Hallo BiMueHa,
zwischen den Vermittlerarten Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler gibt es erhebliche Unterschiede. Auf der Seite
http://www.vermittlerregister.info/
findest Du links das File „Versicherungsvermittler mit Erlaubnis“. Darin sind die wichtigsten Punkte erklärt, insbesondere, wer in wessen Interesse handeln muss.
Auf der Seite gibt es auch eine Suchfunktion. Dort kannst Du den Namen des Vermittlers eingeben und den Status überprüfen.
Zu den weiteren hier genannten Fragen:
Ein Makler mit dem ich geredet habe, hat gemeint, er kümmere sich im Schadensfall um die gesamte Abwicklung mit der Versicherung.
Das leistet jeder Vermittler unabhängig vom Status. Vertreter haben oft Vollmacht zur Regulierung von Kleinschäden. Das bringt zwar einen kleinen Zeitvorteil, der bei Kleinschäden jedoch verzichtbar ist.
Bedenklich ist, wenn ein einzelner Vermittler - unabhängig vom Status - selbstverständliche Leistungen als etwas Besonderes herausstellt. Möglicherweise hast Du nicht den besten Vertreter seiner Zunft erwischt.
Wenn der eine Versicherungsmakler bspweise sein Geschäft aufgibt, kann ich dann mit meinen bestehenden Verträgen zu einem anderen gehen?
Ja! Du kannst zu einem anderen Makler oder auch zu einem Vertreter der betreffenden Versicherungsgesellschaft gehen. Der Vertrag wird auf die neue Agentur übertragen und diese erhält vom Versicherer eine Betreuungsvergütung. Der neue Betreuer hat also ein wirtschaftliches Interesse, eine gute Leistung zu bieten.
Ein Tip: man sollte sich eine Liste der Versicherungsunternehmen aushändigen lassen, für die der Makler vermitteln darf.
Ein Makler darf FÜR KEIN EINZIGES Versicherungsunternehmen vermitteln. Er ist Einkaufsbeauftragter des Kunden.
Richtig gefragt: Welche Versicherungsunternehmen wurden in die Marktrecherche einbezogen? JEDER Versicherungsvermittler muss genau das im gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprotokoll festhalten. Bei einem Vertreter mit nur einer Gesellschaft steht im Protokoll dann nur diese eine Gesellschaft.
Woran erkennt man einen guten Vermittler?
Die fachliche Qualifikation ist für Laien kaum erkennbar. Ein paar Testfragen kannst Du stellen, nachdem Du in diesem Forum zur nachgefragten Versicherungssparte recherchiert hast.
Vertraue auf dich selbst. Der Abschluss Existenz sichernder Verträge sollte sorgfältig vorbereitet werden. Die Verbraucherzentralen haben einige gute Bücher im Programm, die sind auch im Buchhandel erhältlich.
Zumindest seinen Verpflichtungen sollte jeder Vermittler nachkommen. Das kannst Du überprüfen:
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Übergabe der Statusmitteilung nach §11 VersVermV spätestens bei der ersten Beratung (gesetzlich vorgeschrieben für alle Vermittler)
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Genaue Analyse der persönlichen Voraussetzungen für die gewünschte Versicherung. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Der Makler hat hier umfangreichere Pflichten, da er auch für die Auswahl des Versicherers haftet.
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Übergabe der Vertragsgrundlagen (sog. „VVG-Paket“) VOR Vertragsabschluss (gesetzlich vorgeschrieben für alle Vermittler)
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Beratungsdokumentation erstellen und an Kunden übergeben (gesetzlich vorgeschrieben für alle Vermittler)
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Bei Versicherungsanträgen, die mit einer Gesundheitsprüfung verbunden sind, sollte mindestens von der Antragsaufnahme eine Tonaufzeichnung als Beweissicherung erstellt und dem Kunden übergeben werden. Das ist auch eine Empfehlung der Verbraucherzentralen.
Viele Grüße
oscar.