Liebe/-r Experte/-in,
ich hab ne Frage und zwar möchte ich für eine Geschichte Prüfung das Thema:
Warum gelang der Aufstieg der NSDAP?
behandeln. Wir dürfen nur 10 min reden alles drüber hinaus wird abgezogen…
Nun hab ich eine Frage zwecks der Gliederung und wollte dich mal fragen was du dazu sagst:
Ist diese Gleiderung sinnvoll erkennt man da einen roten Faden?
mein Leher hat gesagt der Schwerpunkt muss definitiv auf den den Gründen des Aufstiegs liegen!
Ich hab mir gedacht ich leg am Anfang eine Folie auf mit den Wahlergebnissen der NSDAP
http://www.mdr.de/I/5172894.gif
und fange dann direkt an mit den Gründen und lass die etappen des aufstiegs weg?
Was meinst du? Ist die Gliederung sinnvoll?
Würdest du etwas mit da zunehmen weglassen?
Würdest mir echt sehr weiterhelfen.
Vielen Dank vorab
Komplette Gliederung
Warum gelang der Aufstieg der NSDAP?
1.Etappen der des Aufstiegs:
• Gründung NSDAP 24. Februar 1920
• Hitler-Ludendorff-Putsch scheitert// NSDAP wird sehr bekannt -> Danach Versuch auf legalem Wege
• Hitler im April 1924 nur zu fünf Jahren Festungshaft verurteilte nach 6 Monaten ist er wieder frei. ( Justiz auf dem rechten Auge blind…) und Verbot der NSDAP.
• Wiedergründung NSDAP
• Wahlerfolge Anfang der 30er Jahre
• Ernennung Hitler zum RK durch Hindenburg 30.1.1933 (legal)
2.Gründe des Aufstiegs:
• Versailler Vertrag (Demütigung , Schanddiktat,)
• Folgen WWK (Abzug US Kredite Banken/ firmen gehen pleite
• Hohe Arbeitslosigkeit durch WWK (> 6 Mio. Arbeitslose)
Politik erweist sich als unfähig das Problem zu lösen
• Durch hohe Inflation (Rentner und Sparer sauer) Geld weg/ vertrauen in Demokratie verloren
• Sehnsucht der Bevölkerung nach Führungsfigur / Kaiser der das Land anführt
da Vertrauen in die Demokratie Weimarer Republik verloren.
• Propaganda von Seiten der NSDAP ( versprechen Probleme zu lösen AA, VV …)
• Fehlende 5 % Klausel (schafft Zugang zu Demokratiefeindlichen Parteien/
Weimarer Republik wird handlungsunfähig es wird keine Koalition gebildet
• Fehler im Staatsaufbau (zu viel Macht für den Reichspräsident)Präsidialregierung( Art.48 und 25)
3.Fazit: