Warum die 500 Mil. Euro Grenze bei Fusionen

Deutsche Fusionskontrolle
Die Unternehmen müssen ein Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt anmelden, wenn sie mit ihren Umsätzen die im GWB genannten Umsatzschwellen überschreiten. Erwirtschaften alle beteiligten Unternehmen gemeinsamen einen weltweiten Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro und erzielen mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils erhebliche Umsätze in Deutschland - ein Unternehmen in Höhe von mehr als 25 Mio. Euro und ein weiteres Unternehmen in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro – dann müssen die Unternehmen den Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anmelden.
Ich suche danach, weil ich für den Grund der 500 Mio Grenze ein Refferat halten soll.
kann mir jemand den Grund nennen?

Hallo, kann dir leider wohl nicht weiterhelfen, da ich mich mit dem Gesetz nicht auskenne. Würde dir aber raten, mal die Protokolle der Parlamentsdebatte zum Gesetz zu suchen, dort solltest du dann die Argumente finden.
Grundsätzlich gehts wohl darum, dass ein Unternehmen keine marktbeherrschende Stellung haben soll. Da sich die Politik aber nicht um allzu kleine Fische kümmern will und kann, hat man wohl eine (willkürliche) Grenze festgelegt.

viele Grüsse,

Stephan