unabhängig davon, dass im Sachverhalt die Angabe darüber fehlt, welche Leistung der Notar erbracht hat und warum er nicht an das im Sachverhalt genannte Unternehmen fakturiert hat:
Die Gemeinde wird in diesem Zusammenhang nicht als Unternehmer, sondern in Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben tätig, darf also keine Umsatzsteuer auf ihre Gebühren ausweisen, weil sie auch keine abführen muss.
Anders wäre das nur, wenn der Notar seine Leistung an die Gemeinde im Namen und auf Rechnung des Unternehmers fakturiert und dieser Unternehmer ihn beauftragt hätte. Dann müßte die Gemeinde sich etwas einfallen lassen, wie sie auf ihrem eigenen Gebührenbescheid die Kostennote des Notars 1:1, auch die USt, abbilden könnte, weil die Chose für die Gemeinde bloß ein durchlaufender Posten wäre.
Darüber braucht man sich aber weiter keine Gedanken machen, wenn nicht bekannt ist, wer den Notar mit welcher Leistung genau beauftragt hat.
Im Sachverhalt wurden Kosten für einen Notar durch die Gemeinde verauslagt. Die Gemeinde berechnet die Kosten dem Unternehmen, für welches die Kosten verauslagt wurden, weiter. Die Kosten wurden entsprechend der Gebührenordnung des Notars ermittelt. Der Notar stellt Brutto mit Umsatzsteuerausweis in Rechnung. Die Gemeinde berechnet die Kosten weiter. Brutto und ohne Umsatzsteuernachweis.
Jetzt meine Frage: die Gemeinde wird gegenüber dem Notar doch als Unternehmer tätig und hat einen Vorsteuerabzug. Dementsprechend entstehen der Gemeinde gar keine Kosten in Höhe der Vorsteuer. Warum berechnet die Gemeinde dennoch Brutto weiter?
hmmm.. und angenommen, es liegt tatsächlich ein durchlaufender Posten vor, weil die Rechnung auf den Unternehmer ausgestellt ist, ist es dann rechtens, dass die Gemeinde eine Brutto-Zahlung verlangt?
Kannst Du mir sagen, wo ich die Bedingungen für einen Durchlaufenden Posten in diesem Fall nachlesen kann? Steht das in den Richtlinien?
um das beurteilen zu können brauchts mehr Informationen (in welchem Bundesland, um was ging es, welches Rechtsverhältnis zwischen Notar - Unternehmer - Gemeinde, wer hat wen beauftragt, warum zahlt die Gemeine eine Rechnung für den Unternehmer etc.. )
wenn du es dir aber einfach machen willst : ruf direkt auf der Gemeinde an, die können die die Gesetzesgrundlage dafür direkt nennen
das ist bei USt-Themen nicht gesagt. Bei Versicherungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist Umsatzsteuer vielerorts eine Art Terra Incognita, es gibt dort die phantastischsten Vorstellungen zu diesem Thema.