Warum ist ein unberisteter Mietvertrag

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

da hab ich keine Ahnung weshalb ein unbefristeter Mietvertrafg für alle gut sein soll.

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Hallo,

Weil dann keiner an eine Frist gebunden ist und der Mieter ausziehen kann, wann er möchte

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Das kann man so nicht sagen. Das ist von Fall zu Fall verschieden.

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Hallo und Guten Morgen,

zur Frage eines „unbefristeten“ Mietvertrages ist mal folgendes zu klären:

Der befristete (Wohnugs) - mietvertrag bindet die beteiligten für eine bestimmte Zeit aneinander. Es wird da noch unterschieden, ob er sich ggfls. automatisch verlängert oder nach Zeitablauf automatisch endet.

Sinnvoll kann das sein wenn für eine bestimmte Zeit z.B Studium die Wohnung benötigt wird.

Für den Vermieter gilt dann auch, dass ein vorzeitiger mieterwechsel (fast) ausgeschlossen ist.

Für den Vermieter kann der befristete Mietvertrag auch sinnvoll sein, weil mit Ablauf des Vertrages z.b umfangreiche Modernisirungsmassnahmen durchgeführt werden sollen.

Für den unbefristeten Wohnungsmietvertrag gilt, dass der Mieter spätetens am 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats den Vertrag kündigen kann - grundsätzlich ohne Angabe von Gründen.
Achtung, bei langer Mietvertragslaufzeit kann sich die Frist verlängern.

Frü den vermieter gilt das gleiche wie für den Mieter, jedoch mit der fundamentalen Einschränkung, dass er trifftige Gründe angeben und ggfls nachweisen muss, warum er die Auflösung des Vertrages begehrt. Gründe können nur sein entweder vertragswidriges Verhalten des Mieters - Miete nicht gezahlt, Radau im Haus, Wohnung vermüllt, unberechtigt unverträgliche Untervermietunr, zweckentfremdung pp - oder , wenn der Vermieter Eigenbedarf nachwiesbar erklärt.

Im Klartext heisst es, dass der vermieter fast garnicht kündigen kann, wenn der Mieter sich nichts schwerwiegendes zuschulden kommen lässt.

Im Prinziep ist das auch sinnvoll, erschwert aber erheblich die - auch im Interesse der mieter liegende - Räumung einer Wohnung von Schaoten / Mietnomaden etc.

Fazit: für Mieter ist es die meistens beste Lösung, für Vermieter weniger, denn wenn es Stress gibt, dann braucht der vermieter - hauptsächlich wegen der unerträglichen Trägheit der deutschen Gerichte - einen langen Atem.

Vermietern und den in der Regel vernünftigen Mietern wäre eher geholfen, wenn vertragswidrig sich verhaltende „Nachbarn“ unverzüglich aus der Wohnung entfernt werden könnten, z.B. bei Mietrückstand. An der Tankstelle z.B. muss auch bezahlt werden, ansonsten erhält man keine Ware.

Falls noch Fragen sind, bitte melden, vielleicht etwas ausführlicher.

Gruss

Manfred Lerchen Köln [email protected]

Hallo!

Gute Frage…

Den einzigen Vorteil, den ich im unbefristeten Mietvertrag sehe, ist dass er jederzeit kündbar ist und das grundsätzlich von beiden Seiten (für Vermieter ist das ja immer etwas schwieriger).

Meines Erachtens ist es schwierig in dem Bereich von „am sinnvollsten“ zu sprechen. Das ist alles eine Frage des Geschmacks…

LG

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

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Guten Tag,

für den Mieter bedeutet das, dass er nicht gebunden ist.
Er kann so lange mieten, wie er möchte und - unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen - kündigen, wenn sich seine Pläne ändern. Hätte der Mieter z.B. einen 3 Jahres Vertrag und er muss nach 1 Jahr wegen des Jobs umziehen, ist eine Beendigung beim befristeten Vertrag nicht ohne weiteres möglich.
für den Vermieter ist das kein großer Unterschied. Wenn der Mieter nach Ablauf der Frist verlängern möchte, wird er es kaum verhindern können. Wenn der Vermieter kündigen will, braucht er ohnedies einen Grund. So bleiben ihm wenigstens die gesetzlichen Möglichkeiten zur ordentlichen Kündigung, beispielswesie wegen Eigenbedarf. Die wären während der Befristung auch ausgeschlossen.
Schönen Tag noch

Hallo,
ein Mietvertrag wird grundsätzlich immer mit allen beteiligten Mietern geschlossen.
Andi31

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Ka
in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Hallo!
Für den Mieter wegen der günstigen Kündigungsfristen und weil er aus dem Vertrag heraus kann, ohne für den Rest einer vereinbarten Mietzeit Schadensersatz zu zahlen. Für den Vermieter will mir gerade kein Vorteil einfallen. Der hat natürlich ein Interesse an einer langfristigen Vermietung und eventuell daran, nach der vereinbarten Mietzeit die Wohnung wieder selbst zu nutzen.

Gruß

Ralf

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Hallo,

der unbefristete Mietvertrag über Wohnraum kann z.B. vom Vermieter nur gekündigt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, § 573 BGB. Das schützt den Mieter. Der Mieter kann sich darauf verlassen, dass er über einen längeren Zeitraum in der Wohnung wohnen darf.
Der Vermieter wiederum hat für lange Zeit einen Mieter, was ihm wirtschaftliche Planungssicherheit verschafft.
Außerdem spart man sich die Schriftform, die bei befristeten Verträgen mit Dauer von mehr als einem Jahr erforderlich ist, § 550 S. 1 BGB.
Mehr Vorteile eines unbefristeten Mietvertrags kann ich dir aber leider nicht nennen.

das ist eine rhetorische frage.

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)

Das kommt ganz auf das Verhältnis der Parteien an…

in der Regel für ALLE Beteiligten am sinnvollsten???

Danke im Voraus :smile:)