Warum ist es nicht möglich

… Kinderschänder, deren Tat mittels DNA-Test bewiesen wurde, zu kastrieren?
Ich mein damit - komplett!
Schniedel mit Familienjuwelen abschneiden, Schlauch zum Pinkeln dran!!!

Ich kann und werd es nicht verstehen, dass Menschen, die so etwas Krankes verbrechen, immer mit so lächerlichen Strafen davonkommen!

Es ist doch so, dass man für Steuerhinterziehung viel härter bestraft wird, als für Kindesmissbrauch!

Wenn ich lese, dass ein Vater, der seine Kinder jahrelang (!!!) missbraucht hat, 1 Jahr bekommt oder ein anderer Kinderschänder grad mal 2 Jahre oder so, dann kann ich das absolut nicht nachvollziehen!
Das ist für mich dasselbe wie Mord !!!
Das ist das Schlimmste, das jemand überhaupt tun kann!

Erklärts mir bitte

Ciao, Sascha

Bringt nix
Hi Alexander

  1. Die Kastration führt nicht zu einer geringeren Gefährdung. denn: das alles spielt sich meist im Kopf ab. Es wirkt auch nicht abschreckend. Sexuelle Belästigung/ Notzucht usw ist bei weitem nicht nur die Penetration des Opfers.

  2. Sexuelle nötigung im familienkreis lässt sich nur schwer mittels DNA-test beweisen. meist liegen die Taten lange zurück, material an inkriminierender Stelle existiert nicht mehr.

  3. Bei der Strafbemessung kann man manchmal wirklich nur den Kopf schütteln. Allerdings müssen auch die Umstände der Taten berücksichtigt werden.

  4. Zwangskastration ist nicht gestattet, da stehen Grundgesetzliche Regelungen dagegen. Und warum eine Maßnahme mit zweifelhaftem Wert durchführen…

Gruß
Mike

Auf Discovery Channel oder BBC oder so wurden mal zwanghafte Sexualverbrecher gezeigt, die im Rahmen einer Therapie, von sich aus, einer Kastration zugestimmt haben. Chemisch oder richtig - ‚Klöten ab‘. Das waren Männer, die schon lange Therapie machten und selbst unter ihren Neigungen zu Sex mit Kindern und zu gewalttätigem Sex litten. Die Interviewten empfanden die Kastration als befreiend, da ihre Libido sich fast auf Null reduzierte. Stell Dir einen Mann ohne Testosteron vor … Sie empfanden den Drang nach Sex mit maximaler Intensität (also mit jemand Hilflosem und mit Gewalt) nicht mehr.

Erzwungene Kastrationen aber, da gehen wir einig, sind nicht praktizierbar.

Gruss vom dokusüchtigen
Schorsch

  1. Bei der Strafbemessung kann man manchmal wirklich nur den
    Kopf schütteln. Allerdings müssen auch die Umstände der Taten
    berücksichtigt werden.

Ja klar. Für Hinterziehung von 500 € Steuern werden bei der Straffestsetzung auch keine Umstände berücksichtigt, wenn du mit einem Bier zuviel Auto fährst, auch nicht.

Hallo Sascha,

… Kinderschänder, deren Tat mittels DNA-Test bewiesen wurde,
zu kastrieren?
Ich mein damit - komplett!
Schniedel mit Familienjuwelen abschneiden, Schlauch zum
Pinkeln dran!!!

Das ginge dann doch zu weit… da steht das Grundgesetz dagegen

Ich kann und werd es nicht verstehen, dass Menschen, die so
etwas Krankes verbrechen, immer mit so lächerlichen Strafen
davonkommen!

Es ist doch so, dass man für Steuerhinterziehung viel härter
bestraft wird, als für Kindesmissbrauch!

Wenn ich lese, dass ein Vater, der seine Kinder jahrelang
(!!!) missbraucht hat, 1 Jahr bekommt oder ein anderer
Kinderschänder grad mal 2 Jahre oder so, dann kann ich das
absolut nicht nachvollziehen!

Das kann ich wiederum nachvollziehen.
Ein Ausschöpfen des gegebenen Strafrahmens wäre durchaus angebracht. Da kann ich deine Gefühle durchaus nachvollziehen.

Gruß Ivo

Hallo zusammen,

mit Zwangskastrationen stellen wir uns auf eine Stufe mit Unrechtsstaaten, in denen Dieben die Hand abgehackt wird etc. (wer das mal auf Video gesehen hat, vergisst es nicht so schnell wieder).

Aber dass immer wieder Gutachter meinen, einen Gewalt-Sexual-Täter als „geheilt“ und „mit günstiger Sozialprognose“ und „geringer Rückfallgefahr“ wieder auf die Menschheit loslassen zu können, kann ich nicht im Geringsten nachvollziehen. Die Zunft der Psychater, Psychologen etc. müsste doch langsam kapiert haben, dass solche Aussagen reine Spekulation sind und man es nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilen kann, ob jemand noch gefährlich ist oder nicht, also muss doch das Schutzinteresse möglicher zukünftiger Opfer vorgehen. Solche Täter dürften einfach NIE MEHR irgendwohin gelassen werden, wo sie ein weiteres Sexualverbrechen begehen können.

Es würde mich mal interessieren, wie solche Gutachter gutachten würden, wenn der Täter nach seiner Freilassung grundsätzlich immer in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer Kinder leben würde und sich damit das Risiko einer Fehleinschätzung direkt auf ihren eigenen persönlichen Lebensbereich beziehen würde. Ich bin mir sicher, dass man da viel vorsichtiger und pessimistischer wäre.

Das Problem ist m.E. nicht das geltende Recht, sondern die in der praktischen Anwendung dieses Rechts derzeit vorherrschenden Prioritäten.

Grüße
Sebastian

Armer Täter hatte es in der Kindheit so schwer…
Hi,

Aber dass immer wieder Gutachter meinen, einen
Gewalt-Sexual-Täter als „geheilt“ und „mit günstiger
Sozialprognose“ und „geringer Rückfallgefahr“ wieder auf die
Menschheit loslassen zu können, kann ich nicht im Geringsten
nachvollziehen.

Ich auch nicht…die kriegen am Ende nur erzählt, was sie hören wollen…und glauben das auch noch…

Die Zunft der Psychater, Psychologen etc.

müsste doch langsam kapiert haben, dass solche Aussagen reine
Spekulation sind und man es nicht mit der erforderlichen
Sicherheit beurteilen kann, ob jemand noch gefährlich ist oder
nicht, also muss doch das Schutzinteresse möglicher
zukünftiger Opfer vorgehen.

Das Problem ist, daß wohl die meisten Täter überhaupt psychologischen Beistand bekommen…bei anderen Strafdelikten ist dies sicher nicht der Fall…aber nein…die Jugend des armen Sünders muß ja beleuchtet werden…

Solche Täter dürften einfach NIE
MEHR irgendwohin gelassen werden, wo sie ein weiteres
Sexualverbrechen begehen können.

Das Dumme ist nur, Kinderschänder sind auch unter Schwerverbrechern die absolut unterste Schublade, und dementsprechend würden sie auch im normalen Vollzug behandelt…und logischerweise will da keiner hin, deshalb…der Psychologe wird schon was finden…

Es würde mich mal interessieren, wie solche Gutachter
gutachten würden, wenn der Täter nach seiner Freilassung
grundsätzlich immer in unmittelbarer Nachbarschaft ihrer
Kinder leben würde und sich damit das Risiko einer
Fehleinschätzung direkt auf ihren eigenen persönlichen
Lebensbereich beziehen würde. Ich bin mir sicher, dass man da
viel vorsichtiger und pessimistischer wäre.

Ziemlich sicher sogar…

Das Problem ist m.E. nicht das geltende Recht, sondern die in
der praktischen Anwendung dieses Rechts derzeit
vorherrschenden Prioritäten.

Das fängt ja schon mit Vergewaltigung bei Frauen an…hat sie sich gewehrt und wurde sie getötet, weil sie sich zur Wehr setzte…oder wehrte sie sich nicht um ihr Leben zu schützen…war es am Ende vor Gericht keine Vergewaltigung, WEIL sie sich nicht gewehrt hat…

Entschuldigung, aber dann finde ich die barbarischen „Hack ab“ Methoden fast noch angebrachter, als die Logik in unserem vermeintlich zivilisierten Rechtsstaat…

Gruß Maja

Hai,

Das fängt ja schon mit Vergewaltigung bei Frauen an…hat sie
sich gewehrt und wurde sie getötet, weil sie sich zur Wehr
setzte…oder wehrte sie sich nicht um ihr Leben zu
schützen…war es am Ende vor Gericht keine Vergewaltigung,
WEIL sie sich nicht gewehrt hat…

Tja, das ist auch ein sehr finsteres Kapitel …

Entschuldigung, aber dann finde ich die barbarischen „Hack ab“
Methoden fast noch angebrachter, als die Logik in unserem
vermeintlich zivilisierten Rechtsstaat…

Das Problem wäre dabei: Wo zieht man die Grenze? Bei welchen Taten „Hack ab“ und bei welchen nicht? Wenn man das anfängt, verlässt man im Laufe der Zeit die Zivilisation.

Es würde doch schon reichen, wenn solche Täter wirklich für den Rest ihres Lebens eingesperrt wären. Dabei geht es mir weniger um Rache, als um die Sicherheit potentieller künftiger Opfer.

Grüße
Sebastian

1 „Gefällt mir“

weil sexueller Mißbrauch nicht beschränkt ist auf das Einführen eines erigierten Genitales in eine Körperöffnung.

Frage: Was würdest Du eigentlich für weibliche Täter fordern? „Schwanz ab!“?

viele Grüße,

Oliver

… Kinderschänder, deren Tat mittels DNA-Test bewiesen wurde,
zu kastrieren?
Ich mein damit - komplett!
Schniedel mit Familienjuwelen abschneiden, Schlauch zum
Pinkeln dran!!!

Hallo Sascha,

mit ähnlicher Begründung und Zahn-um-Zahn-Mentalität gibt es anderweitig Blutrache und werden Dieben die Hände angehackt. Weil aber alle Taten letztlich Taten des Kopfes sind, müßtest Du konsequenterweise Entfernung desselben verlangen. Aus guten Gründen bestimmt aber unsere Verfassung, daß niemand darüber zu befinden hat, welches Körperteil ein Mensch behalten darf und welches nicht.

Mit Strafandrohungen lassen sich Straftaten nicht verhindern. Damit erübrigt sich manche Diskussion, selbst wenn den Diskutanten Begriffe wie Ethik und Rechtsordnung fremd sein sollten. Dann muß die Verhinderung der Wiederholungstat herhalten. Mit Schniedel-ab wird nur das Werkzeug beseitigt. Die Gefahr durch eine kranke Steuerung mit z. B. Freude an der Erniedrigung oder der Angst eines schwächeren Menschen besteht weiter.

Weil wir gerade bei kranker Steuerung sind: Der Forderung nach drakonischen Körperstrafen liegen vermutlich sehr ähnliche Persönlichkeitsdefizite und Gemütsdefekte zugrunde wie den unmenschlich zu betrafenden Taten.

Gruß
Wolfgang

Schade, daß ich nur ein Sternchen geben kann…
…denn das Posting bringt die Sache auf den Punkt!
Mir ist es mittlerweile zu blöde auf solche (provokativen) Äußerungen zu antworten und ich bewundere jeden, der dazu die Nerven aufbringt.

Gruß Stefan

1 „Gefällt mir“

Hallo Sascha,

mit ähnlicher Begründung und Zahn-um-Zahn-Mentalität gibt es
anderweitig Blutrache und werden Dieben die Hände angehackt.
Weil aber alle Taten letztlich Taten des Kopfes sind, müßtest
Du konsequenterweise Entfernung desselben verlangen. Aus guten
Gründen bestimmt aber unsere Verfassung, daß niemand darüber
zu befinden hat, welches Körperteil ein Mensch behalten darf
und welches nicht.

Hallo Wolfgang,

soweit stimme ich ich Dir zu. Ich möchte hier nur einen neuen Aspekt einbringen.

Ich kann mich oder mein Kind ja nur schützen, wenn ich um das Bestehen der Gefahr weiß. Also: Aufklärung. Sowohl in sexueller Hinsicht wie in krimineller. Kinder sollten wissen, wozu Erwachsene fähig sind. Das ist die eine Seite der Vorbeugung.

Und die andere Seite?
Ich kann mich nur ausreichend schützen, wenn ich weiß was los ist. Mit anderen Worten: Die Namen der Täter müssten bekannt gegeben werden. Das Verbietet aber der Täterschutz. Das Opfer wird bloßgestellt, der Täter agiert in der Anonymität weiter, natürlich mit Hilfe der Psychologen und unserer rechtsstaatlichen Gesetze.

Sollten die Täter namentlich genannt werden wie z. B. in den USA oder in England?

Gruß Norbert

Never!

Sollten die Täter namentlich genannt werden wie z. B. in den
USA oder in England?

Das halte ich für einen der größten Fehler den diese Staaten machen können.
Warum exekutieren sie die Täter nicht gleich??? (Zumindest in den USA wäre das denkbar)
Das ist für mich ein Aufruf zur Lynchjustiz und damit genauso ein Unrecht! Für mich fast schon die Anstiftung zu einer Straftat.
Wo sollen die entlassenen denn hin? In die Antarktis?

Wäre es nicht sinnvoller, den Kindern nochmals klar zu machen, dass man nicht mit Fremden Menschen mitgeht???
Dazuhin kommt, dass die meisten Missbrauchsfälle innerhal einer Familie (Verwandschaft) vorkommen.
Die Fälle in denen es zu fernsehsenderübergreifenden Gewalttaten kommt sind trotz aller vermittelten Bilder nicht mehr geworden.

Gruß Ivo

1 „Gefällt mir“

Wäre es nicht sinnvoller, den Kindern nochmals klar zu machen,
dass man nicht mit Fremden Menschen mitgeht???
Dazuhin kommt, dass die meisten Missbrauchsfälle innerhal
einer Familie (Verwandschaft) vorkommen.

Gruß Ivo

Hi Ivo,

du sagst es und widersprichst dir selbst. Zwangsläufig. Das Problem sind nämlich nicht die fremden Männer (es gibt auch fremde Frauen), sondern es sind guten Onkels innerhalb der Familie, der nette Nachbar mit seinem Hündchen, der Lehrer, der Trainer in der Damenhandballmannschaft usw. Das ist das Problem. Die meisten Missbräuche geschehen doch nur durch solche Vertrauenspersonen. Erklär einem Kind, dass es einer Vertrauensperson nicht vertrauen darf!

Gruß Norbert

Aufklärung gut und schön…
…aber was tun gegen Vergewaltiger???

Mir geht es mit meinem Ruf nach „schniedel ab“ nicht um eine harte Strafe, sondern vielmehr darum, den Tätern ihre Waffe zu nehmen.
Durch das Abschnneiden der Hoden wär dann auch die Testosteron-Produktion eingestellt, und damit der sexuelle Trieb weg.

Außerdem würd ich die unbedingt psychologisch betreuen lassen.
Das muss doch gehen, oder?

Ciao, Sascha

1 „Gefällt mir“

Was ist jetzt die härtere Strafe?
Lebenslänglich oder Schniedel ab?

Und nur weil wir „Westler“ behaupten, dass lebenslänglich einsperren „human“ ist, ist das so???

Naja, ich versteh aber, was du meinst!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aufklärung
Hallo Norbert!

Problem sind nämlich nicht die fremden Männer (es gibt auch
fremde Frauen)

Warum setzt du das in Klammern?

sondern es sind guten Onkels innerhalb der
Familie, der nette Nachbar mit seinem Hündchen, der Lehrer,
der Trainer in der Damenhandballmannschaft usw. Das ist das
Problem. Die meisten Missbräuche geschehen doch nur durch
solche Vertrauenspersonen.

Ich denke es ist sehr wichtig (obwohl ich den Fehler selbst auch immer wieder mache) sich klar zu machen, dass es eben nicht nur die beispielhaft aufgezählte Gruppe von Männern ist, sondern dass es ebensogut auch die nette Nachbarin mit ihrem Kätzchen, die Kindergärnterin, die Klavierlehrerin, die Mutter oder auch die Klassenkameraden sein können.

Jeder Mensch ist grundsätzlich in der Lage sexuelle Gewalt auszuüben. Und wo wir gerade bei Kinderschändern sind - auch Kinder selbst können sexuelle Gewalt gegenüber Gleichaltrigen ausüben, auch wenn sie selbst dabei vielleicht gar kein sexuelles Empfinden haben.

Erklär einem Kind, dass es einer
Vertrauensperson nicht vertrauen darf!

Das ist nahe dran, aber vielleicht etwas unglücklich formuliert.
Ich denke man sollte Kindern beibringen, dass sexuelle Gewalt - genau wie Gewalt ganz allgemein - grundsätzlich von jedem Menschen ausgehen kann. Bestimmte Täterkreise kann man dabei eigentlich nicht eingrenzen, wohl aber bestimmte Risikosituationen. Der so oft erwähnte „Fremde Mann“ ist ja gar nicht per se ein Vergewaltiger. Viel wichtiger ist es doch zu erkennen, dass ein Fremder bei einem (sexuellen) Übergriff viel leichteres Spiel hat, weil er durch die Anonymität geschützt ist.

Genauso sollte ein Kind wissen, dass es nicht per se einer nahe stehenden Person vertrauen sollte. Vertrauen kann man eben auch nicht an einem bestimmten Personenkreis festmachen, sondern an einem gewachsenen Vertrauensverhältnis. Und genau dieses einzuschätzen sollte ein Kind lernen. Ein Kind sollte selber beurteilen können und dürfen, ob es jemandem hundertprozentig vertraut, oder ob ihm an einer Situation oder Person auch nur irgendetwas suspekt ist. Nur wenn ein Kind selbst darüber entscheidet, ob es jemandem vertraut, oder ob es einen Vertrauensbruch empfindet, kann es sich gegen Übergriffe rechtzeitig wehren bzw. Hilfe suchen.

Gruß

Stefan

Kosten?
Hallo Sebastian,

mit dem schrittweisen Verlust der Zivilisierung könntest Du schon recht haben…wenn ich so darüber nachdenke…

Aber hast Du denn mal darüber nachgedacht, wer denn dann die Kosten für einen lebenslangen Aufenthalt sei es in der Psychiatrie oder im Gefängnis trägt?

Grüße Maja

Hallo Sascha!

…aber was tun gegen Vergewaltiger???

Am besten Vorbeugen, dann kommt es nämlich erst gar nicht zu (so vielen) Übergriffen. Das klingt zwar schwer durchführbar, wäre aber doch die sinnvollste Lösung.

Mir geht es mit meinem Ruf nach „schniedel ab“ nicht um eine
harte Strafe, sondern vielmehr darum, den Tätern ihre Waffe zu
nehmen.

Ich glaube damit wirst du das Problem weniger lösen, sondern eher verschieben. Hackst du dem Täter den Penis ab, vergewaltigt er das nächste Opfer vielleicht mit seinen Händen oder mit Gegenständen. Amputierst du ihm dann auch noch die Hände, wird er sein Opfer wahrscheinlich mit Worten demütigen.

Außerdem: Wie sind sonst überhaupt Vergewaltigungen durch Frauen zu erklären? Durch das gedankliche Festhalten an einer „Tatwaffe“ verhinderst du eher die Aufdeckung seuxeller Straftaten. So stießen Opfer von Mißbrauch durch Frauen oft auf Unverständnis, da fälschlicherweise angenommen wurde, dass ohne Penis keine Vergewaltigung möglich wäre.

Das Problem scheint vielmehr zu sein, dass Vergewaltigungen nicht grundsätzlich ein Ausdruck „gewalttätiger Sexualität“ sind, sondern viel häufiger ein Ausdruck „sexualisierter Gewalt“.

Durch das Abschnneiden der Hoden wär dann auch die
Testosteron-Produktion eingestellt, und damit der sexuelle
Trieb weg.

Das mag sicher in vielen, wenn icht gar in den meisten Fällen richtig sein, allerdings kann das Testosteron wohl nicht der einzige kausale Faktor sein. Z.B. sind auch Fälle bekannt, wo Kinder (vor erreichen der Geschlechtsreife) sexuell übergriffig wurden. Und von Täterinnen habe ich bisher auch nicht gehört, dass bei ihnen ein besonders hoher Testosteronspiegel aufgefallen wäre.

Außerdem würd ich die unbedingt psychologisch betreuen lassen.
Das muss doch gehen, oder?

Das ist eigentlich auch genau der Lösungsansatz, den ich befürworte. Und zwar wäre es sehr wünschenswert, wenn diese psychologische Betreuung vorbeugend erfolgen könnte, bevor es erst zu einer Vergewaltigung kommt. Wie das konkret funktionieren könnte ist sicherlich noch ein Thema für sich, aber ich denke, dass jeder auch noch so „kranke“ Sexualstraftäter doch irgendwann mal gemerkt haben muss, dass bei ihm irgend etwas anders ist, als bei den meisten anderen Menschen. Irgendwann muss er oder sie doch mal bemerkt haben, dass sich die eigenen Phantasien nich mit denen der Mitmenschen decken, und dass diese Phantasien ein psychologisch-emotionales Pulverfaß darstellen. In diesem Moment, muss es der Person möglich sein, sich jemandem auch mit diesem brisanten Problem anzuvertrauen und Hilfe zu suchen (und auch zu finden).

Leider sieht es in unserer Gesellschaft momentan noch so aus, dass Sexualität trotz aller öffentlich gezeigten Nacktheit immer noch ein Tabuthema ist.
Und wenn man sieht, was für Anfeindungen auch heute noch Menschen ausgesetzt sind, weil sie offenbart haben, dass sie sich zum eigenen Geschlecht hingezogen fühlen, dann ist es nur verständlich, warum ein vielleicht hilfesuchender Sexualstraftäter „in spe“ sich dann doch in sich selbst zurückziehen wird und damit eigentlich keiner vorbeugenden Hilfe mehr zugänglich ist.

Gruß

Stefan

1 „Gefällt mir“

Dürfen hierbei keine Entscheidungsgrundlage sein!
Hallo Maja,

mit dem schrittweisen Verlust der Zivilisierung könntest Du
schon recht haben…wenn ich so darüber nachdenke…

Aber hast Du denn mal darüber nachgedacht, wer denn dann die
Kosten für einen lebenslangen Aufenthalt sei es in der
Psychiatrie oder im Gefängnis trägt?

Tja, da wären wir wieder mal beim Thema „Zwangsarbeit“. Kann man einen Strafgefangenen zwingen, für seinen Lebensunterhalt in Form von Arbeit (zumindest zum Teil) selbst aufzukommen? Was macht man, wenn er sich weigert?

Ist die Kostenfrage überhaupt relevant bei der Entscheidung „Hack ab“ oder „lebenslang einsperren“? IMHO nicht. Zumal „Hack ab“ die Gefährdung für potentielle künftige Opfer nicht zwingend beseitigt, es sei denn, es bezieht sich auf den Kopf des Täters.

Letztenendes gehören die Kosten einfach zu denen, die in einer zivilisierten Gesellschaft zwangsläufig anfallen und von dieser getragen werden müssen. Zur Zivilisiertheit gehört nun mal, dass man Straftäter nicht einfach durch Hinrichten „entsorgt“, also muss die Allgemeinheit wohl auch die Kosten dieser Menschlichkeit tragen, soweit sie nicht durch entsprechende Massnahmen (Arbeit) zu decken sind.

Wenn wir anfangen, bei der Beurteilung humaner Fragen mit den Kosten zu argumentieren, Vorsicht! , dann ist es nicht mehr weit bis zu der Überlegung, ob man schwerstbehinderte erkrankte Kinder überhaupt retten sollte. Ich weiß, der Unterschied liegt darin, dass diese Kinder kein Unrecht getan haben. Wenn aber ein Sexualtäter sich wirklich nicht unter Kotrolle hat und gar selbst nach Kastration strebt, um den Zwang zu seinen Taten loszuwerden, dann hat er ggf. nicht schuldhaft gehandelt, man kann ihm dann also keinen Vorwurf machen, und damit steht er (fast) auf einer Stufe mit den genannten Kindern.

Die Kosten dürfen meiner Meinung nach bei solchen grundsätzlichen Überlegungen nicht als Entscheidungsgrundlage dienen.

Das Ganze ist ein extrem schwieriges Thema, und wie bei allen solchen Themen gehören zu den Hauptfragen: „Wo will man die Grenze ziehen?“ und „Werden sich die Grenzen verschieben (und wenn ja, wohin), wenn der Anfang erst einmal gemacht ist?“

Grüße
Sebastian

1 „Gefällt mir“