Warum darf man als Erwachsener Geschlechtsverkehr mit einer 17 jährigen haben?

Ich habe eine Frage. Warum ist es erlaubt wenn man 50 ist, mit einer 16 oder 17 jährigen Geschlechtsverkehr zu haben? Jetzt mal im Ernst, findet ihr es nicht etwas komisch wenn ein 50 jähriger mit einer 17 jährigen etwas hat? Finde es schon sehr merkwürdig. Außerdem finde ich das Gesetz auch ziemlich fragwürdig. Wie seht ihr das? Schreib mir mal. Außerdem verstehe ich das Gesetz nicht, warum ein 14 und eine 13 jährige nicht miteinander rummachen dürfen. Und dann auch noch 10 bis 15 Jahre Haft dafür bekommt. Ich kann ja verstehen dass man erst ab 14 Geschlechtsverkehr haben kann. Aber ich bin der Meinung, dass wenn eine Person 13 ist und mit einer 14 Jährigen rummacht, dass man den oder die 14-Jährige nicht bestrafen sollte dafür. Was haltet ihr von dem deutschen Gesetz? Bitte schreib mir mal eure Meinung dazu. Das ist z.b. eines der Gründe warum ich Angela Merkel hasse. Da sie es gut findet, wenn ein 50 jähriger etwas mit einer 16 oder 17 jährigen hat! Sowas ist doch echt das allerletzte!

Hi. Kurze Gegenfragen:

In welchen Gesetz steht denn, das die Beiden unter Strafe gestellt werden?

Ich bin nun wirklich kein Mutti Fan, aber an welcher Stelle hat sie das gesagt? Belege mal.

Na ja sonst hätte sie ja das Gesetz geändert wenn sie es nicht gut finden würde. Es sollte nicht so gemeint sein dass sie es wortwörtlich so gesagt hat. Aber ich habe das Gefühl dass sie damit kein Problem hat, da sie das Gesetz unterstützt und einfach nicht verabschieden will. Und mit den 14 und 13 Jährigen das habe ich auf einer Seite für Rechtsfragen gelesen.

Frau Merkel hat das Gesetz weder erfunden noch ist es in ihrer Amtszeit beschlossen worden. Im übrigen: so rein rechtlich sind die Menschen ab 18 volljährig, d.h. alle Menschen über 18 fallen in die gleiche Kategorie was das Thema angeht. Alle, die über 18 sind, dürfen ungestraft mit Jugendlichen über 16 Sex haben - also egal, ob 18, 20, 25, 45 oder 105. Ob Dir das persönlich nun aus welchen Gründen auch immer (ethisch, ästhetisch oder einfach nur aus Prinzip) paßt oder nicht.

Kinder unter 14 stehen unter besonderem Schutz, d.h. jeder, der 14 oder älter ist, macht sich strafbar, wenn er mit einem Kind Sex hat. Ist doch erst einmal sinnig. Das Problem ist, daß man nun einmal Grenzen definieren muß und da hat man sich nun einmal auf 14 geeinigt und da hilft es eben nicht, wenn eine der beiden Personen „nur ein paar Tage“ drüber ist. 14 ist die Grenze und fertig.

Für Jugendliche über 14 und unter 16 hat man sich eine Staffelung überlegt: jeder, der nicht über 21 ist, darf ran. Auch nicht ganz falsch, weil man da der unterschiedlichen Entwicklung von Menschen Rechnung trägt,

Alles in allem erscheint mir die Regelung recht schlüssig zu sein, was in mir wieder die oben angedeutete Frage auslöst, was denn genau Dein Problem ist.

Hallo,

unabhängig um welches Gesetz es sich handelt: der Kanzler / die Kanzlerin kann keine Gesetze ändern.

Die Position des Kanzlers/der Kanzlerin gehört zur Exekutive, das heißt sie gehört (wie die Ministerien, die Ämter, die Polizei) zur ausführenden Gewalt. Se setzen Gesetze um.

Die Legislative, das ist die Gewalt, die die Gesetze macht, das sind in Deutschland die Parlamente (der Bundestag und die Landtage).

Frau Merkel kann also höchstens anstoßen, dass ein Gesetz geändert wird, dann muss es vom Parlament diskutiert werden und schließlich darüber abgestimmt werden.

Ein Kanzler geht nicht am Beginn seiner Amtszeit alle Gesetze durch, überlegt sich, welche er/sie für gut oder schlecht hält, und ändert einfach alles ab, was er/sie für schlecht hält. So funktioniert unsere Demokratie (zum Glück) nicht.

Grüße
Siboniwe

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Weil es nicht verboten ist. Man darf auch 40 sein. Oder 60, 70 oder 80. Auch Zwischenwerte sind erlaubt.

Lass mich raten: Du bist >=14, deine Freundin aber jünger?

Hass macht krank. Du solltest lernen, ihr zu verzeihen, was immer sie dir angetan hat. Danach wird es dir besser gehen.
Abgesehen davon ist das

eine Schlussfolgerung, zu denen nur Trolle und geistig nicht erwachsene Menschen neigen.

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,

was wird die 17 jährige davon halten, wenn Du ihr verbietest, einen hübschen 50 jährigen zu vernaschen?
Solange alles einvernemlich und ohne finanzielle Interessen abläuft, ist das Privatsache.

Gruß,
Paran

Da man nicht erst mit 50, sondern bereits mit 18 erwachsen ist, ist es eigentlich nicht merkwürdig, wenn es erlaubt ist, dass der mit einer 17-jährigen was hat.

Klar ist das komisch, wenn ein 50 jähriger mit einer 17 jährigen etwas hat, und deswegen hat eine 17-jährige nur höchst selten was mit einem 50-jährigen.
Wenn der 50-jährige seine Vertrauens- oder Machtposition ausnützt, und der Geschlechtsverkehr daraufhin stattfindet, ist das ja verboten.

Ich kann nicht glauben, dass ein 14-jähriger 10 bis 15 Jahre Haft dafür bekommt, wenn er mit einer 13-jährigen rummacht.

In welchem Land ist das so?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

Wenn der Gesetzgeber (das Parlament) Gesetze verfasst, müssen manchmal Grenzwerte festgelegt werden. Und die Grenze von 16 Jahren für einvernehmliche sexuelle Handlungen hielt dem Gesetzgeber offenbar für sinnvoll.

Nein. In Berlin begegnen mir regelmäßig ungewöhnliche Konstellationen. Zudem sehe ich mich gar nicht befugt, mir ein Urteil über ein Paar zu erlauben. Noch nicht mal in der Art, dass ich es als komisch empfinden würde.

Wenn 16-jährige mit dem Mofa fahren dürfen, wenn 17-jährige einen Führerschein fürs Auto machen dürfen, wenn man überlegt, das Alter für die erste Wahl auf 16 zu senken, warum sollten dann 16-jährige nicht auch sexuellen Umgang mit volljährigen haben dürfen? Ja, ich kenne einige 16-jährige, die mächtig naiv sind. Aber ich kenne auch 16-jährige, die mit der Welt und sich selbst sehr reflektiert umgehen.

Zudem darf nicht vergessen werden: im Gesetz billigt eine Straffreiheit zu, wenn der Umgang einvernehmlich erfolgt. Sowie man auch nur ansatzweise eine Zwangslage ausnutzt oder eine offenbare Naivität, hat man Probleme mit dem Staatsanwalt und der Auslegung des §182 StGB.

Wie schon geschrieben, irgendwo muss man Grenzen ziehen …
Aber das „Rummachen“ ist ja noch nicht verboten. Es sind „sexuelle Handlungen“ verboten. Zumindest als meine Generation das Wort „Rummachen“ noch gebrauchte, wurde es nicht synonym für explizite sexuelle Handlungen verwendet.

Zum Glück sieht der Gesetzgeber hier Abstufungen. Je nach Schwere des Vergehens kann eine Strafe auch deutlich geringer ausfallen oder gar ganz ausbleiben. Das liegt im Ermessen des Richters, der alle Facetten des Falles zu beleuchten hat. Zudem konnte ich nicht heraus finden, wie Du auf bis zu 15 Jahre Haft kommst. Aus dem §176a Abs. 4 kann ich eine maximale Strafe von 10 Jahren heraus lesen - aber nicht für den Fall des Missbrauchs durch eine 14-jährige Person.

WAS? Was hat das eine mit dem anderen zu tun? Hat Frau Merkel vielleicht sexuelle Kontakte zu einem 16-jährigen bestätigt?

Grüße
Pierre

Na, das ist noch der interessanteste Punkt: Wie kommst du auf dieses dünne Brett?

Gruß

Soll ein Gesetz geändert werden, weil es Dir aus welchem Grund auch immer nicht in den Kram passt? Deine persönlichen Ansichten sind kein Grund für eine Gesetzesänderung an einer Regelung, die offensichtlich die Limits aureichend regelt.
LG
Amokoma1

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Okay ein herzliches Dankeschön an euch alle Punkt habe jetzt verstanden dass die Kanzlerin nicht dafür zuständig ist. Sorry deshalb noch mal habe eben halt nicht so viel Ahnung von Politik. Okay ich weiß wenn man keine Ahnung hat sollte man den Mund halten. Aber ich finde es eben halt einfach nur komisch wenn ein so alter Mensch mit einem so jungen Menschen zusammen ist. Das ist meine Meinung nach Pädophile. Auch wenn ihr es vielleicht nicht so seht ist dies meine Meinung. Nein ich bin nicht 14 und nein ich habe auch keine Freundin die 13 ist. Ich bin 23 und habe leider keine Freundin. Ihr habt es falsch verstanden und denkt jetzt ich bin ein Troll . was soll ich dazu sagen? Danke für eure Antworten ich weiß jetzt bescheid und ja. schau.

Hallo wieder,

Als ich so alt war wie Du (und ich denke, einige andere Menschen werden es ebenfalls zugeben) war ich ähnlich naiv und hatte ähnliche Vorurteile wie Du. Das hat sich mit den Jahren, mit den gemachten Erfahrungen und den kennen gelernten Menschen verändert. Ich habe fast 25 Jahre im Einzelhandel mitten im Zentrum Berlins gearbeitet - da lernt man so wahnsinnig unterschiedliche und besondere Menschen kennen.

Und daher habe ich gegen eine Beziehung mit großem Altersunterschied keine Vorurteile. Auch wenn sie für mich nie in Frage kam. (Zumindest nicht von jung nach alt. Wobei ich heute zugebe, dass ich (wie wahrscheinlich auch einige andere) manchmal denke „wenn ich jetzt 30 Jahre jünger wäre …“.)

Nun ja, der Gesetzgeber (das Parlament) hat sich darauf geeinigt, die Grenze eben nicht mehr bei 18 oder gar 21 Jahren zu setzen.

Du darfst mir gerne glauben, dass es einige rechtliche Regelungen gibt, die auch ich am liebsten ändern würde. Aber zum Glück hängt die Gesetzgebung nicht von Einzelmeinungen ab.

Grüße
Pierre

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Servus,

da gibt es sowas wie die Gnade der frühen Geburt. Ich weiß nicht mehr, wie alt ich war, als ich den wundervollen Film „Harold and Maude“ zum ersten Mal gesehen habe - ich meine, es war mit 16 im Schullandheim. Der hat jedenfalls eine ganze Menge Unsinn auf einmal weggeputzt.

Schöne Grüße

MM

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„Jugend ist ein Fehler, der von Tag zu Tag kleiner wird“ pflegte eine Freundin zu sagen.

Grüße
Pierre

P.S.: Ja, Harold & Maude war in der Tat ein hinreißender Film. Das morbide Interesse an Friedhöfen und Beerdigungen teile ich mit den beiden.

Finde ich nicht. Du hast gefragt, und das ist doch genau richtig!

Einige Antworten hier sind ok und beantworten die Frage, andere finde ich grenzwertig aggressiv. Lass dich davon nicht entmutigen, da hast du leider etwas abbekommen, was an der allgemeinen Stimmung und nicht an deiner Person oder Meinung lag.