Warum darf der Vermieter die Betriebskostenvorauszahlung beliebig gering ansetzen?

Hallo,

unterschiedliche Mieter haben einen unterschiedlichen Verbrauch.
Einer duscht einmal in der Woche und fühlt sich bei 16°C in seiner ungeheizten Wohnung noch wohl, besitzt keinen Fernseher und kocht nicht. Die Wochenenden verbringt er meist ausserhalb.
Der Andere badet 3 Mal die Woche und duscht jeden Tag zwei Mal, mag es mollig warm bei 24°C selbst im SZ der TV läuft stundenlang oft auch nur zur Untermalung und er ist Hobbykoch, der in der Freizeit seinen Bekanntenkreis bekocht…

das ist die eine Seite.
Die andere und warum das der VM kann, ist hier nachzulesen:
http://www.bmgev.de/betriebskosten/tipps-und-infos/lockvogelangebote.html

Ist denn nach der ersten großen Nachzahlung weder M noch VM auf die Idee gekommen, die Vorauskostenzahlung höher anzusetzen um eben dies zu künftig zu vermeiden?
80€ bei 90m² ist schon arg arg tief angesetzt.

Grüße
Mau

Ich bin am 01.08.2013, mit einem Freund, in meine erste eigene Wohnung gezogen. Da freut man sich natürlich, wenn man eine zentrale 90m^2 Wohnung für 450 € Grundmiete + 80 € monatliche Betriebskostenvorauszahlung ergattert. Das wir 1071 Euro Markler Provision geblecht für eine Wohnung die bei Immobilienscout inseriert haben wir auch noch hingenommen bei dem Preis. Erst als wir den Vermieter, der nicht mit uns den Mietvertrag abgeschlossen hat, sondern mit der inkompetenten Marklerin, die überhaupt keine Fragen zum Mietvertrag beantworten konnte, getroffen habe, wurde mir langsam unwohl im Magen. Die Reparaturen, die uns von der Marklerin versprochen wurden, kamen verzögert, schlampig oder überhaupt nicht. Damit ich nicht vom Thema zu sehr abdrifte:

Kurz vor Ablauf der Frist kam die Nebenkostenabrechnung 2013 in Höhe von 379,27€ (Betriebskostenvorauszahlung von 48% zugering) und für die 2.Nebenkostenabrechnung 2014 in Höhe von 794,12(45% Betriebskostenvorauszahlung 45% zu gering) benötigte er anstatt ein Jahr nur noch 3 Monate. Sodass man als BafögEmpfänger in kurzer Zeit eine Rechnung von 1173,39€ hat und auf die erste nicht mit einem Auszug reagieren konnte. Der Mietverein wollte uns aus der Patsche helfen und jetzt haben wir ein Mahnbescheid bekommen und die Summe steigt noch mal.

Wie soll ich das bezahlen und warum wird der Vermieter vom Gesetz in den Schutz genommen und darf Lockangebote verbreiten ? Bis vor dem Zeitpunkt als die erste Nebenkostenabrechnung kam, wusste ich überhaupt nicht was das ist. Und so ging es den anderen Studenten in der Wohnung auch.

na wenn schon denn schon Mäkler siehe BGB

Hallo!

Und warum hat man nicht den „Energieausweis“ der Wohnung verlangt ?

Vermieter und Makler sind gesetzlich verpflichtet ihn vorzulegen, ja selbst schon im Wohnungsinserat den Energieverbrauch der Wohnung anzugeben !
Da steht dann aber nicht drin, 200 € Heizkosten, sondern Jahresverbrauch je m² Wohnfläche xxxx kWh.

Daraus könnte man wenigsten den Hauptteil der Nebenkosten, nämlich den zu erwartenden Heizbedarf ersehen. Und die durchschnittlichen Öl oder Gaspreise sollte man kennen.
Aber ein bisschen mitdenken und Eigeninformation muss man von zukünftigen Mietern schon erwarten. Selbst wenn es die erste eigene Wohnung wäre.

Und der Vermieter muss die Nebenkosten in angemessener Höhe festsetzen, weder zu gering noch zu hoch.

MfG
duck313

Mal abgesehen davon, das diese Frage in der Ich-Form wg. Verstoßes gegen die FAQ 1129 gelöscht wird:

  1. Der VM kann bei Mietbeginn den Verbrauch der Neumieter und damit seine Vorauszahlung nur schätzen.
  2. Gem. § 560 IV BGB „(…) kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen“, um künftig hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

G imager

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß ein Mieter volljährig und bei vollem Verstand ist.

Spontan würde ich das bei Studenten auch unterstellen …

Hallo Christa!

FAQ 1129 findet man bitte wo? Der Link in der Brettbeschreibung führt auf den Hinweis, dass es die Seite nicht gibt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

weiß der Geier, wo die gelandet ist! Irgendwo bei den Tipps womöglich, vielleicht aber auch im www-Nirwana.

ABER: es steht immerhin im Kurzform, wenn auch recht unscheinbar (fast so unscheinbar wie der Abbrechen-Link), über dem Beitrag-Fenster, „Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.“

Viele Grüße
Christa

Hallo,

bei meiner ersten eigenen Wohnung bin ich ähnlich auf Versprechen von geringen Nebenkosten hereingefallen. Ein Viertel Jahrhundert später weiß ich, dass das eine Masche zu sein scheint und sehr häufig angewendet wird.

Aus meiner Erfahrung (auch nach vielen Gesprächen mit anderen hereingefallenen) kann man grob über den Daumen 2,50 -3,00 € Nebenkosten pro m² ansetzen. (In etwa dieser Höhe setzen übrigens Schuldnerberater und Ämter zumindest in Berlin die Kosten an.) Das ist regional etwas unterschiedlich und hängt von der Wärmeversorgung und dem persönlichen Verbrauch ab. Am günstigsten scheinen mir die großen Fernwärmelieferanten, da kommt der oben genannte Betrag etwa hin. Bei einem „Wärmeversorger“, meist kleine Betreiber, beschränkt auf eine Straße oder eine Häusergruppe, kann die Sache schon ganz anders aussehen. Da können allein für die Heizung schon mal 2-3€/m² aufgerufen werden (ich kenne zumindest zwei Fälle - offenbar ein Model der Refinanzierung einer Schrott-Immobilie).

Was Du jetzt bezahlen kannst? Kredit aufnehmen, um Stundung oder Abzahlung bitten.
Und für die nächsten Jahre entsprechend mehr Geld zurück legen.
Oder Umziehen.

Grüße
Pierre

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Es heißt übrigens Makler, nicht Markler.

Mehr schreibe ich nicht, weil sowieso die FAQ:1129 nicht beachtet wurde und früher oder später die Frage samt Antworten entfernt wird.

Übrigens ist das aus meiner Sicht eines der größten Mankos unseres Bildungssystems. Man lernt wohl den Satz des Pythagoras, die Stilepochen der Malerei, das Periodensystem und und und. Aber wie man in dieser real existierenden Gesellschaft mit all den Verträgen, Geschäftsbedingungen und Gesetzen klar kommt, müssen ganz viele Menschen am eigenen Leib durch ewige Sprünge ins kalte Wasser lernen.

Ich weiß, der Kommentar ist nicht wirklich hilfreich, musste aber mal raus…

Hallo

Naja, vielleicht wurde auch ein Stück „bürgerliches Recht“ in der Schule besprochen, aber man hat es vergessen, genauso wie den Satz des Pythagoras, die Stilepochenund das Periodensystem. Hand aufs Herz: Wer kennt sich aus dem Stand mit allen drei Sachen gelichzeitig aus?

Oder anders gefragt: kann man in der Schule alles lernen, was „im Leben“ gebraucht wird? Und kann die Schule alles vermitteln, was Millionen unterschiedllicher Menschen jeweils für ihr Leben brauchen? (Ich brauche im Arbeitsleben den Satz des Pythagoras, aber keine französische Grammatik. Ich kenne aber auch den umgekehrten Fall.)

Gruß
Jörg Zabel

Hallo angelloarinelli

wer alt genug ist einen Mietvertrag abzuschließen, der sollte doch auch Mietnebenkosten einigermaßen realistisch einschätzen können. 80 Euro können bei 90jqm nicht reichen… Wenigstens gibt es heute keinen Ärger mit Maklern mehr.

LG Frank

Hallo Christa

das sind doch alles gute Antworten, daran gibt es doch nichts auszusetzen.

LG Frank

Hallo Frank,

ob gute Antworten oder nicht ist überhaupt nicht die Frage, sondern Fakt ist, dass beim Verfassen eines Beitrags hier der (zugegeben etwas unauffällige Hinweis kommt „Dein Artikel wird gelöscht, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt. Bitte stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.“)

Dies wurde im UP ignoriert!

Gruß
Christa

Hallo Christa
nun steht es aber mal da und tut ja auch keinem weh. Da wäre löschen doch ziemlich dumm, schade um die Arbeit. Und dem Angelo hilft das ja vielleicht auch trotz Ichform. Ichform ist sowieso auch besser zum lesen.

LG Frank

Hallo Frank,

bitte lies Dir das mal durch:
http://www.wer-weiss-was.de/t/was-muss-ich-beachten-wenn-ich-mitgliedern-von-i-wer-weiss-was-i-fragen-zu-steuern-steuerklarung-oder-recht-stellen-mochte/9291129

Grüße
Mau