Hallo Sebastian,
Tja, da wären wir wieder mal beim Thema „Zwangsarbeit“. Kann
man einen Strafgefangenen zwingen, für seinen Lebensunterhalt
in Form von Arbeit (zumindest zum Teil) selbst aufzukommen?
Was macht man, wenn er sich weigert?
Ich meine er dürfte sich nicht weigern dürfen…man kann sich ja auch nicht weigern, ins Gefängnis zu gehen.
Ist die Kostenfrage überhaupt relevant bei der Entscheidung
„Hack ab“ oder „lebenslang einsperren“?
Nein, das nicht…es war nur so ein Gedankengang.
Letztenendes gehören die Kosten einfach zu denen, die in einer
zivilisierten Gesellschaft zwangsläufig anfallen und von
dieser getragen werden müssen. Zur Zivilisiertheit gehört nun
mal, dass man Straftäter nicht einfach durch Hinrichten
„entsorgt“, also muss die Allgemeinheit wohl auch die Kosten
dieser Menschlichkeit tragen, soweit sie nicht durch
entsprechende Massnahmen (Arbeit) zu decken sind.
Ich empfinde das ein klein wenig anders…möglicherweise ist das im Knast sitzen für den ein oder anderen schon Strafe genug…wenn ich mir aber überlege, daß ich einen Teil dieses Aufenthalts mitbezahle unter Umständen für jemanden, der dann doch irgendwann als „geheilt“ entlassen wird, und dann doch rückfällig wird…wirds mir echt schlecht.
Wenn wir anfangen, bei der Beurteilung humaner Fragen mit den
Kosten zu argumentieren, Vorsicht! , dann ist es nicht
mehr weit bis zu der Überlegung, ob man schwerstbehinderte
erkrankte Kinder überhaupt retten sollte.
Früher dachte ich auch so…seit eine Freundin von mir aber ein Kind hat, das weder sitzen noch laufen, nicht den Kopf heben kann, blind ist, nicht sprechen kann, über Magensonde durch den Nabel ernährt wird, weil nicht mal der Schluckreflex funktioniert und mehr Zeit in irgendwelchen Krankenhäusern verbringt, und dabie dem Tod oft näher als dem Leben ist, frage ich mich wirklich, ob das sinnvoll ist.
Ich weiß, der
Unterschied liegt darin, dass diese Kinder kein Unrecht getan
haben. Wenn aber ein Sexualtäter sich wirklich nicht unter
Kotrolle hat und gar selbst nach Kastration strebt, um den
Zwang zu seinen Taten loszuwerden, dann hat er ggf. nicht
schuldhaft gehandelt, man kann ihm dann also keinen Vorwurf
machen, und damit steht er (fast) auf einer Stufe mit den
genannten Kindern.
Wenn man das aber als Argument für den Täter nimmt, kann fast jeder dieser Täter sagen, er sei zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen sei.
Das Ganze ist ein extrem schwieriges Thema, und wie bei allen
solchen Themen gehören zu den Hauptfragen: „Wo will man die
Grenze ziehen?“ und „Werden sich die Grenzen verschieben (und
wenn ja, wohin), wenn der Anfang erst einmal gemacht ist?“
Je mehr ich mir darüber Gedanken mache, desto schwieriger wird es, da gebe ich Dir vollkommen recht. Und Grenzen zu setzen ist gewiss nicht einfach, vor allem dann nicht, wenn man nicht weiß wohin sie sich verschieben wird.So wie es jetzt ist, ist es aber auch nicht das Gelbe vom Ei. Das ist aber in anderen Bereichen des Rechtswesens nicht anders.
Grüße Maja