Warum eidesstattliche Versicherung vom Notar?

Warum muß eine eidesstattliche Versicherung vom Notar beurkundet werden?
Mir wurde bei einem Einbruchsdiebstahl u. a. mein Kfz-Brief entwendet.
Zur Ausstellung eines Ersatzbriefes verlangt die örtliche Zulassungstelle von mir eine notariell beglaubigte Erklärung über den Verlust.
Warum reicht nicht die Diesbstahlsanzeige und eine selbstverfaßte Erklärung aus?
Die Sachbearbeiterin beruft sich auf § 5 Straßenverkehrgesetz und § 38 Beurkundunggesetz.
Ich erkenne daraus keine Notarpflicht.
Vermutlich wird mir unterstellt die Folgen einer unrichtigen eidesstattlichen Erklärung nicht ohne notarielle Belehrung erfassen zu können.
Dem ist aber nicht so.
Dabei wird doch sogar gegen §27 (1) Satz 2 Verwaltungverfahrengesetz verstoßen.
Meine Diebstahlsanzeige sollte mir ausreichend Glaubwürdigkeit verleihen, da deren Unrichtigkeit mich schon einer Strafverfolgung aussetzen würde.
Welche §§ kann ich zum nächsten Termin bei der Zulassungstelle in Ostfriesland vorlegen, aus denen klar hervorgeht, daß eine notarielle Beurkundung nicht von Nöten ist?