Warum hängt die Last am Turmdrehkran?

Konkretisiere die Frage:

Oft spät am Abend, beim Durchfahren der Neubaugebiete fällt mir auf, dass alle Turmdrehkräne, die nicht im Betrieb sind, eine Last am Hacken hängen haben.
Hängt ständig was! Betonmischer oder Kreissäge oder weiß der Kuckuck was.
Selbst am vergangenen Freitag, als die Sturmwarnmeldung raus kam – hing was.

Diebstahlschutz? Also damit die Geräte nicht geklaut werden? – Wohl kaum …
Gegengewicht? Also eine technische Notwendigkeit/Vorschrift? – Weiß auch nicht …

Bin auf Eure Antworten gespannt … :smile:

Danke im Voraus.

Hallo!

Diebstahlschutz? Also damit die Geräte nicht geklaut werden? –
Wohl kaum …

Doch, ich denke schon. Hab’ zumindest nie dran gezweifelt.

Jan

Würde denn so etwas die Unfall-Verhütungs-Vorschrift nicht verbieten?

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Halo,

Würde denn so etwas die Unfall-Verhütungs-Vorschrift nicht
verbieten?

Grund: Diebstahlschutz.
Ein Kran ist dafür vorgesehen, Lasten zu heben.
Die UVV verbietet nur, unter schwebende Lasten zu treten.

Gruß:
Manni

Hi Pegas,

Diebstahlschutz? Also damit die Geräte nicht geklaut werden? –
Wohl kaum …

wohl doch!
Glaub mir, alles! was nicht niet- und nagelfest ist oder irgendwo lagert, wo man nicht dran kommt, ist binnen Stunden geklaut.
Was sag ich Minuten.

Gandalf

Hallo !

Oben hängt meist nichts wertvolles. Nur schweres.
Damit der lange Ausleger stabiler hängt.

Wer etwas klauen will, dem gelingt es mit Links, den Kran in Betrieb zu nehmen. Das ist für eine Gang aus dem Osten kein Problem.
Für die ist es ein Klacks, den ganzen Kran mitzunehmen.

mfgConrad

Noch etwas dazu

Würde der Kranhaken mit Rolle gewichtslos am Kran hängen, könnte bei Wind der Draht aus der Führung und aus der Rolle springen. Mit Gewicht passiert das kaum.

Hallo Conrad

Würde der Kranhaken mit Rolle gewichtslos am Kran hängen,
könnte bei Wind der Draht aus der Führung und aus der Rolle
springen. Mit Gewicht passiert das kaum.

Wieder einmal hast Du vorher nicht überlegt.
Mest sind die aufgehängten Sachen wesentlich leicher als die hängende Flasche des Krans, das war nichts mit dem Gewicht.
Gruß
Rochus

Irrtum

Halo,

Würde denn so etwas die Unfall-Verhütungs-Vorschrift nicht
verbieten?

Grund: Diebstahlschutz.
Ein Kran ist dafür vorgesehen, Lasten zu heben.
Die UVV verbietet nur, unter schwebende Lasten zu treten.

Das ist ein großer Irrtum!
Unfallverhütungsvorschrift Krane BGV D 6 (vorher VBG 9)

„…bei Turmdrehkranen und bei Auslegerkranen, bei denen aus Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel ausgehängt und der Lasthaken hochgezogen, die Drehwerksbremse gelöst, bei Katzauslegern die Katze in Ruhestellung…“

Wie auch bereits geschrieben soll es dem Diebstahlschutz von Kreissägen, Betonmischmaschine etc. dienen. Der Haken bringt genügend Gewicht auf Seil und Rollen so das auch bei Sturm die Seile nicht von den Rollen springt.
Jeder der einen „Kranführerschein“ macht, bekommt in der Theorie beigebracht, wie die Last ohne Inbetriebnahme des Kranes abzulassen ist.

Gruß
Holger

2 Like

Hallo,

Würde der Kranhaken mit Rolle gewichtslos am Kran hängen,
könnte bei Wind der Draht aus der Führung und aus der Rolle
springen. Mit Gewicht passiert das kaum.

Da ein mir bekannter Bauunternehmer einen Kran an einer aus diversen Gründen noch nicht in Betrieb befindlichen Baustelle stehen hat, und da mangels weiterem Werkzeug sonst nichts von Interesse rumsteht, hängt da auch nichts am Haken. Und da er auch nichts extra hingeschafft hat, um damit angeblich den Kran schützen zu müssen, tippe ich mal darauf, dass es wohl nicht nötig ist.

Da er umgekehrt damals bei unserer Baustelle immer Leitern/Tischkreissäge oder Rüttelplatte dran hängen hatte, die er mangels Baucontainer nicht anderweitig unter Verschluss bringen konnte, liegt hingegen die Vermutung nahe, so Gelegenheitsdieben die Tour zu vermasseln (das man natürlich mit dem nötigen Aufwand trotzdem dran kommt, steht auf einem anderen Blatt).

Gruß vom Wiz

Halo,

Würde denn so etwas die Unfall-Verhütungs-Vorschrift nicht
verbieten?

Grund: Diebstahlschutz.
Ein Kran ist dafür vorgesehen, Lasten zu heben.
Die UVV verbietet nur, unter schwebende Lasten zu treten.

Hallo,

Das ist ein großer Irrtum!
Unfallverhütungsvorschrift Krane BGV D 6 (vorher VBG 9)

„…bei Turmdrehkranen und bei Auslegerkranen, bei denen aus
Gründen der Standsicherheit der Ausleger sich in den Wind
drehen muss, vor dem Verlassen des Steuerstandes
Lasten, Anschlag- oder Lastaufnahmemittel
ausgehängt
und der Lasthaken hochgezogen, die
Drehwerksbremse gelöst, bei Katzauslegern die Katze in
Ruhestellung…“

Danke für die Klarstellung. Von mir ein * für Deine Antwort.
Auffallend ist aber, dass wohl ca. 80% der Krane bei priv. Bauvorhaben immer etwas außerhalb der Betriebszeiten am Haken hängen haben.
Es wird dann wohl stete gegen die UVV verstoßen.
Gruß:
Manni

Auffallend ist aber, dass wohl ca. 80% der Krane bei priv.
Bauvorhaben immer etwas außerhalb der Betriebszeiten am Haken
hängen haben.
Es wird dann wohl stete gegen die UVV verstoßen.

Das ist richtig.
Darauf wurde auch gleich hingewiesen, wie ich den „Kranführerschein“ gemacht habe.

Gruß
Holger

Hallo Pegas

Ich bin praktischer Prüfer beim Ablegen von Prüfungen für Brückenkräne Portalkräne Lade- und Mobilkräne und Turmdrehkränen.
Für alle Krananlagen ohne Berücksichtigung ihrer Tragfähigkeit gilt:
Bei Betriebsunterbrechung (mit verlassen des Kranes) oder Betriebsende eines jeden Kranes ist der Haken oder die Hakenflasche von Lastmitteln Anschlagmitteln und Lasten frei zu machen und unter den Hubnotendschalter (also am oberen Ende des Hubweges) zu positionieren. Ein Verlassen eines jeden Kranes bei angehobener Last ist grundsätzlich verboten. Bei Betriebsunterbrechung ist die Last abzusetzen wenn der Kranführer im Bereich des Kranes bleibt. Die Fahrwerke von Portalkränen Brückenkränen und Turmdrehkränen sind bei Betriebsende grundsätzlich durch mechanische Verriegelung am Fahrwerk gegen verfahren durch Wind zu sichern, der Turmdrehkran ist in seinem Turmdrehwerk zusätzlich zu entriegeln, so dass sich der Ausleger nach dem Wind ausrichten kann (windfrei machen). Wenn bei einem TDK ein eingeschränktes Arbeitsfeld zB durch angrenzende Gebäude oder Freileitung vorliegt ist der Kran nach Herstellervorgabe am Boden durch in der Regel 2 Gewichte am Radius in schräger Abspannung gegen ausdrehen nach dem Wind zu sichern.
Das Anhängen von Lasten dient nur dem Diebstahlschutz es sind in der Regel Werkzeugkisten Mischmaschinen und Kreissägen. Der sogenannte „Pendler“ der bei Sturm dabei entstehen kann wirft einen Turmdrehkran ohne Probleme um.
Schon lange vor den Ostbanden hat der vermutlich deutschsprachige Häuslbauer auf den Baustellen geklaut, nämlich genau das was deshalb seit es TDKs gibt immer am Haken hängt.
Last am Haken bei auftreten eines Problems endet grundsätzlich vor Gericht, der Entzug des Kranscheines ist dabei noch das kleinste Übel. Ein 25m hoher Turmdrehkran der umstürzt schlägt irgendwo auf einer Fläche von ~2000 m² unkontrolliert ein. Dass er dabei in der Regel irgend etwas erwischt hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt. Das sollte man bedenken wenn man sich mit der Kreissäge am Haken ins Wochenende vertschüsst.

LG Lois

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