sie sagt 1500 ist viel zu viel was ich verdiene und sie würde nichts mehr bekommen und kann ihre ausbildung vergessen. meine frage kann das ein amt machen und ihr verbieten zu mir zu ziehen weil ich 1500 euro verdiene sie schwanger von mir ist und ihre ausbildung nicht mehr fördern.so verarschen wir ja jetzt denn staat, die bezahlen miete für eine leere wohnung und wir kommen nicht über die runden. bei fragen, fragen
mfg
Hy du schreibst teilweise sehr konfus. Meinst du mit anderem Gebiet eine andere Stadt oder innerhalb einer Stadt den Ortsteil ?
Den dies ist wichtig um sagen zu können, wieso das Amt die kosten für einen Umzug nicht gewährt, Da es mit entscheidend ist, aufgrund ihrer Ausbildung die vom Arbeitsamt bezahlt wird. Wobei ich mich wundere, was bei einer Ausbildung an zusatzkosen entstehen, weswegen das Amt den Umzug nicht gewährt. Dann ist die nächste Frage, wann euer gemeinsames Baby genau erwartet wird.
Zur anderen Frage, ja 1500 Euro werden bei der Berechnung mit angerechnet und da deine Partnerin KG erhält sowie Unterhalt von der ersten Ehe wird dies alles mit angerechnet und es kann gut möglich sein, das ihr damit über den Satz liegt. Das du noch Schulden abzuuahlen hast, ist menschlich, aber gesetzlich gesehen unrelevant.
Wichtig ist, wieso das Amt ihr sagte, sie dürfte nicht umziehen. Doch bedenkt, das euer beider einkommen zusammen gerechnet wird und schulden nicht mit berücksichtigt werden. Um genauer Antzuworten, musst du etwas genau beschreiben, was du unter Gebiet meinst, welche Begründung das Amt gennant hat und in welchen Monat deine Frau ist.
Ihr muesst es schon so machen wie es das amt sagt…das geld was ihr habt ist mehr als genug…
hallo lars,
hier trifft euer problem genau auf die unvollkommenheiten der hartzIV-gesetzgebung. du hast das vollkommen richtig erkannt. in solchen fällen (sorry) muss man den staat verarschen, weil der staat die bürger mit seinen schwachsinnigen gesetzen auch nur verarscht. deine freundin muss ihre ausbildung dort zu ende machen wo sie sie angefangen hat und auch ihre wohnung behalten, wenn sie die förderung behalten will.
mit vernunft und gesundem menschenverstand ist da überhaupt nichts zu machen. noch „lustiger“ wird es wenn ihr wirklich zusammen zieht. verdienst du auch nur einen euro zu viel bekommt deinen freundin es abgezogen oder sie bekommt gar nichts mehr, weil ihr dann in einer „Bedarfsgemeinschaft“ lebt und zuerst füreinander sorgen müsst, bevor der staat einspringt. wohnt sie mit 2 kindern woanders, bekommt sie alles, wohnt sie bei dir, bekommt sie eventuell gar nichts.
unser staat beweist mit dieser irrsinnigen gesetzgebung, dass er beschissen werden will. leider ist das so und man kann nur jeder für sich überlegen, was die beste lösung für einen selbst ist.
meine junge nachbarin (23) hat ein kind (3) von ihrem freund. sie ist arbeitslos, bekommt hartzIV. sie bewohnt eine 3-zimmer wohnung. er geht arbeiten, verdient gut. die beiden wohnen offiziell nicht zusammen. warum auch? er ist nach wie vor bei seinen eltern im nachbarort gemeldet und ist nur als gast da.
2 häuser weiter auch eine junge frau. 1 kind von ihrem freund. er wohnt auch bei seinen eltern und „besucht“ sie nur ab und zu mal. …
das ist das, was unser familienfeindlicher staat mit seinen gesetzgebungen angerichtet hat. die leute werden dazu angehalten, den staat zu bescheissen … weil die das scheinbar so wollen, die sich solche schwachsinnigen hartzIV-regelungen haben einfallen lassen.
tut mir leid, wenn ich dazu ichts besseres sagen kann.
moit freundlichen grüßen,
hansemann.
Hallo, erst mal ich arbeite nicht in der ARGE und kann beantworten, was ich weiß. Dann ist jedes Bundesland ein wenig anders und jeder Sachbearbeiter hat einen Spielraum. Da der Junge gestern eingeschult wurde, lebt ihr nicht in Bayern, wie ich.
Ihr scheint tatsächlich zu betrügen, denn ein Kind wird dort eingeschult, wo es gemeldet ist, außer mit genehmigten Gastschulantrag wegen Arbeit oder Betreuung… Wenn der Junge und deine Freundin in deinem Stadtteil gemeldet ist, ist das schon Betrug dem Amt gegenüber.
Aber nun gehe ich den Text nochmal der Reihe nach durch:
Deine Freundin muss beim Amt den Kindsvater benennen (außer sie will SEHR schlecht darstehen) und die werden dich zur Stellungnahme bitten und Unterhalt fordern.
Tatsächlich muss man, wenn man bereits Leistungen - auch nur aufstockend - vom Amt bezieht, muss man sich den Umzug vor Unterschrift des Mietvertrages genehmigen lassen. Man darf nicht ohne Genehmigung vom Amt plötzlich mehr Geld verlangen wegen teurer Wohnung. Die Wohnung muss also angemessen sein - und das ist nicht einfach.
Ob die aber tatsächlich so drohen können Ausbildung oder Wohnung… dafür müssten die schon genauere Gründe haben. Welche?
Aber es ist auch die Frage, wie weit ist die Schwangerschaft? Denn tatsächlich darf auch erst kurz vor der Geburt eine größere Wohnung genommen werden, weil vorher noch kein Bedarf ist.
Also du musst natürlich so gut es geht DANN dem Amt dein schwankendes Einkommen darlegen, damit die mit irgend was rechnen können - oder ggf. jeden Monat deine Abrechnung oder Lohnzettel… vorlegen.
Aber 1500 Euro für einen alllein - und davon muss man ja erstmal ausgehen. Ist reichlich viel Geld! Soviel steht euch nicht mal mit 4 Personen zu (ohne Wohnung meine ich) Der Regelsatz bei rund 340 Euro für dich und nochmal für deine Freundin. Um die 200 Euro je Kind - aber dagegen wird das Kindergeld (184 Euro) gegengerechnet. Auch der Unterhalt wird angerechnet, sowie jegliches Einkommen.
Schulden interessieren kein Amt (falls du aber nicht klarkommst, gehe zur Schuldnerberatung)
Also jetzt - mit dem Betrug - habt ihr noch 3 im Monat mind. 2000 Euro, zahlt für Wohnung und Strom 600 Euro und es reicht nicht? Da geht aber was schief! Selbst wenn ich kulant noch Telefon, Vertrag, Verein … abziehe bleiben mind. 1000 Euro für 3 Menschen zum leben - das sind über 30 Euro pro Tag. Ich sage dir aus Erfahrung und Raucher - es geht und zwar mit 30 Euro noch gut.
Wo liegen die hohen Ausgaben oder die weiteren Probleme?
MfG
Vielleicht kann ich Dir mehr sagen, wenn wir mal telefonieren. Du kannst mich googeln: Werner Pühringer DOWAS Würselen.
Kannst immer im Büro DOWAS anrufen, wenn ich nicht da bin, störst Du auch keinen. Ich arbeite oft späts abends / nachts.
So nach Deinen Wortenkann ich daz unichts sagen, weil ich ja gar nicht weiß, wie „das Amt“ die Erklärung begründet hat.
Ggf. kann ich Dir auch einen Kontakt in Deiner Nähe empfehlen.
MfG Werner Pühringer
Hallo!
Ja so ist das mit dem Staat, der will scheinbar verar… werden.
Sie sollten alles so belassen wie es ist, solang ihre Freundin die Umschulung macht.
Sie bleibt alleinerziehend mit Kind und schwanger. Hat also Anspruch auf alleinerziehenden Zuschlag und Zuschlag für Mehrbedarf.
Zieht sie zu Ihnen, wird ihr Einkommen voll mit angerechnet und ihr alleinerziehenden ZUschlag fällt weg.
Behalten sie also Ruhe und wecken sie keine schlafenden Hunde.
Viel Glück
Hallo!
Vom menschlichen her betrachtet macht es nicht Sinn die Ausbildung abzubrechen !
Aber ist jobagentur nicht doch hauptsächlich auf : dem Staat Geld sparen angelegt ?!
Das Ihre bisherige Wohnung wegfallen müßte ist hoffentlich klar !
Das Du Deine Schulden wirst Nachweisen müssen , hoffentlich auch !
Ob dann nach Abzug der Schulden und Zuzug des Kindesunterhaltes in einer Gesamtbedarfsrechnung fü Dich , Deine Freundin und Eure Kinder , immer noch Alg2 anspruch vorhanden ist , Ihr also sogenannte Aufstocker werdet , kann ich so nicht beurteilen !
Es kann sein , das es rein vom finanziellen her betrachtet sich so wie Ihr es im moment macht zwar mehr lohnt !
Die Frage ist nur ob Ihr es Rein gesetzlich dürft und solltet !
Merkwürdiges verhalten der Jobagentur ist sowas schon !
Rd
Hallo,
tut mir leid, das weiss ich auch nicht Bescheid. Am besten mal bei der Verbraucherzentrale um Hilfe bitten. Vielleicht wissen die an wen man sich da wenden. kann.
Viel Erfolg
Cash
Hallo wondas,
tut mir leid, mit Hartz IV kenne ich mich nicht aus, hauptsächlich mit Obdachlosigkeit.
Beste Grüße
Franziska