Hallo liebe Juristinen und Juristen,
meine Frage bezieht sich auf den Geschäftsführer der LOPAVENT GmbH. Nach meinen Informationen ist jener nicht nur Geschäftsführer sondern auch alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Zudem fand ich im Handelsregister folgende Zusatzinformation
„Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vertretungsbefugnis ist in das Handelsregister eingetragen.“
Meine Frage lautet nun, warum gründet man als Einzelunternehmer eine GmbH, und inwiefern verändern sich die Regeln die für diese GmbH, wenn der Geschäftsführer vom § 181 BGB befreit wird?
Ich weiss zwar, dass zur Gründung einer GmbH keine Mindestpersonenzahl nötig ist, aber wenn die GmbH nur aus einer Person besteht,so kann diese seine Regeln doch selbst machen oder?
Danke für die Hilfe im vorraus.