Hallo,
also nichts für ungut, aber Du verlangst hier unmögliches. Natürlich nimmt die Polizei so einen Hinweis auf und wird ihn insoweit vertraulich behandeln, dass für den Fall, dass nichts dran ist, die Sache still und heimlich einschlafen wird, ohne dass der Genannte jemals erfährt, dass er da mal in einen Anfangsverdacht geraten ist.
Wenn der Tipp aber gut ist, dann stellt man ggf. ziemlich schnell fest, dass dringender Tatverdacht besteht, und dann gebietet es nun mal das Gesetz (StPO), dass man den Betroffenen hierüber in Kenntnis setzt, damit er sich verteidigen kann. D.h. er hat dann z.B. das Recht sich einen Verteidiger zu nehmen, der vor einer Aussage ersteinmal Akteneinsicht beantragen kann, darf schweigen, eigene Anträge stellen, … Dies geht nun mal nicht, wenn man dem armen Tropf nicht sagt, dass man es für wahrscheinlich hält, dass man ihn bald wegen dieser oder jener Sache einsperren wird. D.h. sobald es notwendig wird, jemanden als Beschuldigten verantwortlich zu vernehmen ist Schluss mit der Vertraulichkeit dahingehend, dass derjenige nichts von dem ganzen Zirkus mitbekommt.
Eine andere Sache ist die Frage, ob dem Beschuldigten mitgeteilt werden darf, wer dafür gesorgt hat, dass er sich im Vernehmungszimmer wiederfindet. Hier muss man aber ganz klar sagen, dass (ebenfalls aus dem Rechtsstaatsprinzip des GG, verkörpert in der StPO folgend) alle Erkenntnisse der Polizei in der Akte dokumentiert werden müssen, und damit zumindest über den Anwalt einsehbar sind. Ausnahmen gibt es hier nur bei Gefahr für Leib und Leben unter extrem engen Bedingungen.
Also meiner Meinung nach viel Aufregung um nichts, wenn man die Sache mal etwas mit klarem Menschenverstand durchdenkt. Und schließlich sieht es ja auch wohl so aus, als ob der Hinweis richtig war und Du tatsächlich den richtigen ans Messer geliefert hast, was willst Du also mehr? Einen Polizisten, der nur im Verborgenen ermittelt und dir dann einige Zeit später mitteilt, dass Du wohl Recht hattest (ohne dass dem Täter etwas passiert)? Oder soll er vielleicht in Abwesenheit und ohne öffentliche Verhandlung verurteilt werden und dann gleich von der Straße weg in den Bau gehen? Glücklicherweise gibt es so etwas bei uns nicht (mehr).
Gruß vom Wiz
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