Hallo Ihr Lieben!
ich werde ab nächstem Jahr ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen. Nun habe ich meine PKV gefragt wie das weiterläuft- ob ich in der Zeit über die GKV meines Mannes versichert bin—nee! Ich muss jeden Monat 200 € zahlen, obwohl ich nur ganz bischen Erziehungsgeld bekomme—finde ich irgendwie komisch oder ist das tatsächlich so, dass ich keine Möglichkeit habe, mich in dieser Zeit über meinen Mann zu versichern?
ich werde ab nächstem Jahr ein Jahr Erziehungsurlaub nehmen.
Nun habe ich meine PKV gefragt wie das weiterläuft- ob ich in
der Zeit über die GKV meines Mannes versichert bin—nee! Ich
muss jeden Monat 200 € zahlen, obwohl ich nur ganz bischen
Erziehungsgeld bekomme—finde ich irgendwie komisch oder ist
das tatsächlich so, dass ich keine Möglichkeit habe, mich in
dieser Zeit über meinen Mann zu versichern?
das ist grundsätzlich richtig. Auch wenn du als freiwilliges Mitglied in der GKV wärest, kämst du um eine Beitragszahlung nicht herum.
Allerdings sehe ich drei Möglichkeiten:
dein Mann ist ebenfalls privat versichert oder könnte sich zumindest privat versichern: Dein Mann könnte Versicherungsnehmer werden und als Angestellter den Arbeitgeberanteil voll ausschöpfen
Krankenversicherungsangebot bei einer anderen Gesellschaft einholen, die wärend der Elternzeit für eine gewisse Zeit oder komplett auf die Beitragszahlung verzichtet
den vorhandenen Tarif umstellen um Beiträge zu senken - evtl. aber bei erneuter Anhebung nach Elternzeit problematisch auf Grund erneuter Gesundheitsprüfung
Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs sind bei fortgesetzter Versicherung weiterhin Beiträge zu entrichten.
Privat Versicherte erhalten einen Betrag von 210 Euro als Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Berlin.
Gruß, Alex
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Während des Mutterschutzes und während des Erziehungsurlaubs
sind bei fortgesetzter Versicherung weiterhin Beiträge zu
entrichten.
Privat Versicherte erhalten einen Betrag von 210 Euro als
Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Berlin.
Gruß, Alex
Hallo,
Du meinst wirklich, jede Privatversicherte erhält 210,00 €
Mutterschaftsgeld ??
Ist das nicht nur ein bestimmter Personenkreis, wie z.B.
geringfügig Beschäftigte oder Studenten ??
Kannst Du uns die Rechtsgrundlage mal nennen - danke
Gruss
Czauderna
Hallo!
Soweit ich informiert bin, kriegt man das Geld nur, wenn man gemeinsam im Jahr weniger als 30000 Brutto verdient----und das trifft ja auf fast jeden zu der arbeitet oder?
Hallo,
das wären dann 30.000:12 = 2500:2 = 1.250,00 € pro Person
und dann PKV Versichert ?? Da kann es sich aber wohl nicht um
Arbeitnehmer handeln, sondern um Beamte, Selbständige, Pensionäre
oder sonstige Personen.
Gruss
Czauderna
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Hallo und einen schönen Sonntag,
bevor wir hier um Kaisers Bart spekulieren *g* wendet euch doch an das Bundesversicherungsamt in Berlin. Ich will bei solchen Regelungen keine verbindliche Aussage machen … so weit ich weiß bekommt jeder diesen Zuschuß von 210 Euro p.m.
Gruß, Alexander
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Das war alles wichtig. Aber die Ursprungsfrage wurde nicht beantwortet.
Der Gesetzgeber hat die Familienversicherung ausgeschlossen für Ehepartner, die vor der Mutterschaft privat versichert waren. Hart ausgedrückt: Wer sich vorher - sicherlich aus finanziellen Gründen - von der GKV getrennt hat, soll nicht wieder von ihr profitieren, wenns ihm wieder günstiger erscheint.
Die PKV hat darauf keinen Einfluss. Bestünde das Recht auf Familienversicherung, würde sie den Vertrag auflösen.
Ach ja: Die 210 EUR sind ein einmaliger Zuschuss während der Mutterschutzfristen. Und einkommensunabhängig.
Und das Erziehungsgeld im Erziehungsurlaub (jetzt: Elternzeit)ist einkommensabhängig.
Und 2007 ändert sich wieder alles.
Wolfgang
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