Warum gilt das TierSchG nicht für Menschen?

Ich weiß, es ist eine etwas komische Frage, aber ich habe mich bei Recherchen zu dem Thema häufiger gefragt, wie man Menschen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz nicht als Tiere ansehen kann.

Biologisch gesehen gehört der Homo sapiens zu den Wirbeltieren, zu denen auch Hunde etc. gehören. Als Laie, vermute ich, dass auch Menschenaffen unter das TierSchG fallen.

Warum scheint es also so zu sein, dass dieses Gesetz zwar bis zur Familie der Homonidae, nicht aber darüber hinaus -also ab Tribus Hominini- Geltung hat? Hätte man das Gesetz nicht enger fassen müssen, anstatt so lose mit Begriffen wie Wirbeltier etc. umzugehen, ohne dabei zu bedenken, was dieser Unterstamm alles beinhaltet?

Nebenbei bemerkt: §4 TierSchG würde der Debatte um Sterbehilfe einen ganz neuen Aspekt geben. :wink:

Ich weiß, es ist eine etwas komische Frage, aber ich habe
mich bei Recherchen zu dem Thema häufiger gefragt, wie man
Menschen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz nicht als Tiere ansehen kann.

Weil unser Recht Tiere als bewegliche Sachen betrachtet. Die Einschätzung des Menschen paßt da nicht zu.

Biologisch gesehen gehört der Homo sapiens zu den Wirbeltieren, zu denen auch Hunde etc. gehören.

Biologie und Jura sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Nebenbei bemerkt: §4 TierSchG würde der Debatte um
Sterbehilfe einen ganz neuen Aspekt geben. :wink:

Ich finde diesen Smiley im Zusammenhang mit Sterbehilfe hier fehl am Platz! Und deine Frage kann ich auch nicht ernst nehmen, da sie offenbar nur den Sinn hat, zu provozieren.

Petra

Peter Singer

Biologisch gesehen gehört der Homo sapiens zu den
Wirbeltieren, zu denen auch Hunde etc. gehören.

Yepp - aufrechtgehender Altwelt-Trockennasen-Nacktaffe

Nun, ich gehe mal davon aus, dass nicht jeder sich die Bücher und die von Peter Singer angetan hat (lesen Abgeordnete überhaupt was anderes außer die Meinungsvorgaben der Fraktion?) und selbst dann kann es sein, dass sie damit nicht übereinstimmen.

Warten wir also ab, bis die Aufklärung 2.0 weiter schreitet oder es wird sich sowieso erledigen mit uns Dinosauriern von morgen.

Gruß

Stefan

Guten morgen,

Ich weiß, es ist eine etwas komische Frage, aber ich habe
mich bei Recherchen zu dem Thema häufiger gefragt, wie man
Menschen im Zusammenhang mit dem Tierschutzgesetz nicht als
Tiere ansehen kann.

warum sollte man das tun? Der Mensch wird vom Gesetz doch mindestens genauso weitgehend geschützt wie Tiere im Sinne des TierSchG. Das TierSchG ist doch nur ein Teil der Abgrenzung zwischen Tier und Sache und daher auf Menschen nicht anwendbar.

Gruß
Christian

Die von dir ausgemachte Sorglosigkeit des Gesetzgebers bei Verabschiedung des TSchG kann ich nicht erkennen. Es ist eben allen, jedenfalls allen Juristen, ganz klar, dass ein Mensch im Sinne dieses Gesetzes kein Tier ist und damit auch kein Wirbeltier. Was das Gesetz sagen wollte, wird allgemein auch so verstanden. Also alles richtig gemacht.