Hallo,
da ich bald eine praktische Prüfung für den AdA-Schein mache möchte ich mich darauf fachlich etwas vorbereiten, welche Fragen mich treffen könnten.
Mein Thema: Posteingangsbearbeitung
In meiner Ausbildung habe ich gelernt und auch der logische Menschenverstand sagt einem, dass Urkunden nicht beschädigt oder verfälscht werden dürfen.
Aber, wo steht es gesetzlich festgeschrieben, dass sie nicht beschädigt werden dürfen???
Im Bereich Posteingangsbearbeitung darf der Posteingangsstempel aus dem Grund nicht auf einen Vertrag, Zeugnis oder andere Urkunden gestempelt werden, weil der Stempel eine Beschädigung darstellt. Das hat man in der Ausbildung hingenommen und danach wendet man jahrelang diese Anweisung auch an. - ist halt so und is ja auch logisch. Das WARUM aber wurde von mir nie gestellt *g*.
Ich finde kein Gesetz, Norm usw. in dem drin steht, dass eine Urkunde nicht beschädigt werden darf! Da ich in meiner bevorstehenden Prüfung aber darauf hinweisen muss benötige ich den § oder DIN, …
Kann mir da einer helfen? Danke!