Hallo zusammen,
ein entfernter Bekannter von mir ist derzeit arbeitslos (seit ca. April).
Er wird sich nun zum 01.09. selbstständig machen.
Ich habe nun vor kurzem auf einer Familienfeier mitbekommen, dass die Arbeitsagentur jetzt eine Schätzung seiner Arbeitszeit (wohl auch auf die Wochentage verteilt?!) und seines Einkommens fordert.
Zum Jahresende (ich glaube im Dezember) muss er dann alle tatsächlichen EInkünfte vom 01.09. - 30.11. angeben.
Warum denn das???
Am Anfang hab ich mir darüber keine großen Gedanken gemacht…aber mittlerweile frage ich mich schon was das soll?
Leider sehe ich ihn nicht (wohnt ca. 300 km entfernt) und habe auch keinen Kontakt mit ihm. Sonst würde ich mal nachfragen.
Was ist denn hier der Hintergrund dabei?
Bekommt er weiterhin Arbeitslosengeld und das wird dann miteinander verrechnet?
Oder steckt da was anderes dahinter?
Finde es ein wenig seltsam, dass Auskunft über seine Einkünfte verlangt wird (ich gehe jetzt mal davon aus, dass ab 01.09. kein ALG mehr gezahlt wird - Abmeldung ist nämlich dahingehend erfolgt, soweit ich weiß).