Deutsche Fusionskontrolle
Die Unternehmen müssen ein Zusammenschlussvorhaben beim Bundeskartellamt anmelden, wenn sie mit ihren Umsätzen die im GWB genannten Umsatzschwellen überschreiten. Erwirtschaften alle beteiligten Unternehmen gemeinsamen einen weltweiten Umsatz von mehr als 500 Mio. Euro und erzielen mindestens zwei beteiligte Unternehmen jeweils erhebliche Umsätze in Deutschland - ein Unternehmen in Höhe von mehr als 25 Mio. Euro und ein weiteres Unternehmen in Höhe von mehr als 5 Mio. Euro – dann müssen die Unternehmen den Zusammenschluss beim Bundeskartellamt anmelden.
Ich suche danach, weil ich für den Grund der 500 Mio Grenze ein Refferat halten soll.
kann mir jemand den Grund nennen?
Hallo,
Ich suche danach, weil ich für den Grund der 500 Mio Grenze
ein Refferat halten soll.
kann mir jemand den Grund nennen?
die Aufgreifschwellen sind völlig willkürlich gesetzt; es gibt weder rechtliche noch wirtschaftliche noch medizinische Gründe dafür, die Schwellen dort zu setzen, wo sie sind.
Gruß
Christian