Guten Abend,
womit kann der kostenpflichtige Vorgang des Austritts aus der Kirche gerechtfertigt werden? Sollte einem jeden Menschen nicht freigestellt sein, ob er / sie eine Konfession hat und das Lossagen seines / ihres Glaubensbekenntnisses nicht durch behördliche Hindernisse (und sei es eine Gebühr) erschwert werden? Vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Menschen sich nicht bewußt von Anfang an zu ihrem Glauben bekennen können, da sie sich nicht selbst taufen (und zu jung sind).
Vielleicht kann jemand das einem Laien (mit Hinblick auf Art. 4) erläutern.
Danke!
falls dieser link stimmt, gibt es genügend möglichkeiten, gebührenfrei auszutreten: http://www.kirchenaustritt.de/info/
im übrigen ist es vergleichbar wie mit jedem „verein“. die mitgliedschaft erfolgte freiwillig. ob nun der eintritt der kirche mit der taufe als säugling beginnt oder das minderjährige kind beim fußballverein angemeldet wird, ist unerheblich, da er/es durch die gesetzlichen vertreter (meist eltern, §§ 1626, 1629 bgb) vertreten wird. und wenn man freiwillig eingetreten ist, dann dürfen auch für den austritt gebühren erhoben werden.
das hat nichts mit der religionsfreiheit zu tun, zumal man nicht gezwungen wird, einzutreten bzw. auszutreten.
wegen der kosten sollte man sich also bei den eltern melden…
Hallo,
die Gebühr ist für die Arbeit des Standesamts. Niemand arbeitet heutzutage mehr ohne Kostenaufwand.
In Bayern ist das z.B. so:
http://www.kirchenaustritt.de/bayern/
Mit der ersparten Kirchensteuer kann Du die Gebühr locker wegsteckt werden.
Gruß
nicki
Hi,
der Austritt selber kostet doch gar nichts.
Allerdings muss im Computer der Austritt vermerkt werden, auf der Steuerkarte muss es geändert werden. Die Steuerkarte muss ggf. neu ausgedruckt werden.
Damit ist man schon mal 10min beschäftigt und im Drucker wird Papier/Toner verbraucht, Verschließ Gebäudemiete und der ganze BWLkram von wegen direkt und nicht direkt zurechenbarer Kosten.
Und für diese Dienstleistung die das Amt erbringt muss man bezahlen.
MFG
Danke
…so einfach kann es manchmal sein.
Hi,
im übrigen ist es vergleichbar wie mit jedem „verein“. die
mitgliedschaft erfolgte freiwillig. ob nun der eintritt der
kirche mit der taufe als säugling beginnt oder das
minderjährige kind beim fußballverein angemeldet wird, ist
unerheblich, da er/es durch die gesetzlichen vertreter (meist
eltern, §§ 1626, 1629 bgb) vertreten wird. und wenn man
freiwillig eingetreten ist, dann dürfen auch für den austritt
gebühren erhoben werden.
Werden sie ja nicht, die Kirche verlangt für den Austritt keine Gebühren (zumindest tat sie das bei mir nicht).
Was hier Kosten verursacht ist der Austritt aus dem Kirchensteuereinzugsverfahren beim Standesamt.
Gruß S
falls dieser link stimmt, gibt es genügend möglichkeiten,
gebührenfrei auszutreten: http://www.kirchenaustritt.de/info/
Naja, 3: Berlin, Brandenburg und Bremen
Wenn ich mich nicht irre, muss der Austritt beim zuständigen(!) Amtsgericht bzw. Standesamt erklärt werden.
Oder meintest Du, der Austrittswillige solle seinen Hauptwohnsitz kurzzeitig verlegen, auf daß ersatzweise die Verwaltungskosten stiegen?
Gruß
osmodius
Hallo,
womit kann der kostenpflichtige Vorgang des Austritts aus der Kirche gerechtfertigt werden?
Weil damit Aufwand verbunden ist. Und warum sollten den diejenigen tragen, die noch drin sind, schon raus sind oder nie drin waren?
Sollte einem jeden Menschen nicht freigestellt sein, ob er / sie eine Konfession hat und das Lossagen seines / ihres Glaubensbekenntnisses nicht durch behördliche Hindernisse (und sei es eine Gebühr) erschwert werden?
Ist doch auch freingestellt. Nun will man aber Aufwand verursachen und den soll man bezahlen.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass die meisten Menschen sich nicht bewußt von Anfang an zu ihrem Glauben bekennen können, da sie sich nicht selbst taufen (und zu jung sind).
Vielleicht kann jemand das einem Laien (mit Hinblick auf Art. 4) erläutern.
Naja, dieses Problemchen ist ja nun in den letzten Monaten genug rauf- und runterdiskutiert worden. Sei mal froh, dass bei dieser Kirche keine Körperteile abgeschnitten werden oder die Todesstrafe für den Abfall vom Glauben droht. Man kann im Leben nun mal nicht alles haben.
Grüße