Warum eine absage nur weil man Arbeitslos ist

mir wurde eine absage einer anschluß Reha zugesendet nur weil ich nicht erwerbstätig bin,hätte aber wie jedes Jahr vor der OP in Arbeit gehen können.
Habe im März ein Minikusriss und in Mai Kreuzbandriss nun dauert meine genesund länger.

Hallo,

leider kenne ich die genauen Umstände nicht. Ich nehme an es handelt sich hier um eine Anschlussheilbehandlung unmittelbar nach einer OP. Due schreibst, dass du nicht erwerbstätig bist. Heißt das, du bist arbeitslos gemeldet? Oder Hartz IV? Oder verheiratet und Hausfrau? Von WEM wurde der Antrag abgelehnt?

Bitte gib mir ein paar weitere INfos zu deinem Fall.

Viele Grüße

Hier noch ein Link: http://www.reha-patient.de

Hallo,
wer kennt das nicht? Es wird immer weiter gespart auf Kosten der Patienten. Meine Empfehlung dazu: In den VdK eintreten. Über den VdK Widerspruch einlegen lassen. der VdK hilft auch wenn man gerade erst eingetreten ist! Auf meiner Webseite www.reha-bogensport.de werde ich demnächst den VdK vorstellen.

Hallo
Ja ich bin Hartz 4 emfpänger habe letztes Jahr Arbeitslosen Geld bekommen.Leider bis jetzt keine Arbeit bekommen da ein Arbeitgeber lieber Hartz 4 emfpänger nehmen wegen der Fördermittel.Habe aber imemer die Letzten Jahre gearbeitet wenn auch nur Saisonarbeit im Sommer,nun hatte ich eine Arbeit in aussicht in meiner alten stellung.
Doch seit November letztes Jahr behinterte mir der Mimiskusriss und was ich nicht wußte der Kreuzbandriss nun auch noch.Wenn ich jetzt eine Anschlußheil behandlung bekommen hätte wäre ich schneller auf die Beine gekommen und noch in diesen Sommer Arbeiten können.
Ich bin Verheiratet doch Lebe getrennt seit Mai 2010.
So steh ich mit allem alleine und muß Nachbarn bieten mir zu helfen.
Gruß Regina

Hallo,

insgesamt eine komplizierte Sache. Normalerweise wäre in deinem Fall die gleiche Behörde zuständig, die dir Leistungen zahlt - also die Bundesagntur für Arbeit oder das Sozialamt. Generell gilt, dass bei medizinischer Notwendigkeit IMMER irgendjemand die Kosten übernimmt. Wenn dein Antrag abgelehnt wurde, weil sich der Träger (welcher war das?) nicht zuständig gefühlt hat, hätte er ihn an den zuständigen weiterleiten müssen: „Ist der zuerst angesprochene Leistungsträger nicht zuständig, muss er den Reha Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen an den zuständigen Leistungsträger weiterleiten (§ 14 SGB IX). Leitet er den Antrag nicht weiter, ist er kraft Gesetzes zuständig. Leitet er ihn an den falschen Leistungsträger weiter, teilen sich die beiden die Aufwendungen. Der Reha Antrag wird nicht noch einmal weitergeleitet.“

Viele Grüße

Hallo
Es ist die Rentenversicherung LVA die den antrag abgelehnt hat, habe nun wiederspruch eingelegt und nun wollen sie von mein Arzt Krankheitsverlauf.
Für mich ist es nur Zeit verstreichen lassen, ich könnte ja von alleine wieder Fit werden.
In diesen Falle aber nicht werde wohl ein halbes Jahr zu tun haben um richtig auf die Beine zu kommen.
Viele Grüße

Hallo,

okay, die Rentenversicherung also… Wenn die also offenbar zuständig sind, kann es schon sein, dass sie auf Zeit spielen. Die haben natürlich eher ein Interesse daran, Leute wieder fit zu machen, die vorher im Erwerbsleben standen. Generell ist das natürlich nicht rechtens.

In deinem Fall empfehle ich dir, dich mit einer unabhängigen Patientenberatung in Verbindung zu setzen oder mit einem der großen Sozialverbände VdK (www.vdk.de) oder SOVD (www.sovd.de). Die sind auf solche Dinge spezialisiert, haben Fachleute für Sozialrecht und begleiten ihre Mitglieder auch bei Gericht. Der Beitrag kostet so um die 90 Euro pro Jahr - auf jeden Fall billiger als ein Anwalt. Vielleicht kommen die dir auch entgegen.

Viel Glück!

Danke für deine Antwort!!
Viele Grüße