Hallo Nick,
Es ist doch ein kleiner Unterschied, wenn man als „Strafe“ für
Fehlverhalten aus der Gemeindschaft der Katholiken
ausgeschlossen wird (Exkommunikation ist höchste Strfe),
gegenüber andauerndem Psychoterror bei Fehlverhalten oder
Austrittsversuch.
Ich vermute Du verwechselst da etwas. Die Exkommunikation, bzw. der Ausschluß wird von den Zeugen Jehovas angewendet, während dies bei der Katholischen Kirche so gut wie nie vorkommt, allenfalls bei Theologen, die kirchliche Lehren anzweifeln.
Andauernder Psychoterror bei Fehlverhalten oder Austrittsversuch ist aber bei beiden Konfessionen nicht üblich, soweit mir bekannt ist.
Gruß
Carlos
Hallo,
danke, für Deine einerseits aufschlussreiche Erklärung.
ABER…
ich hab mal eine der großen Amtskirchen als Arbeitgeber gehabt. Und aus dieser Zeit weiß ich, dass ich zwar zur anderen Amtskirche hätte überlaufen können, auch eine der anderen Religionen wäre tragbar gewesen. Aber… bestimmte Glaubensgruppen wurden mir als Sekten erzählt. Und Zugehörigkeit zu jenen wäre ein Kündigungsgrund gewesen.
Das hat mir mein damaliger Boss erzählt. Kann natürlich auch Quatsch gewesen sein.
Grüße
Sarah
Hallo Sarah,
jetzt verwechselst du aber die Institutionen.
Ich sprach von staatlichen Stellen und selbst bei denen wirst du sicher immer wieder Leute finden, die von „Sekten“ sprechen, das sind dann aber i. d. R. die damit nicht hauptsächlich befasst sind und sich darum damit nicht auskennen.
Was die Amtskirchen über ihre „Konkurrenz“ denken und sagen ist eine andere Sache. Das einer Kirche das Bekenntnis ihrer Mitarbeiter nicht egal sein kann finde ich nicht verwunderlich, wo da die Grenze liegen sollte ist sicher Ansichtssache aber entscheident muss da denke ich die betroffene Glaubensgemeinschaft sein.
Gruß
Werner