Morgen, erst mal
Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger hier heiraten möchte, brauch er ein Ehefähigkeitszeugnis seines Staates, dass aus rechtlicher Sicht seines Staates der Eheschließung nix im Wege steht.
Erteilt jetzt der Herkunftsstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ist die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses beim Oberlandesgericht zu beantragen.
Die Gebühren dafür berechnen sich nach dem Einkommen.
Aus diesem Grund benötigt dein Standesbeamter die Verdienstbescheinigung.
Frohes Heiraten
Marion