Hallo 2 Frage:
1.) Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenzen (sowohl für KV als auch für RV)?
Was ist der (historische) Hintergrund und die aktuelle Begründung so etwas aufrechtzuerhalten?
2.) Warum gibt es eine Versichtungspflichtgrenze bei der KV?
Auch hier fände ich eine Erklärung für die historischen Gründ interessant. Mir ist klar, das die Politik sich schwer tut diese Grenzen abzuschaffen. Aber ist dies nicht unsolidarisch?
(PS: ich bin ein solcher unsolidarischer Arbeitnehmer, der in der PKV versichert ist.)
Ach ja noch ne Ketzerische Frage: Warum gibt es bei der Einkommensteuererklärung nicht auch einen Bemessungsgrenze?
Was ist der (historische) Hintergrund und die aktuelle
Begründung so etwas aufrechtzuerhalten?
zitat aus wikipedia:
Das deutsche Sozialversicherungssystem war ursprünglich als Leistung der Arbeitgeber (die 50 Prozent der Beitrage tragen) für die Arbeitnehmer konzipiert. Eine Umverteilung zwischen gering und besser verdienenden Arbeitnehmern war nicht geplant, weshalb die Höhe der eingezahlten Beiträge auch die Höhe der ausgezahlten Leistung bestimmt. Dies galt ursprünglich auch für die Krankenkassen, deren Ausgaben ursprünglich zu fast 95 Prozent für die Auszahlung des (vom Einzahlungsbetrag abhängigen) Krankengeldes aufgewandt wurden. Bei Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze wurde unterstellt, dass diese keinen oder zumindest keinen über diesen Beitrag hinaus gehenden Schutz durch die Sozialkassen benötigen.
Heute wird vielfach kritisiert, dass diese Umverteilung nicht stattfindet und Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze nicht weiter belastet werden. Auf der anderen Seite wird insbesondere bei den Krankenversicherungen kritisiert, dass bei fast gleichen Leistungen vom Arbeitseinkommen abhängige Beiträge erhoben werden (Ausnahme: Krankengeld). Daher wird teilweise für durchschnittsrisikoäquivalente Beiträge (Pauschalen) plädiert.