Warum gründet ein Einzelunternehmer eine GmbH?

Hallo liebe Juristinen und Juristen,
meine Frage bezieht sich auf den Geschäftsführer der LOPAVENT GmbH. Nach meinen Informationen ist jener nicht nur Geschäftsführer sondern auch alleiniger Gesellschafter der GmbH.

Zudem fand ich im Handelsregister folgende Zusatzinformation

„Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertretungsbefugnis ist in das Handelsregister eingetragen.“

Meine Frage lautet nun, warum gründet man als Einzelunternehmer eine GmbH, und inwiefern verändern sich die Regeln die für diese GmbH, wenn der Geschäftsführer vom § 181 BGB befreit wird?

Ich weiss zwar, dass zur Gründung einer GmbH keine Mindestpersonenzahl nötig ist, aber wenn die GmbH nur aus einer Person besteht,so kann diese seine Regeln doch selbst machen oder?

Danke für die Hilfe im vorraus.

Hallo Alex, §181 BGB regelt nur das Selbstkontrahierungsverbot, also dass man nicht mit sich selbst Verträge schliessen darf - also siich selbst z.B. als GF einstellen oder sein Gehalt erhöhen.
Dieses Verbot kann aber bei einer 1-Mann-Gmnh ausgeschlossen werden, wenn es wie bei Lopavent ja scheinbar geschehen im GmbH-Vertrag steht.
(Sonst wäre es ein Unding eine 1-Mann-Gmbh zu führen)

WARUM jemand eine 1-Mann-GmbH gründet kann verschiedene Ursachen haben - juristisch - also die Haftungsbegrenzumg auf das Stammkapital der GmbH,
steuerlich - alles was für die GmbH angeschafft wird, auch das Auto und der „Fernseher fürs Büro“ gelten als Betriebsausgaben (und reduzieren so den zu versteuernden Gewinn) oder einfach marketingtechnisch, weil GmbH seriöser klingt als „Konzertveranstalter Müller“.

Genaueres zu den einzelnen Aspekten sollten Dir aber studierte Steuerberater oder Juristen erläutern.