Warum heisst es POZ-System?

Hi!

Woher kommt das „Z“ in POZ-Symbol? Wo es doch um Point of Sale Transkationen geht? Also eigentlich POS-Symbol heissen müsste?!

Hallo,

Woher kommt das „Z“ in POZ-Symbol?

Point of sale ohne Z ahlungsgarantie.

Gruß,
Christian

Ahhhhhh! :smile:) Sehr gut :wink: Vielleicht weisst du auch noch, ob es noch üblich/öglich ist sich vom eigenen Konto Bargeld auszahlen zu lassen gegen Quittierung des Auszahlungsbelegs (also ohne BankCard). Oder muss man wenn man eine BankCard hat diese bei der auszahlung nutzen? Von der Postbank kenne ich jedenfalls keine Auszahlung mehr mit Beleg, geht immer mit Karte und PIN am Schalter.

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barabheben leicht gemacht
Hallöchen,

Ahhhhhh! :smile:) Sehr gut :wink: Vielleicht weisst du auch noch, ob
es noch üblich/öglich ist sich vom eigenen Konto Bargeld
auszahlen zu lassen gegen Quittierung des Auszahlungsbelegs
(also ohne BankCard).

keine Ahnung. Außer dem Steinbruch hier habe ich bestimmt seit 12 Jahren keine Bank mehr betreten. Wie das Geldabheben am Schalter heutzutage funktioniert, weiß jeder Schimpanse besser als ich.
In die Runde: Irgendwelche Schimpansen anwesend? :wink:

Grß,
Christian

Schimpansen unter uns
Hi,

also : es gibt die Zahlungssysteme POS/POZ/ELV mit verschiedenen Sicherheitsausprägungen für den Händler, wobei POS mit Geheimnummer und Zahlungsgarantie „bombensicher“ ist. Alle Systeme gemein haben, dass der Karteninhaber kein Bargeld zieht, sondern eine Ware kauft.

Beim Geldabheben kann man ja auch an x-beliebige Geldautomaten gehen, die Weiterbelastung erfolgt dann auch per Lastschrift, so sicher wie POS.

Jede Bank sieht es gern, wenn sie die vorhandenen Mitarbeiter dazu nutzen kann, Leistungen zu verkaufen, also Geld zu verdienen. Es ist für die Banken also völlig „out“, Auszahlungsbelege zu pinseln.
Wenn Du partout Kohle haben willst und keine ec-Karte hast (oder nicht dabei hast), kann Deine Bank Dir auch eine Barauszahlung von Deinem Konto machen. Da wird dann separat Unterschrift, ggf. Legitimation und Disposition geprüft. Uneingeschränkt geht das nur bei der kontoführenden Filiale, bei anderen Filialen gibt es u.U. Einschränkungen. Bei anderen Banken geht ohne ec-Karte gunnix. Das liegt einfach daran, dass Die Dich, Deine Legitimation und Deine Bonität nicht kennen.

Gruss Hans-Jürgen
***

AHA! Also wen ich richtig verstehe ist die (kontoführende) Bank dazu verpflichtet, mir Bargeld auszuzahlen, wenn ich mich nur korrekt ausweisen kann, aber keine BankCard dabei habe. Sie machen es nur nicht gerne? Korrekt?

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AHA! Also wen ich richtig verstehe ist die (kontoführende)
Bank dazu verpflichtet, mir Bargeld auszuzahlen, wenn ich mich
nur korrekt ausweisen kann, aber keine BankCard dabei habe.
Sie machen es nur nicht gerne? Korrekt?

Wenn man noch unterstellt, dass Du genug Guthaben bzw. Kreditlinie hast, ja. Die Banken müssen Dir (unter den genannten Voraussetzungen) jeden gewünschten Betrag auszahlen, also z.B. auch völlig krumme Beträge.

Aber, wie gesagt, Sympathiepunkte gewinnst Du damit nicht. Und wenn Du das ein paarmal machst, kann es Dir passieren, dass Dir das Konto gekündigt wird. Ja, die dürfen das.

Gruss Hans-Jürgen
***

Verbotene Geschäfte
Hallo Hans-Jürgen,

Wenn man noch unterstellt, dass Du genug Guthaben bzw.
Kreditlinie hast, ja. Die Banken müssen Dir (unter den
genannten Voraussetzungen) jeden gewünschten Betrag auszahlen,
also z.B. auch völlig krumme Beträge.

an dieser Stelle ein kleines Anekdötchen. Als ich mich vor elf Jahren (bin ich alt…) auf meine Prüfung vorbereitete, stieß ich auf § 3 Nr. KWG (Kreditwesengesetz):

Verboten sind
[…]

  1. der Betrieb des Kreditgeschäftes oder des Einlagengeschäftes, wenn es durch Vereinbarung oder geschäftliche Gepflogenheit ausgeschlossen oder erheblich erschwert ist, über den Kreditbetrag oder die Einlagen durch Barabhebung zu verfügen.

Ich war damals Kunde bei der damaligen Quelle-Bank, bei der damals Verfügungen über Guthaben nur per Überweisung auf das angegebene Referenzkonto (bei einer anderen Bank) möglich waren.

Ich habe dann bei der Quelle-Bank angerufen und mich nach Möglichkeiten erkundigt, bar und direkt über Guthaben zu verfügen. Man teilte mir mit, daß derartige Verfügungen nicht möglich seien, was später von der Vorgesetzten der Hotlinerin bestätigt wurde.

Ich habe daraufhin beim damaligen BAK (Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, heute Bafin) durchgefragt und landete letztlich bei einem Herren, der ohrenscheinlich erfreut war, mal wieder mit der Quelle-Bank zu tun zu haben. Er versprach mir, sich darum zu kümmern.

Obwohl ich nicht daran geglaubt hatte, hatte er sich wirklich gekümmert. Keine 20 Minuten nach dem Telephonat mit dem BAK klingelte das Telephon und es meldete sich einer der Geschäftsführer der Quelle-Bank. Dieser erklärte mir, daß das alles nur ein Mißverständnis gewesen sei und selbstverständlich Barabhebungen möglich wäre und zwar bei einer Partnerbank, die unter der Verwaltung der Quelle-Bank residierte.

Mitunter kann es sich also durchaus lohnen, einer Sache etwas intensiver nachzugehen.

Gruß,
Christian