Warum ist BGB über die zeit unverändert geblieben?

Hallo, mich beschäftigt die frage seit einiger zeit und ich komme auf keinen Nenner:
Was sind die Gründe dafür, dass das während der Kaiserzeit (Monarchie) geschaffene BGB auch unter gänzlich anderen politischen Rahmenbedingungen (Weimarer Republik, „Drittes Reich“, BRD) im Wesentlichen unverändert geblieben ist?

Lieber Felix,

Ich kann dir insofern Antworten , wie viel ich weiß,

Also laut meinen Informationen zu folgen sind die Grundsätze des BGB nicht verändert worden weil das System und die Paragraphen einem Standart entsprechende für Deutschland entsprechen sind.

Zudem wäre es viel zu anstrengend und unbedingt diesen Aufwand nachzugehen

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen :smile:

vielen dank, du hast mir sehr weitergeholfen

Bitte sehr immer wieder gerne :smile:

vielen dank, du hast mir sehr weitergeholfen

Hallo, das BGB als solches hat sich bewährt und es leichter ein Wekr zu ändern und anzupassen als etwas komplett neues zu erschaffen. Gruß

also im Ö recht ist das genauso und es soll damit die stabilität und kontinuität des rechts untermauert werden…also nicht bei jedem regerungswechsel oder wechsel der staatsform eine umänderung… ausser natürlich damals unter der nazi-zeit… klarerweise sind sehr viele § komplett veraltet aber rechtswissenschafter meinen dass auch das nur eine auslegungs bzw interpretation des jeweilegen § bedarf…
in der anzahl der gesetze ist eine anpassung an die heutige zeit auch ein extremer arbeitsaufwand für die jeweilige regierung… und gerne zuviel arbeieten wollen sie ja letztendlich auch nicht die politiker im allgemeinen…teilweise geht die rechtssprechung ja auf noch ältere texte zurück eben wie das römische recht…
fakt ist - es wäre dringend notwendig- in der praxis schaut halt immer alles dann anders aus

lg tibia

dankö, hat mir sehr weiter geholfen :smiley:

moin,
Vielleicht kann man die Frage ein wenig detaillierter stellen? das Ziel des BGB ist es ja schliesslich ein umfassendes,erschöpfendes Gesetzeswerk zu errichten,das jede Rechtsfrage beantwortet.Es wurde halt zu Kaiserzeit eine erste Gesetzesbasis geschaffen und darauf immer weiter aufgebaut.Und da es sich bewährt hat gabs auch kein Grund zur wesentlichen Abänderung.

mfg
Kaisen

Hi Felix,
das BGB ist schon damals im Sinne des aufstrebenden Bürgertums in Dtl. entstanden und spiegelte die bürgerlichen Vorstellungen von Recht und Ordnung wieder, an denen sich nicht so viel geändert hat. Vieles stammt sogar schon aus dem alten römischen Recht.
In der Weimarer Republik und im 3. Reich hat es nicht so gut funktioniert, wie man denken sollte. Sieh Dir ruhig mal den Artikel bei Wiki an, der ist nicht schlecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerliches_Gesetzbuch

Letztendlich sind die Politiker auch zu faul gewesen, was modernes zu machen und haben das BGB halt nur „passend gemacht“ und durch unzählige Einzelgesetze verkompliziert. Ansätze gab es lediglich in der DDR mit dem „Zivilgesetzbuch“, dass in vielen Passagen noch immer von einigen aktuellen Juristen beneidet wird.

Durch immer neue gerichtliche Entscheidungen aendert sich die Auslegung des BGB fortlaufend, i.e. auch wenn der eigentliche Gesetzestext vordergruendig nicht geaendert ist, hat sich die Rechtslage geaendert.

Gruesse,
femalecentury