Servus,
Es waren Angestellte der Reederei,
also Personen ohne hoheitliche Aufgaben und Befugnisse. Die Kontrolle fand bloß im Interesse der Reederei statt, um die Zahl von Passagieren, die sie im Zweifelsfall unerwartet am Bein hat, in Grenzen zu halten. Von einem Reedereiangestellten auf ein Schiff gelassen zu werden ist aber keine Einreiseerlaubnis für UK.
so wie das die Fluggesellschaften auch tun.
Mindestens ein Land - Libyen - führt bereits in FRA die erste Einreisekontrolle durch, in FRA wird diese extraterritoriale Aktivität libyscher Grenzpolizei geduldet; vermutlich, weil die Lufthansa stark daran interessiert ist, nicht so viele Passagiere ab TIP gleich nachmittags wieder mitzunehmen, die gar nicht LH 4121 gebucht und bezahlt haben.
in Harwich kontrollieren und Einreiseunberechtigte auf das
Schiff zurückschicken.
Klappt bei Schiffen nicht, weil kein Grenzpolizist Ihrer Majestät etwas gegen ein Njet vom Käptn ausrichten kann: Kein Kapitän muß jemanden auf sein Schiff lassen. Und mit der Aussicht, ihn wochenlang durchfüttern zu müssen, wird ein Kapitän sich auch genau überlegen, ob er jemanden fer umme wieder an Bord nimmt, der einmal von Bord war.
Wird doch bei Flugreisen auch so gehandhabt.
Es kann schon sein, daß Libyen die einzige Ausnahme ist; wie auch immer, mit den Fluggesellschaften gibts andere Vereinbarungen als in der Seefahrt.
Bei der Eisenbahn ist es übrigens (obwohl die Anzahl von Eisenbahnunternehmen viel übersichtlicher ist als die von Reedereien) gang und gäbe, daß die Pass- und teilweise auch die Zollkontrollen im Zug stattfinden, bevor dieser die Grenze oder zumindest den ersten Halt in einem Land erreicht hat - heute im Schengenraum gibts ja kaum mehr welche, aber beim Eurostar kommen die Grenzer ihrer Majestät in Belgien in den Zug, und die Franzosen stehen in London.
Kurzer Sinn: Ausschaffen ist generell ein bissel schwieriger als Garnichterstreinlassen, und das mindeste, was daran hängt, sind einige rechtsstaatlichen Rituale und das Durchfüttern.
Schöne Grüße
MM