Hallo Martin, Du sagst es ja schon selbst: Grund ist der Rundfunkstaatsvertrag, genauer gesagt: Die 12. Novelle. Demnach dürfen Fernseh- und Hörfunksendungen nur noch sieben Tage nach der Ausstrahlung via Internet zur Verfügung gestellt werden. Eine längere Verweildauer von Inhalten ist nur nach Durchführung eines so genannten Dreistufentests möglich. Gute Infos dazu findest Du hier:
http://www.ard.de/intern/rechtsgrundlagen/rundfunkst…
http://www.ard.de/intern/dreistufentest/dreistufente…
Durchgesetzt haben diese Novelle die privaten Zeitungs- und Medienanbieter aus Angst vor zu großer Konkurrenz. Sprich: Wenn man nicht mit guten Inhalten punkten kann, sticht man die Konkurrenz eben per Gesetz aus 
Darum sind viele Experten und Gremien, ebenso zahlreiche Verbände, gegen diese Regelung und versuchen, sie wieder zu Kippen:
http://www.dgb.de/themen/++co++b65a8be6-f59e-11e1-8c…
http://erbloggtes.wordpress.com/2010/09/10/vom-losch…
Ich persönlich hoffe, dass dieser Unsinn mit der 7-Tage-Regel bald wieder vorbei ist.
LG, Karsten