Warum gibts nur eine Originalechnung?

Hi,

ich versuche gerade eine Rechnung zum zweiten Mal zu bekommen ohne den
Vermerk, dass es sich um eine Zweitrechnung handelt. Die online
Rechnungen kann man ja auch mehrfach ausdrucken.

Gegoogelt habe ich schon Rechnungslegung und drumrum, bin aber immer
noch nicht schlauer. Die FAQs sagen auch nichts dazu.

Wo ist also die Vorschrift, das Gesetz oder so, was Unternehmen nicht
erlaubt eine Rechnung 2 mal zu schicken?

fragt
Alfred

Wo ist also die Vorschrift, das Gesetz oder so, was
Unternehmen nicht
erlaubt eine Rechnung 2 mal zu schicken?

Hallo,
wenn Du 2 Rechnungen versendest, dann hast Du auch zweimal Umsatz. Es könnte der Verdacht von Unregelmäßigkeiten in der Buchführung entstehen und es gibt nunmal immer nur ein Original.

Gruß
MS

Hallo,
ein Original ist eben immer ein Original. Und wenn es kein Original
mehr ist, weil es zweimal vorkommt, dann hat es den Vermerk
„Zweitschrift“ o.ä. Ich denke, legt das Finanzamt Wert drauf.

Umsatzsteuer ist der Knackpunkt
Hi !

Neben den bisher eher allgemein gehaltenen Antworten, sei kurz auf das Umsatzsteuergesetz verwiesen. Danach darf sich der Rechungsempänger aus der Original-Rechung die darin ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen, der Rechnungsersteller hat diese im Gegenzug an das Finanzamt abzuführen.

Um dieses zu vermeiden, werden Zweitschriften/Kopien entsprechend gekennzeichnet.

BARUL76

Hi!
Vielen Dank fuer die Antworten!

Damit bin ich schon ein ganzes Stueck weiter!
Alfred

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