Hallo,
Nicht ganz richtig, es geht um das Recht zur Vervielfältigung,
bzw. die Konsequenzen, wenn man dieses Recht bricht.
Nö. Hier geht es nicht um Vervielfältigung, sondern um Veröffentlichung. Das ist nicht das gleiche.
Der
Fotograf eines Klassenfotos ist übrigens meist nicht
berechtigt das Werk zu vervielfältigen und kann auch gar keine
solche Berechtigung ausstellen.
Ganz im Gegenteil: das darf NUR der Fotograf - wenn er nicht auf dieses Recht zum Beispiel zu Gunsten der abgelichteten o.ä. verzichtet hat.
Er ist nämlich der Urheber.
In SounderBars Beitrag ging es darum, dass sich stayfriends
pampig verhält - und wer sich mir gegenüber pampig verhält,
während er zeitgleich auch noch eine Straftat begeht, der kann
schon mal mit einer Anzeige rechnen. Oder willst du verneinen,
dass §106ff UrhG hier greift?
Ja.
Stayfriends ist gar nicht derjenige, der veröffentlicht, sondern nur die Plattform dazu. Die Fotos veröffentlichen macht derjenige, der sie hochlädt: „StayFriends zeichnet für den Inhalt der eingestellten Fotos nicht verantwortlich und macht sich deren Inhalt nicht zu Eigen.“ Stayfriends ist also gar nicht der richtige Ansprechpartner, oder?
Zudem werden die Fotos imho nur dem gezeigt, der angemeldet ist und zur entsprechenden Klasse gehört(e). Ist das denn überhaupt ein ‚veröffentlichen‘?
Gruß
loderunner (ianal)