Warum ist das Aufzeichnen von Telefongesprächen, ohne Wissen des Gesprächspartners, nicht erlaubt?
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Und wie lautet die Antwort auf die Frage?
Und wie lautet die Antwort auf die Frage?
Deshalb
Findest du das irgendwie lustig, oder glaubst du wirklich, dass die Frage so gemeint ist?
Ich habe die Frage so verstanden, dass die rechtliche Grundlage gewünscht war.
Ich bin mir fast sicher, dass meine Antwort vermutlich unvollständig war, aber zumindest EINE Grundlage sehe ich dort.
Stehe ich gerade auf den Schlauch?
Ich verstehe nicht so ganz, worauf Du hinaus willst.
Gruß
Guido
Na, ich will mich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, am Ende irre ich noch, und du liegst richtig…
Ich verstehe die Frage so: Wieso hat der Gesetzgeber die heimliche Aufnahme des gesprochenen Wortes unter Strafe gestellt?
Darauf lautet die Antwort dann, dass die Delikte im 15. Abschnitt des StGB, auch § 201, vor Eingriffen in die Privat- oder Intimsphäre schützen sollen. (LPK-StGB, Vorbemerkung zu den §§ 201-206 Rn. 1) Das ist nicht ganz so selbstverständlich, denn § 353 b StGB z.B. schützt vornehmtlich das öffentliche Interesse.
Na, ich will mich mal nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, am
Ende irre ich noch, und du liegst richtig…
Du, ich beanspruche alles Andere als die allherrschende alleinige Antworthoheit - dafür ist das viel zu wenig meine Baustelle.
Das ist nicht ganz so
selbstverständlich, denn § 353 b StGB z.B. schützt
vornehmtlich das öffentliche Interesse.
Ist doch wunderbar - wie gesagt: Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich nur einen Teil der Antwort gab. Dafür wird hier ja diskutiert 
Guts Nächtle