Warum darf Prokurist keine Bilanzen unterschreiben

Laut HGB darf ein Prokurist keine Bilanzen unterzeichen. Was sind die Gründe dafür? Versucht man dadurch Betrug zu minimieren?

Laut HGB muss der Kaufmann die Bilan unterschreiben. Da der Kaufmannsbegriff ebenfalls im HGB denau definiert ist, und der Prokurist hier nicht aufgeführt ist, darf er also keine Bilanz unterschreiben. Ggf in Gemeinschaft mit dem Kaufmann (Geschftsführer), wenn er Gesamtprokura hat.
Der Grund ist wahrscheibnlich, wie schon vermutet, Betrügereien zu vermeiden. Da ich bei meinen Arbeitgeber für die Bilanzerstellung verantwortlich war (Einzelprokurist) musste ich die Bilan immer mit unterschreiben.

Laut HGB darf ein Prokurist keine Bilanzen unterzeichen. Was
sind die Gründe dafür? Versucht man dadurch Betrug zu
minimieren?

Hi,

den Absatz im HGB kann ich nicht finden. Es ist jedoch sicherlich im Bereich der Verantwortung zu sehen. Dieser Bereich lässt sich offensichlichtlich durch Delegation nicht abwälzen. Betrug kann dadruch nicht minimiert werden.

Verantwortlich für das Geschäft ist letzlich immer die Geschäftführung und somit ist es auch logisch, dass ausschließlich diese dann auch für die Zahlen unterzeichnen darf.

Laut HGB darf ein Prokurist keine Bilanzen unterzeichen. Was
sind die Gründe dafür? Versucht man dadurch Betrug zu
minimieren?