Warum dürfen in Inhalte der ÖR - Mediatheken nur 7

… Tage online bleiben???

Hallo zusammen,

warum dürfen die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten einige Inhalte nur 7 Tage zur Verfügung stellen und warum werden sie dann entfernt?

Meines Wissens würden sie es ja gerne, dürfen es aber nicht! Der Rundfunkstaatsvertrag unterbindet das!
Mich interessieren die Gründe, alle Erklärungen und auch gerne weiterführende Links!

Vielen Dank und Liebe Grüße :smiley:

MonsterMartin

Genau! Der Staatsvertrag :wink:

Damit ist die Sache „leider“ auch schon erklärt. Es ist auch so, dass die Autoren keine bzw. kaum Vergütungen für diese Auswertungen bekommen, da liegt (auf allen Seiten) noch Vieles im Argen :wink:

Gruß

Florian

Lieber Monstrmartin,
da hat es vor einiger Zeit ein Urteil gegeben, dass die Inhalte nur noch beschröänkt verfügbar sein dürfen. Geklagt hatten die Privatsender.

Meiner Meinung haben die Privaten Fernsehanbieter das durchgesetzt.
Besten Gruß
Walhaicharly

Hallo Monstermartin,

leider kann ich nicht weiter helfen, weil ich zum einen für eine private TV-Anstalt arbeite und zum anderen redaktionell arbeite, mich mit diesen Dingen also nicht gut auskenne.

Sorry und viele Grüße

Bernd Raschke

sorry davon hab ich keine AHNUNG::

Hallo Martin, Du sagst es ja schon selbst: Grund ist der Rundfunkstaatsvertrag, genauer gesagt: Die 12. Novelle. Demnach dürfen Fernseh- und Hörfunksendungen nur noch sieben Tage nach der Ausstrahlung via Internet zur Verfügung gestellt werden. Eine längere Verweildauer von Inhalten ist nur nach Durchführung eines so genannten Dreistufentests möglich. Gute Infos dazu findest Du hier:

http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/rundfunkst…

http://www.ard.de/intern/dreistufentest/dreistufente…

Durchgesetzt haben diese Novelle die privaten Zeitungs- und Medienanbieter aus Angst vor zu großer Konkurrenz. Sprich: Wenn man nicht mit guten Inhalten punkten kann, sticht man die Konkurrenz eben per Gesetz aus :wink:

Darum sind viele Experten und Gremien, ebenso zahlreiche Verbände, gegen diese Regelung und versuchen, sie wieder zu Kippen:

http://www.dgb.de/themen/++co++b65a8be6-f59e-11e1-8c…
http://erbloggtes.wordpress.com/2010/09/10/vom-losch…

Ich persönlich hoffe, dass dieser Unsinn mit der 7-Tage-Regel bald wieder vorbei ist.

LG, Karsten

Hallo Karsten,

vielen herzlichen Dank für ihrer sehr informative und aufschlußreiche Antwort!
Ich habe mich darüber sehr gefreut und meine FRage ist damit auch umfassend beantwortet!

Mit besten Grüßen

Martin

Hallo Martin,
das ist vor allem der Kritik der Zeitungs-Verlage geschuldet, das ÖR-Sender angeblich mit Gebührengeldern im Internet zu viele Inhalte einstellen und ihnen damit viele Leser entgehen würden. Geregelt wurde das im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Aus meiner Sicht völliger Quatsch. Alle Gebühren-(bald Beitrags-)Zahler haben das Recht auf alle Inhalte. Ich hoffe, dass sich dies bald wieder ändert. Hier findest du auch noch einige Informationen:
http://www.tagesschau.de/inland/rundfunkaenderungsst…
Gruß, Hendrik

Hallo,
kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber interessant wäre das schon…
LG

Hallo und danke,

ich weiß nicht ob sie eventuell andere Antwort auf die Fragen lesen können, mir wurde ein guter Rate gegeben. Vielleicht interessiert sie die Antwort auch. Es liegt an den Privatsendern, die sich das erklagt haben!

Liebe Grüße

Hallo,
kann Dir leider nicht weiterhelfen, aber interessant wäre das
schon…
LG